…Preis als vergleichsweise im Herkunftsland erzielbar wäre. Anders als bei gebrauchten Fahrzeugen, für welche wohl ein gut funktionierender Markt sowohl für die Veräußerung an Fahrzeughändler als auch an Private vorliegt, scheint ein solcher für gebrauchte Wohnungsmöbel aber nur begrenzt zu bestehen; nach Maß hergestellte Einbaumöbel …
…vorbringt, dass mit dem Privatgutachten der Nachweis für einen funktionierenden Mietenmarkt nicht erbracht wurde und nur behauptet, dass ,im Gegenteil, durch die Erhebungen' deutlich wurde, dass kein einziges Objekt dieser Größe am Markt angeboten und in den letzten zwei Jahren tatsächlich vermietet wurde, so bedarf…
…Für diesen Zeitpunkt seien keine Nachweise für einen funktionierenden Mietenmarkt und eine entsprechende Marktmiete für das auf die Mieter zugeschnittene Objekt vorgelegen denn die Miete beruhte auf dem im Gutachten vom 9.3.2007 angegebenen monatlichen Netto-Hauptmietzins von gerundet Euro 2.530,00 zzgl…
…ein Pool neu errichtet worden. Im Haus seien Sauna und Dampfbad installiert und im Zubau sei eine große Küche neu eingebaut worden. Das Gebäude sei nie am freien Markt angeboten worden, da von Beginn an dieser Adresse der Sitz der Gesellschaft angedacht gewesen sei; - Der…
…worden. Im Haus seien Sauna und Dampfbad installiert und im Zubau sei eine große Küche neu eingebaut worden. Das Gebäude sei nie am freien Markt angeboten worden, weil hier von Beginn an der Sitz der Gesellschaft angedacht gewesen sei. - Der Vorvertrag habe fremdunübliche Vereinbarungen enthalten…
… 3. die Überlassung eines jederzeit im betrieblichen Geschehen einsetzbaren Gebäudes zur Nutzung gegen einen Mietzins von weniger als 50% der Renditemiete/(bzw. der Marktmiete bei Nachweis eines funktionierenden Mietenmarktes) 3.2.2. Bloße Gebrauchsüberlassung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die ihrerseits ua auf der Judikatur…
…Sachverständige das Vorhandensein eines Marktes für vergleichbare Mietobjekte in ***Stadt A*** bestätigt. Das Gutachten führt hierzu 13 Mietangebote an und ermittelt daraus einen durchschnittlichen Quadratmeterpreis für die übliche Miete pro m2 Wohnnutzfläche. Ein solcher Nachweis genügt jedoch nicht, um das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes darzutun…
…2016, 2013/15/0256 übernahm der VwGH das Erfordernis eines funktionierenden Mietenmarktes aus dem zur Umsatzsteuer ergangenen VwGH-Erkenntnis vom 10.2.2016, 2013/15/0284., andernfalls eine abstrakte Renditeberechnung auf Basis einer vom eingesetzten Kapital fremdüblichen Renditeerwartung eines marktüblich und wirtschaftlich agierenden Immobilieninvestors, der…
…das von der Revisionswerberin errichtete Mietobjekt einen funktionierenden Mietenmarkt gibt (vgl. Rz. 30 des Erkenntnisses). Mit (nicht den Beschwerdefall betreffendem) Erkenntnis vom 15.09.2016, 2013/15/0256, hat der Verwaltungsgerichtshof weiter klargestellt, dass mit der Renditeerwartung eines "marktüblich agierenden Immobilieninvestors" jene Rendite gemeint ist…
…ist dem Barlohn des Geschäftsführers der Wert der Überlassung der Wohnungsnutzung hinzuzurechnen, wobei die Wohnungsnutzung mit dem Marktpreis (und im Allgemeinen nicht mit dem aus der Sachbezugswerte-VO für Dienstnehmer abzuleitenden Sachbezug) anzusetzen ist. Die Gesamtentlohnung ist im Wege eines Fremdvergleichs jenem Betrag gegenüber zu…
…schwer vermietbarer Einfamilienhausgrundstücke bei einem nicht funktionierenden Mietenmarkt den Ansatz eines Renditesatzes notwendig, der dem extrem hohen Ertragsrisiko angemessen sei. Die Bf habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass die angemessene Renditemiete bei Nachvermietung (Ausscheiden des Altmieters etwa Kündigung oder Ableben, etc.) am Markt erzielbar wäre…
…Nachweis eines funktionierenden Mietenmarktes durch den Steuerpflichtigen nicht, ist die Höhe der angemessenen Miete daraus abzuleiten, was ein Investor als Rendite aus der Investition der konkret aufgewendeten Geldsumme erwartet (vgl. VwGH 23.2.2010, 2007/15/0003). Es kommt auf die Renditeerwartung eines marktüblich agierenden…
…Zudem hätte sich ein marktüblich agierender Investor bei einer derartigen Investition einem Fremden gegenüber durch die Mietvertragsgestaltung (insbesondere Dauer, Kündigungsmöglichkeiten und Wertsicherung) dahingehend abgesichert, dass er langfristig eine marktübliche Rendite aus der Vermietung erzielt. 1.31. Das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes für das Objekt ***Straße…
…Zudem hätte sich ein marktüblich agierender Investor bei einer derartigen Investition einem Fremden gegenüber durch die Mietvertragsgestaltung (insbesondere Dauer, Kündigungsmöglichkeiten und Wertsicherung) dahingehend abgesichert, dass er langfristig eine marktübliche Rendite aus der Vermietung erzielt. 1.31 Das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes für das Objekt ***Lageadresse1…
…wonach ein funktionierender Mietenmarkt für Immobilien der vorliegenden Art seitens der Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen wurde bzw. ein solcher Markt für eine Immobilie der vorliegenden Exklusivität nicht existiert und mit der gegenständlichen Vermietungstätigkeit keine Renditen erzielt werden, die den Renditen eines "marktüblich agierenden Immobilieninvestors" entsprechen (siehe…
…geboten, wenn es für das von der Körperschaft errichtete Mietobjekt in der gegebenen Bauart und Ausstattung einen funktionierenden Mietenmarkt gäbe, sodass ein wirtschaftlich agierender, (nur) am Mietertrag interessierter Investor Objekte vergleichbarerer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) errichten und am Markt gewinnbringend vermieten würde, was…
…einen funktionierenden Markt für Liegenschaften in der gegebenen Bauart und Ausstattung gibt. Erfordernis ist also, dass auch andere wirtschaftlich agierende, (nur) am Mietertrag interessierte Investoren Objekte vergleichbarerer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) errichten und am Markt gewinnbringend vermieten…
…Eine Vergleichbarkeit der Marktanbote mit der Immobilie der Bf ist nicht gegeben, womit für das von der Bf errichtete Haus ein funktionierender Mietenmarkt nicht in Sicht ist. Dass als Renditemiete - also der Renditeerwartung eines Investors - ein Wert von 3,7 % des eingesetzten Kapitals angemessen ist…
…für welche ein funktionierender Mietenmarkt existiert. 3. ***3*** erhielt im Beschwerdezeitraum für seine Geschäftsführertätigkeit keine Barentlohnung. Ab Mai 2011 bezahlte ihm die Bf einen Geschäftsführerbezug iHv € ***4*** brutto. Der "Marktpreis" der Wohnungsnutzung als Teil einer angemessenen Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers ist im Beschwerdejahr 2010…
…verweisen. Ad Punkt 1.31.: Ein funktionierender Mietenmarkt wäre nur dann als gegeben anzunehmen, wenn ein wirtschaftlich agierender und nur am Mietertrag interessierter Investor Objekte vergleichbarer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) errichten und am Markt gewinnbringend vermieten würde (vgl zB VwGH 22.3.2018…