…800,00 am ...... 05.08.2002 - *** Treuhand AG Kapitalsteuer .... 1.000,00 am ....... 05.08.2002 - Liechtensteinische Steuerverwaltung Stiftungsratshon. 3.000,00 am ...... 05.08.2002 - *** Treuhand AG Zweck Verwalten eigenes Vermögen Bankkonto bei Bank-in-Züricih (*** teilweise nicht dokumenetiert) Konten beider Rubriken Besitznachweis, Verträge…
…worden “. Die Interpretation dieser rechtlich erforderlichen Aussage des Name Stiftungsrat hinsichtlich seiner auf gesetzlichen Verpfl ichtungen beruhenden Verschwiegenheitsverpflichtung durch die belangte Beh ö rde ist rechtswidrig und entspricht auch nicht dem Geschriebenen. Die Unabh ä ngigkeit der Stiftung kann auch weiteren Kriterien entnommen werden. Indizien…
…UFS) und wieder 2015 waren Bf (steuerliche/anwaltliche Vertretung bzw. Sachwalterschaft, zuletzt Verlassenschaftskurator) und Stiftungsrat nicht zur Offenlegung imstande oder auch nicht bereit; selbst verschuldete Beweisnot infolge früher unterlassener Beweismittelvorsorge fällt - wie das FA zutreffend ausgeführt hat - nicht dem Abgabengläubiger, sondern dem Abgabepflichtigen zur Last…
…BP wurde mitgeteilt, dass die Beschwerdef ü hrerin ü ber einen Zeitraum von einigen Jahren zumindest an einzelnen Sit zungen des Stiftungsrats teilgenommen hat. Vorläufige Feststellungen der Betriebsprüfung gemäß Unterlage vom 12.11.2008 Die BP stellte am 12.11.2008 8 fest, dass sie…
…sind die Befugnisse lediglich in geringem Ausma ß vorhanden, wie die nachfolgende Aufstellung zeigt. Eine Ä nderung der Statuten bedarf nach den Statuten 2002 lediglich der Einstimmigkeit des Stiftungsrates, der Schriftform und einer ö ffentlichen Beglaubigung. Es ist hier nicht einmal ein Zustimmungsrecht der Beschwerdef …
…Stifter ein Weisungsrecht in Bezug auf die laufende Verwaltung des Stiftungsvermögens zukommt, hat eine hohe Wahrscheinlichkeit gegen sich. (Dass ein Weisungsrecht bei der Bestellung von Stiftungsräten bestand, geht aus dem Kundenbesuchsblatt der *** vom 09.02.2001 hervor; abgelegt als Blatt 293 im Arbeitsbogen des Prüfers…
Insgesamt kann aus dem Auftreten des Beschwerdeführers in den oben dargestellten Konstellationen nicht abgeleitet werden, dass er Weisungsrechte eines wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Stiftungsrat hatte. In zusammenfassender Würdigung ergibt sich: In seinem Erkenntnis VwGH 25.02.2015, 2011/13/0003, hat das Höchstgericht die Meinung…
…Begünstigungsberechtigung setze einen auf die Statuten oder Beistatuten gründenden rechtlichen Anspruch auf einen auch der Höhe nach bestimmten Vorteil aus dem Stiftungsvermögen voraus, der dem Stiftungsrat insoweit keine Auswahlmöglichkeit oder Ermessen mehr einräume. Auch nach FL-OGH vom 07.01.2009, 01 Cg.2006.303…
…soziale oder andere gemeinnützige Einrichtungen und lnstitutionen vornehmen oder diesen sonstige wirtschaftliche Vorteile gewähren. Der Stiftungsrat ist mit Zustimmung sämtlicher Mitglieder befugt, das Stiftungsvermögen oder Teile hievon zur Errichtung von in- oder ausländischen Stiftungen oder Trusts zu verwenden oder auf bereits bestehende in- oder ausländische…
…Zuwendung an eine bestimmte Person zu tätigen (Marschner, Optimierung der Familienstiftung4 2019, Rz 1261). Wie oben ausgeführt, ist der Stiftungsrat, der im konkreten Fall aus nahen Angehörigen der Bf. besteht, zum bloßen Vollzugsorgan einer Vermögensweitergabe ohne eigenen Wirkungsbereich konzipiert. Durch die Ausgestaltung und Gebahrung der *…
…sei weiters ausdrücklich festgehalten worden, dass weder die Enkelkinder noch ihre Vertreter berechtigt seien, vom Stiftungsrat Informationen über die Vermögensverhältnisse, Vermögensverwaltung und Vermögensveränderungen für die Zeit vor ihrem Eintritt in die Begünstigtenrechte einzuverlangen. In weiterer Folge enthalte Ziffer V die Einschränkung, dass vor Vollendung des…
…beim Bf. verblieben sei, egal, ob durch einen Mandatsvertrag oder das Einsetzen als Vertreter für den Stiftungsrat oder ähnliches. 1.4.4 Ergänzung vom 8. April 2020 Das BFG informierte den Bf. vom Einwand des FA und forderte ihn mit Beschluss vom 23. März 2020…
…bzw. deren Inhalte - alle vorhandenen Mandatsverträge bzw. deren Inhalte - falls keine Mandatsverträge bestehen: * schriftliche eidesstaatliche Erklärung aller Stiftungsräte, dass aktuell keine Mandatsverträge bestehen und auch in der Vergangenheit keine bestanden haben und keine Weisungsgebundenheit gegenüber sonstigen Personen oder Gremien besteht oder bestanden hat (z.B…
…Der Stifter sei berechtigt, dem Stiftungsrat jederzeit Weisungen zu erteilen, das wirtschaftliche Eigentum verbleibe beim Stifter, dem auch die Einkünfte weiterhin zuzurechnen seien. Der Bf sei Stifter, Begünstigter und allein zeichnungsberechtigtes Mitglied des Stiftungsrates. Nach dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein…
…worden sei, weshalb sich fälschlicherweise ein geringeres Erbe für die Bf ergeben habe. Als Ausgleich für den erlittenen vermögensrechtlichen Nachteil habe man sich nachträglich mit dem Stiftungsrat darauf verständigt, dass sie eine Zuwendung aus der Y Stiftung in Höhe des Unterschiedsbetrages erhalten solle, die Zuwendung…
…der Erträgnisse keine Bedeutung, weil kein "anderes" Organ bzw. keine "andere" oder "dritte" Person Einfluss auf den Stiftungsrat nehmen könne. - Für die Vergleichbarkeit der FL-StiftungA mit einer inländischen Privatstiftung sei das Gesamtbild ausschlaggebend. Eine vollständige Deckung der Merkmale sei nicht erforderlich. Neben anderen Merkmalen…
…Abkommen war Gegenstand der Erörterung in der Fachliteratur ([…]): Demnach führt das Abkommen den - aus dem liechtensteinischen Recht stammenden - Begriff der Vermögensstruktur ein. Darunter fallen Stiftungen, stiftungsähnliche Anstalten und besondere Vermögensstrukturen mit oder ohne Persönlichkeit, z.B. Trusts. Wird eine solche Vermögensstruktur in Liechtenstein verwaltet…
…mit der seinerzeit der Mandatsvertrag geschlossen worden sei, weiterhin von ihrem Recht Gebrauch, Stiftungsräte zu entsenden. Durch das Weisungsrecht des Herrn ***O*** sei das Stiftungsvermögen der freien Disposition der Stiftung entzogen, und mit dem Tod der Stifterin sei das (wirtschaftliche) Eigentum am Stiftungsvermögen nicht auf…
…Mandatsvertrag existieren, die dem Stifter und Begünstigten derartig weitgehende positive Gestaltungsrechte - insbesondere das Recht, dem Stiftungsrat jederzeit Weisungen zu erteilen - einräumen würden. Diese Urkunden seien trotz nachweislicher Aufforderung durch die Behörde nicht vorgelegt worden. Aus dem Beistatut vom 17.08.1998 gehe hervor, dass nach…
…Jede dem wirtschaftlichen Stifter zur Verfügung stehende Möglichkeit, die Geschicke der Stiftungsverwaltung zu lenken und mit Hilfe eines weisungsgebundenen Stiftungsrates frei über das Vermögen zu bestimmen, sei der Primärabschirmwirkung von der österreichischen Besteuerung abträglich. Zur Überprüfung der Transparenz seien vom FA um folgende Unterlagen ersucht…