…den Rechnungen angeführten Leistungen wurden nicht von den Rechnungsausstellern erbracht. Vielmehr dienten die Rechnungen lediglich dem Zweck, die Beschäftigung von Schwarzarbeitern durch die Beschwerdeführerin zu verdecken. Bei den betreffenden Unternehmen handelt es sich um bloße "Anmeldevehikel", die selbst keine Geschäftstätigkeit entfalteten und deren einziger Zweck…
…können diese allerdings nicht zum Beweis über den tatsächlichen Leistungsgegenstand dienen. Vielmehr ist angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Rechnungsausstellern um bloße "Anmeldevehikel" zur Verdeckung von Schwarzarbeit handelt, davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin sämtliche von ihr eingesetzten Betonpumpen von ihrem Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter…
…geschlossen werden, dass sie deren Arbeitgeberin war. Entgegen der Auffassung der belangten Behörde habe die Beschwerdeführerin keinesfalls versucht, Schwarzarbeiter aufwandsmäßig in der Buchhaltung unterzubringen bzw. die diesbezüglichen Lohnnebenkosten zu sparen. Die Werklohnforderungen der ***G1*** GmbH seien von der Beschwerdeführerin geprüft und bezahlt worden. Da diese…
…VwGH 20.11.1996, 94/13/0004, wonach der Geschäftsführer eines Unternehmens, das Schwarzarbeiter besoldet ohne dass hierfür Lohnkonten geführt und lohnabhängige Abgaben abgeführt werden, naturgemäß weiß, dass eine solche Vorgangsweise die Verkürzung der betroffenen lohnabhängigen Abgaben zur Folge haben muss, sodass bei einer derartigen…
…dass es sich um (Sub-) Auftragnehmer handle, für deren Verhalten, insbesondere wenn diese Schwarzarbeiter beschäftigen sollten, sie nicht verantwortlich sei. Die Feststellungen zum Insolvenzverfahren der ***G2*** GmbH sowie zur früheren Beteiligung der Beschwerdeführerin an dieser Gesellschaft gründen sich zusätzlich auch auf die Einsichtnahme in das…
…VwGH 20.11.1996, 94/13/0004, wonach der Geschäftsführer eines Unternehmens, das Schwarzarbeiter besoldet ohne dass hierfür Lohnkonten geführt und lohnabhängige Abgaben abgeführt werden, naturgemäß weiß, dass eine solche Vorgangsweise die Verkürzung der betroffenen lohnabhängigen Abgaben zur Folge haben muss, sodass bei einer derartigen…
…im Wege der Schätzung gemäß § 184 BAO nur zu jenem Teil, der nach den allgemeinen wirtschaftlichen Erfahrungen für solche Arbeiten durch Schwarzarbeiter in der Regel anzusetzen sei. Des Weiteren seien in solchen Rechnungen von Subfirmen ein Aufschlag für Lohnnebenkosten enthalten. Es sei daher davon auszugehen…
…dass die Arbeiten mit frei verfügbaren, steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nicht registrierten Arbeitskräften ("Schwarzarbeiter") durchgeführt worden seien und deswegen nur 50% der Fremdaufwendungen als Betriebsausgaben ansetzbar wären. Auch habe ein während der Schlussbesprechung anwesender Dienstnehmer der Gesellschaft insbesondere angegeben, dass mit den Subfirmen wesentlich höhere Gewinne…
R: Die belangte Behörde wird ersucht den Umsatzsteuerbescheid 2019 zu erläutern, da der R die Beträge gemäß den angefochtenen Bescheid nicht nachvollziehen kann. FAV: Die Beträge für den USt-Bescheid 2019 stellen sich da wie folgt: [Grafik] Seitens der Behörde wurde einerseits ein Zahlendreher…
Die Bf. hat weiters vorgebracht, den Ausweis des GF der ***12-GmbH*** kontrolliert zu haben, in Ansehung des Umstandes, dass die Unterschrift auf dem Angebot nicht mit jener des GF in der Musterzeichnung übereinstimmt, hat eine diesbezügliche Prüfung nicht stattgefunden. Eine Leistungserbringung durch die ***12…
…die Aufwendungen für die "Schwarzarbeiter" mit 50% der Fremdleistungen zu bewerten waren, hat das Bundesfinanzgericht in Ermangelung der Vorlage von Unterlagen durch die Bf. geschätzt. Dass es sich bei den restlichen 50% (Fremdleistungen minus 50% der Fremdleistungen für die Löhne der "Schwarzarbeiter") um Zuwendungen von…
…verrechneten Fremdleistungen geschätzt. Im Ergebnis werden die nicht anerkannten Fremdleistungsaufwendungen dem Gewinn der Gesellschaft außerbilanzmäßig zugerechnet und 50% dieser nicht anerkannten Fremdleistungsaufwendungen im Wege einer griffweisen Pauschalschätzung als Betriebsausgaben (für die Nettolöhne der "Schwarzarbeiter") anerkannt. Im Ergebnis war das Beschwerdebegehren der Bf. in Ansehung der…
…Höhe von € 3.421.224,28 weitere Erlöse von € 1.505.351 hinzukämen. Die Umsatzzuschätzungen basieren auf nicht erfassten Umsätzen aus dem Einsatz von Schwarzarbeitern (TZ 3 b des Prüfungsberichtes), 3 Schlussrechnungen (Tz 2b) und einer verkürzten Meldung der für Juli 2004 angefallenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Manfred Mühr Steuerberatung GmbH, Plenergasse 1 Tür 6, 1180 Wien, und Mag. Robert Bitsche, Nikolsdorfer Gasse 7-11 Tür 15, 1050 Wien, über die…
…die vom Lohn zu berechnenden Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung vorenthalten wurden." Mangels geeigneter Aufzeichnungen oder sonstiger Anhaltspunkte ist diese Schätzung nicht zu beanstanden. Geht man davon aus, dass die entsprechenden Arbeiten von "Schwarzarbeitern" geleistet wurden (s. zB S. 2 der Begründung der Beschwerdevorentscheidung)…
…Verwaltungsgerichtshof ist es eine gerichtsnotorische Tatsache, dass, insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe, die Beschäftigung von Schwarzarbeitern immer wieder vorkommt. Da sich Unternehmen, die auf dem Markt dauerhaft reale Leistungen anbieten und deshalb über verwertbares Betriebsvermögen und Finanzmittel verfügen müssen, letztlich nicht dauerhaft der Kontrolle und…
…Anmeldung aller Mitarbeiter (Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, fallweise Beschäftigte etc.) ausnahmslos bereits vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu achten gehabt hatte, um der Verwirklichung eines Sozialbetrugs entgegenzuwirken & Schwarzarbeit zu bekämpfen. Die Anmeldungsarten waren 1) die Vollmeldung vor Arbeitsantritt (www. elda.at), 2) die Meldung mit…
…des Arbeiters zustellbar ist, in der Regel an die Betriebsadresse der Betrugsfirma ohne Angabe der Firma adressiert ist. Der "Polizei" ist bekannt, dass die Ausnutzung der Notlage illegaler Einwanderer oft im Zuge der Vermittlung von Schwarzarbeitern durch Zuhälter anhand deren Arten, Abhängigkeiten auszunutzen, festzustellen ist…
…dass der ausbezahlte Nettolohn wegen der darauf entfallenen Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Dienstgeberabgabe etc regelmäßig nur knapp die Hälfte der insgesamt anfallenden Lohnkosten ausmacht und an "Schwarzarbeiter" nicht die Bruttolöhne zuzüglich Nebenkosten ausbezahlt werden, wird der Aufwand gem § 184 BAO mit 50% der nicht belegten Fremdleistungen durch…
…2009 bis 2011 ausgewiesenen Beträge erfolgt aufgrund des Umstandes, dass die auf dem Schwarzarbeitsmarkt (infolge Arbeitnehmern ohne Arbeitsbewilligung und mangels Abfuhr von Lohn- und Sozialabgaben) erfolgte Preisbildung wesentlich niedrigere Arbeitskosten als auf dem regulären Arbeitsmarkt bewirkt. Die aufgrund derartiger Überlegungen erfolgte griffweise Schätzung mit 50…