…gewesen und betreue selbstständig Projekte. Die Höhe seines Lohnes und die Anzahl der von ihm geleisteten Stunden sei ihm unbekannt. Er bestreite, dass im Zeitraum seiner Geschäftsführung Schwarzarbeiter beschäftigt worden seien. Die Anmeldung des Personals erfolge durch die Sekretärin, Frau F.. Er arbeite zu zwei…
…Firma P verrichten lassen. Die Bw. sei überzeugt davon, dass es mehrere Unternehmen in Österreich gäbe, die Schwarzarbeiter beschäftitgen und als "U-Boote" existierten, da diese keine Steuern und Abgaben zahlen wollten. Dies könne aber nicht zum Nachteil der Leistungsempfänger geschehen. Außerdem sei eine Rechnungslegung…
…darauf zu verweisen, dass es den wirtschaftlichen Erfahrungen entspricht, dass im Falle der Beschäftigung von sogenannten "Schwarzarbeitern" weder Lohnabgaben noch Lohnnebenkosten anfallen und somit von solchen erbrachte Leistungen gegenüber jenen, deren Erbringung durch angemeldete Arbeitnehmer erfolgt, deutlich geringere Aufwendungen nach sich ziehen. Die Berücksichtigung einer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.Ö., vertreten durch Dr. Wolfgang Zatlasch, RA, 1060 Wien, Mariahilferstr. 49, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs.1 lit…
…den Rechnungen angeführten Leistungen wurden nicht von den Rechnungsausstellern erbracht. Vielmehr dienten die Rechnungen lediglich dem Zweck, die Beschäftigung von Schwarzarbeitern durch die Beschwerdeführerin zu verdecken. Bei den betreffenden Unternehmen handelt es sich um bloße "Anmeldevehikel", die selbst keine Geschäftstätigkeit entfalteten und deren einziger Zweck…
…können diese allerdings nicht zum Beweis über den tatsächlichen Leistungsgegenstand dienen. Vielmehr ist angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Rechnungsausstellern um bloße "Anmeldevehikel" zur Verdeckung von Schwarzarbeit handelt, davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin sämtliche von ihr eingesetzten Betonpumpen von ihrem Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter…
…geschlossen werden, dass sie deren Arbeitgeberin war. Entgegen der Auffassung der belangten Behörde habe die Beschwerdeführerin keinesfalls versucht, Schwarzarbeiter aufwandsmäßig in der Buchhaltung unterzubringen bzw. die diesbezüglichen Lohnnebenkosten zu sparen. Die Werklohnforderungen der ***G1*** GmbH seien von der Beschwerdeführerin geprüft und bezahlt worden. Da diese…
…VwGH 20.11.1996, 94/13/0004, wonach der Geschäftsführer eines Unternehmens, das Schwarzarbeiter besoldet ohne dass hierfür Lohnkonten geführt und lohnabhängige Abgaben abgeführt werden, naturgemäß weiß, dass eine solche Vorgangsweise die Verkürzung der betroffenen lohnabhängigen Abgaben zur Folge haben muss, sodass bei einer derartigen…
…dass es sich um (Sub-) Auftragnehmer handle, für deren Verhalten, insbesondere wenn diese Schwarzarbeiter beschäftigen sollten, sie nicht verantwortlich sei. Die Feststellungen zum Insolvenzverfahren der ***G2*** GmbH sowie zur früheren Beteiligung der Beschwerdeführerin an dieser Gesellschaft gründen sich zusätzlich auch auf die Einsichtnahme in das…
…VwGH 20.11.1996, 94/13/0004, wonach der Geschäftsführer eines Unternehmens, das Schwarzarbeiter besoldet ohne dass hierfür Lohnkonten geführt und lohnabhängige Abgaben abgeführt werden, naturgemäß weiß, dass eine solche Vorgangsweise die Verkürzung der betroffenen lohnabhängigen Abgaben zur Folge haben muss, sodass bei einer derartigen…
…im Wege der Schätzung gemäß § 184 BAO nur zu jenem Teil, der nach den allgemeinen wirtschaftlichen Erfahrungen für solche Arbeiten durch Schwarzarbeiter in der Regel anzusetzen sei. Des Weiteren seien in solchen Rechnungen von Subfirmen ein Aufschlag für Lohnnebenkosten enthalten. Es sei daher davon auszugehen…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dr. Werner Loibl als weitere Mitglieder des Senates in der…
…kam das Finanzamt zur Auffassung, dass in Eingangsrechnungen der B und der M abgerechnete Leistungen nicht durch diese Gesellschaften, sondern durch Schwarzarbeiter der Bw. erfolgt seien. Es wurden daher fiktive Lohnaufwendungen in Höhe von S 374.920,00 für 1992 und S 607.900,00…
…verwiesen. Aus dem Bericht ergebe sich aus einer Fülle von Details, dass der Bf. im Bau- und Baunebengewerbe wissentlich und mit dem Einsatz von Schwarzarbeitern umfangreiche selbständige Leistungen erbracht habe, ohne seinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Es bestehe daher der dringende Verdacht der Abgabenhinterziehung. Dem zitierten…
…Nichtführung von Lohnkonten nur eine Verwarnung aussprechen, käme dies einem Freibrief für jene Unternehmer gleich, die - aus welchen Gründen immer - an die (im Sinne des Bw. dann finanziell ohne Konsequenzen bleibende) Beschäftigung von Schwarzarbeitern denken. Gemäß § 25 Abs. 2 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde von der…
…gewesen und betreue selbstständig Projekte. Die Höhe des Lohnes und die Anzahl der vom Bf geleisteten Stunden seien ihm unbekannt. Er bestreite, dass im Zeitraum seiner Geschäftsführung Schwarzarbeiter beschäftigt worden seien. Die Anmeldung des Personals erfolge durch die Sekretärin, Frau F. Er arbeite zu zwei…
…März 2008, Arbeitsbogen zu ABNr. 124054/08). Auffällig bei den vorgelegten Unterlagen betreffend die X GmbH sind jedoch die gehäuften Hinweise auf Beschäftigung von Schwarzarbeitern: So wurden wiederholt unerlaubt beschäftigte Ausländer am Firmengelände bzw. auf Baustellen des Unternehmens angetroffen (8. November 2004: Strafe € 2…
…den Jahren 1995 bis 2002 Bareinzahlungen auf sein Bankkonto von insgesamt 2,037.922,00 S (148.101,60 €) vorgenommen hat. NN gab dazu an, er habe seit dem Jahr 1995 Nebeneinkünfte aus Schwarzarbeit, dem Verkauf von Bildern sowie dem Handel mit gebrauchten Kühlschränken…
…12.1). Im Rahmen dieser Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass P offenbar seit einschließlich 1997 seinen Lebensunterhalt aus selbstständiger Schwarzarbeit bestritten hatte, wobei der Gewinn für 1997 bis 2000 mit jeweils ATS 120.000,-- sowie für 2001 neben den Einnahmen aus den Werkverträgen mit den obgenannten…
…2 lit. b FinStrG begangen habe. Als Begründung wurde ausgeführt, dass in den Zeiträumen 8-12/2004 und 4/2005 Schwarzarbeiter beschäftigt worden seien, für die keine Lohnkonten geführt worden seien. Der Beschuldigte sei vom Masseverwalter schriftlich als einer der faktischen Machthaber der GmbH bezeichnet…