…das Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Z 6 AbgEO nicht zur Unbilligkeit der Abgabeneinhebung führt. Dass nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts die angespannte finanzielle Situation und das Missverhältnis zwischen Abgabenschuld und Einkommen allein nicht ausreichen, um eine (persönliche) Unbilligkeit zu begründen, wurde bereits dargelegt. …
…Oktober 2003, 2001/13/0211, mwN). Eine (gemischte) Schenkung kann bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in Betracht kommen. Ein solches offenbares Missverhältnis liegt dann vor, wenn sich nach Lage des Falles für den einen Teil auf jeden Fall eine Vermögenseinbuße, für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Gerhard Konrad, die Richterin Mag. Lisa Fries sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Georg Dollinger und Mag. Harald Zeller in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Eckhardt SteuerberatungsgmbH, Hauptstraße 58, 7033 Pöttsching, über die…
4. § 30b Abs. 1 EStG 1988 bestimmt, dass für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen gemäß § 30c Abs. 2 EStG 1988 im Falle der Selbstberechnung eine auf volle Euro abzurundende Steuer in Höhe von 25% der Bemessungsgrundlage zu entrichten ist (Immobilienertragsteuer). Die Immobilienertragsteuer ist spätestens am 15. Tag…
…€ 1.240.000,00, dem die Gegenleistung von € 340.000,00 gegenüberzustellen sei. Der Wert der Schenkung betrage € 900.000,00. Es liege ein krasses Missverhältnis zwischen erhaltener Leistung und Gegenleistung vor, der Übergabevorgang sei eine gemischte Schenkung. Die diesbezügliche Beurteilung sei…
…dass seitens der [Beschwerdeführerin] kein Nutzungsentgelt an Dl [A] zu leisten ist. Auf die Rechtsprechung zur Fremdüblichkeit von Mietverhältnissen mit nahen Angehörigen od. eigenen Gesellschaften darf an dieser Stelle hingewiesen werden. Vereinbarung vom 4.12.2006 Am 4.12.2006 wurde zwischen der [Beschwerdeführerin] und…
…wenn dieser zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis steht. Im gegenständlichen Fall liegen weder ein objektives noch ein subjektives Missverhältnis vor, sodass der Verfall als verhältnismäßig anzusehen war. Der Wert des verfallsbedrohten Gegenstandes beträgt rund 42.000,- Euro…
…die Erbschafts- und Schenkungssteuer erst mit 31. Juli 2008 auf. Daher musste die vorliegende Vereinbarung dahingehend untersucht werden, ob ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, d.h. zwischen gemeinem Wert der GmbH-Anteile und dem Kapitalbetrag der Leibrente, vorliegt und diese als gemischte Schenkung zu…
Auch die Verwendung von Abgabengutschriften zur Rückstandsabdeckung führt regelmäßig zu keinem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der damit bewirkten Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Beschwerdeführer die Vorsteuerguthaben aus den eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen zur Fertigstellung…
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Leistungen kommt es nicht auf den Vergleich von Anschaffungskosten zu den Miet-, bzw. Nutzungsentgelt an. Ein allfälliges Missverhältnis ist nicht maßgebend. Vielmehr kommt es auf die die Fremdüblichkeit der Mieten-, bzw. Nutzungsentgelte an. Ein solcher Vergleich ergibt, dass Fremdüblichkeit…
…der belangten Behörde mit, sie stütze ihre Ansicht betreffend die Gewinnanteile des stillen Gesellschafters auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt und vermeine, die Ausschüttung stehe in einem Missverhältnis zum eingelegten Kapital in der Höhe von 10.000 Euro. Zu den Vorbringen der Beschwerdeführerin, in die stille…
…Wie in Punkt B. und C. detailliert beschrieben sei dieses "Missverhältnis" zwischen unüblicher Geschäftstätigkeit und gesetzten Kontrollmaßnahmen eindeutig nicht gegeben. Abschließend dürfe man in diesem Kontext auch noch einmal das mehrmals zitierte Erkenntnis des VwGH 18.10.2017, Ra 2015/13/0054, erwähnen: Dieses sei…
…Lage des Falles“ das Vorliegen eines in den subjektiven Verhältnissen des Steuerpflichtigen oder des Steuergegenstandes gelegenen Sachverhaltselementes voraus, aus dem sich ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den in jenem subjektiven Bereich entstehenden Nachteilen ergibt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein…
…und • auf das öffentliche Interesse (Zweckmäßigkeit) erfolgte. Zur Billigkeit (berechtigte Interessen der Partei): Es liegen keine besonderen Umstände vor, die eine Wiederaufnahme als unbillig erscheinen lassen. Weder liegt ein Missverhältnis der steuerlichen Gesamtauswirkung gegenüber der steuerlichen Auswirkung, welche sich allein aus den Wiederaufnahmegründen ergibt, vor…
…Tatbestandsmerkmale einer verdeckten Einlage vorliegen (vgl. Ressler/Rohm in Lang/Rust/Schuch/Staringer, WU-KStG3, § 8, Rz. 47) Ein Missverhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital wird als Indiz dafür gewertet werden können, dass das Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich Eigenkapital ersetzt (vgl Lachmayr/Strimitzer/Vock, KStG, § 8, Rz. 163)…
…Beschwerdeführer die Nachsicht einer Abgabenschuld iHv 6.861,86 €. Begründend wurde ausgeführt, dass ein Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Antragstellers entstehenden Nachteilen bestehen würde. Eine Begleichung der Steuerschuld sei in der finanziellen Situation des Beschwerdeführers nicht möglich…
…Eine persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers, insbesondere wenn ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen besteht. Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber…
…werden und dies wegen deren später Übermittlung und weil es unlogisch sei, dass sich Arbeitszeiten nach den Wünschen des Mitarbeiters richten, weil es ein Missverhältnis zwischen der Höhe der Einnahmen und der Höhe des Personalaufwandes gebe und weil eine steueroptimale Vorgangsweise vorliege (vgl. Bericht gem. …
…Renditemiete einen nach der zitierten Literatur am oberen Ende der Bandbreite liegenden Liegenschaftszinssatz an. Dieser Widerspruch ist nicht nachvollziehbar und scheint von der Intention getragen, das tatsächlich gegebene Missverhältnis zwischen Renditemiete und Marktmiete bzw. verrechneter Miete weiter zu erhöhen. Nicht außer Acht gelassen werden darf…
…lassen schon für die Vorbereitungsphase auf eine Absicht zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen schließen. Wenn sich die belangte Behörde am besonderen Missverhältnis zwischen den Investitionskosten und den bis zur Außenprüfung erzielten Umsätzen sowie an den privaten Motiven des A stößt, so ist ihr - abgesehen davon…