…für ein Mietobjekt in der gegebenen Bauart, Größe und Ausstattung einen funktionierenden Mietenmarkt gibt, sodass ein wirtschaftlich agierender, (nur) am Mietertrag interessierter Investor Objekte vergleichbarer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) errichten und am Markt gewinnbringend vermieten würde (VwGH 15.09.2016, 2013/15/0256…
…durchführte!! Nicht nachvollziehbar ist die Prüferbehauptung, dass der Transport von Ware von einem Warehouse zu einem anderen ungewöhnlich und NV daher an einem nicht funktionierenden Markt beteiligt sei. Vielmehr war Herr S gezwungen, sich der Dienste von Warehouses zu bedienen, weil - wie bereits zuvor erwähnt…
…Preis als vergleichsweise im Herkunftsland erzielbar wäre. Anders als bei gebrauchten Fahrzeugen, für welche wohl ein gut funktionierender Markt sowohl für die Veräußerung an Fahrzeughändler als auch an Private vorliegt, scheint ein solcher für gebrauchte Wohnungsmöbel aber nur begrenzt zu bestehen; nach Maß hergestellte Einbaumöbel …
…auch eine Exportbestätigung gefaxt (siehe Anlage). An dieser Vorgangsweise kann nichts Ungewöhnliches festgestellt werden. - Des weiteren ist die Behauptung des Prüfers, dass ein Markt der sich eines Warehouse-Logistikdienstleisters bedient, kein funktionierender Markt sein soll, ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die Firma NV bedient sich bei fast…
…sofort freigegeben hat. - Lieferung vom 4.4.2007 (Punkt 9 NS), im Wesentlichen (1) die Verbringung in drei verschiedene Lager (kein funktionierender Markt) und (2) die kurzfristige Umdisponierung beim Abnehmer. Auffällig ist auch hier die extrem geringe Marge von 1,51% (Kauf durch NV um…
…und Blockheizkraftwerk um normale, bewegliche Wirtschaftsgüter handle, für die ein funktionierender Markt vorhanden sei und die unabhängig von der Pulverbeschichtungsanlage zu betrachten seien. Dies habe man in der Feststellung der BP vollständig negiert. Man beantrage daher die Aktivierung der Anlage zurückzuführen, die Bankverbindlichkeit auszubuchen und…
…vorbringt, dass mit dem Privatgutachten der Nachweis für einen funktionierenden Mietenmarkt nicht erbracht wurde und nur behauptet, dass ,im Gegenteil, durch die Erhebungen' deutlich wurde, dass kein einziges Objekt dieser Größe am Markt angeboten und in den letzten zwei Jahren tatsächlich vermietet wurde, so bedarf…
…Für diesen Zeitpunkt seien keine Nachweise für einen funktionierenden Mietenmarkt und eine entsprechende Marktmiete für das auf die Mieter zugeschnittene Objekt vorgelegen denn die Miete beruhte auf dem im Gutachten vom 9.3.2007 angegebenen monatlichen Netto-Hauptmietzins von gerundet Euro 2.530,00 zzgl…
…ein Pool neu errichtet worden. Im Haus seien Sauna und Dampfbad installiert und im Zubau sei eine große Küche neu eingebaut worden. Das Gebäude sei nie am freien Markt angeboten worden, da von Beginn an dieser Adresse der Sitz der Gesellschaft angedacht gewesen sei; - Der…
…worden. Im Haus seien Sauna und Dampfbad installiert und im Zubau sei eine große Küche neu eingebaut worden. Das Gebäude sei nie am freien Markt angeboten worden, weil hier von Beginn an der Sitz der Gesellschaft angedacht gewesen sei. - Der Vorvertrag habe fremdunübliche Vereinbarungen enthalten…
… 3. die Überlassung eines jederzeit im betrieblichen Geschehen einsetzbaren Gebäudes zur Nutzung gegen einen Mietzins von weniger als 50% der Renditemiete/(bzw. der Marktmiete bei Nachweis eines funktionierenden Mietenmarktes) 3.2.2. Bloße Gebrauchsüberlassung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die ihrerseits ua auf der Judikatur…
…Sachverständige das Vorhandensein eines Marktes für vergleichbare Mietobjekte in ***Stadt A*** bestätigt. Das Gutachten führt hierzu 13 Mietangebote an und ermittelt daraus einen durchschnittlichen Quadratmeterpreis für die übliche Miete pro m2 Wohnnutzfläche. Ein solcher Nachweis genügt jedoch nicht, um das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes darzutun…
…2016, 2013/15/0256 übernahm der VwGH das Erfordernis eines funktionierenden Mietenmarktes aus dem zur Umsatzsteuer ergangenen VwGH-Erkenntnis vom 10.2.2016, 2013/15/0284., andernfalls eine abstrakte Renditeberechnung auf Basis einer vom eingesetzten Kapital fremdüblichen Renditeerwartung eines marktüblich und wirtschaftlich agierenden Immobilieninvestors, der…
…das von der Revisionswerberin errichtete Mietobjekt einen funktionierenden Mietenmarkt gibt (vgl. Rz. 30 des Erkenntnisses). Mit (nicht den Beschwerdefall betreffendem) Erkenntnis vom 15.09.2016, 2013/15/0256, hat der Verwaltungsgerichtshof weiter klargestellt, dass mit der Renditeerwartung eines "marktüblich agierenden Immobilieninvestors" jene Rendite gemeint ist…
…ist dem Barlohn des Geschäftsführers der Wert der Überlassung der Wohnungsnutzung hinzuzurechnen, wobei die Wohnungsnutzung mit dem Marktpreis (und im Allgemeinen nicht mit dem aus der Sachbezugswerte-VO für Dienstnehmer abzuleitenden Sachbezug) anzusetzen ist. Die Gesamtentlohnung ist im Wege eines Fremdvergleichs jenem Betrag gegenüber zu…
…schwer vermietbarer Einfamilienhausgrundstücke bei einem nicht funktionierenden Mietenmarkt den Ansatz eines Renditesatzes notwendig, der dem extrem hohen Ertragsrisiko angemessen sei. Die Bf habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass die angemessene Renditemiete bei Nachvermietung (Ausscheiden des Altmieters etwa Kündigung oder Ableben, etc.) am Markt erzielbar wäre…
…Nachweis eines funktionierenden Mietenmarktes durch den Steuerpflichtigen nicht, ist die Höhe der angemessenen Miete daraus abzuleiten, was ein Investor als Rendite aus der Investition der konkret aufgewendeten Geldsumme erwartet (vgl. VwGH 23.2.2010, 2007/15/0003). Es kommt auf die Renditeerwartung eines marktüblich agierenden…
…ein Mietobjekt in der gegebenen Bauart, Größe und Ausstattung einen funktionierenden Mietenmarkt gibt, sodass ein wirtschaftlich agierender, (nur) am Mietertrag interessierter Investor Objekte vergleichbarer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) errichten und am Markt gewinnbringend vermieten würde (zB VwGH 15.09.2016, 2013/15/0256…
…Zudem hätte sich ein marktüblich agierender Investor bei einer derartigen Investition einem Fremden gegenüber durch die Mietvertragsgestaltung (insbesondere Dauer, Kündigungsmöglichkeiten und Wertsicherung) dahingehend abgesichert, dass er langfristig eine marktübliche Rendite aus der Vermietung erzielt. 1.31. Das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes für das Objekt ***Straße…
…Zudem hätte sich ein marktüblich agierender Investor bei einer derartigen Investition einem Fremden gegenüber durch die Mietvertragsgestaltung (insbesondere Dauer, Kündigungsmöglichkeiten und Wertsicherung) dahingehend abgesichert, dass er langfristig eine marktübliche Rendite aus der Vermietung erzielt. 1.31 Das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes für das Objekt ***Lageadresse1…