IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Woisetschläger & Dr. Mutschlechner Wirtschaftstreuhand - Steuerberatungsgesellschaft mbH., Wopfnerstraße 5, 6130 Schwaz, über die Beschwerde (damals Berufung) vom 5.10.2006 gegen die Bescheide des FA Kufstein…
…als eine „normale“ Lieferkette anzusehen, in die sich ein Steuerhinterzieher einfügt, der sich darauf beschränkt, die dem Fiskus geschuldete Steuer nicht zu entrichten. Auch wenn es vorkommt, dass normale Unternehmen, sei es aus freiem Willen oder ohne ihr Wissen, als Glieder der Lieferkette benutzt werden…
Das Recht auf Vorsteuerabzug wird auch dadurch nicht berührt, dass in der Lieferkette, zu der diese Umsätze gehören, ein anderer Umsatz, der diesem Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige hievon Kenntnis hat oder haben kann (vgl. EuGH 12…
Sofern die steuerliche Vertretung darauf verweist, dass das Wissen-Müssen um die steuerliche Unmoral der Vorlieferanten unmaßgeblich ist, weil sich das Wissen-Müssen auf den Umsatz in der Lieferkette beziehen muss, ist diese Argumentation für das Bundesfinanzgericht nicht schlüssig: Fest steht, dass die fraglichen Lieferanten …
…einem anderen Mitgliedstaat erworben hatten oder noch erwarben. Herst übernahm den Kraftstoff direkt an den Raffinerieterminals in den anderen Mitgliedstaaten. Bei der Übergabe der Waren war keine der im Rahmen der Lieferkette beteiligten Vertragspartner anwesend. Danach beförderte Herst den Kraftstoff in die Tschechische Republik. (Rn…
…Obergrenze für Markterlöse jenes Marktergebnis nachgebildet werden sollte, das die Erzeuger hätten erwarten können, wenn die globalen Lieferketten seit Februar 2022 normal und ohne Störungen bei den Gaslieferungen funktioniert hätten (Rn 45 der EU NotfallmaßnahmenVO), die Bf. durch die Festlegung der Obergrenzen daher bloß so…
…§ 149). Ad 9. Diesbezüglich wird auf die Feststellungen im Sachverhalt zur Lieferkette und auf die Ausführungen der belangten Behörde in der Stellungnahme vom 17.08.2021 verwiesen. Ad 10. Zum Thema Umsatzsteuerbetrug ist darauf zu verweisen, dass nach den Feststellungen des BFG dieser nicht erwiesen…
…auf den er sich zur Begründung von Rechten auf Vorsteuerabzug, auf Mehrwertsteuerbefreiung oder auf Mehrwertsteuererstattung beruft, an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt hat, diese Rechte ungeachtet der Tatsache versagt werden können, dass die Steuerhinterziehung in einem anderen Mitgliedstaat als dem begangen wurde…
…vgl. EuGH 26.7.2017, C- 386/16, Toridas, Rn. 31). Gemäß dem festgestellten Sachverhalt wurde der Transport der Liefergegenstände durch den ersten Lieferer in der Lieferkette veranlasst. In einem derartigen Fall ist die bewegte Lieferung dem "gedanklich früheren" Lieferverhältnis zuzuordnen (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, …
…vernünftigen" Lieferadresse fehle, sei es für das Zollamt erwiesen, dass die kroatische Firma gewusste hat oder wissen hätte müssen, dass sie sich an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteilige. Es sei hingegen nicht Voraussetzung, dass die Beschwerdeführerin davon wissen hätte müssen, denn diese…
…Dem Gesetzgeber sei es darum gegangen, Verbraucher vor zu hohen Strompreisen zu schützen. Es gebe aber keine direkte Lieferkette zwischen Stromerzeugern und Endverbrauchern. Das Ziel einer Preissenkung bei Endverbrauchern könne daher nicht durch die Erlösabschöpfung bei den Stromerzeugern erreicht werden. Die Erlösabschöpfung habe keinen Einfluss…
…sonstige Leistung überhaupt nicht erbracht wurde. Demnach spricht der EuGH dem Rechnungsempfänger einen Vertrauensschutz aus, wenn dieser von einem betrugsbehafteten Umsatz in der Lieferkette nichts wusste oder nichts hätte wissen müssen. § 12 UStG 1994 lässt keinen Zweifel daran bestehen, dass das Recht auf Vorsteuerabzug entfällt…
…Paraphen von (vermeintlich) ein und derselben Person aufscheinen; - extrem geringe Margen von etwa 1,5% erzielt werden; - Geschäftsabläufe mit einem engen "Zeitkorsett" vorliegen, aus dem sich eine im Vorhinein feststehende Lieferkette praktisch zwingend ergab (s. nochmals zB Laudacher, aaO, und die dort angeführten Nachweise). In…
…der in eine vom Lieferer oder von einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe der Lieferkette begangene Steuerhinterziehung einbezogen war. Die nationalen Behörden und Gerichte haben dabei das nationale Recht so weit wie möglich im Licht des Wortlauts und der Zielsetzung der betreffenden…
…Schluss zulassen, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass der zur Begründung dieses Rechts geltend gemachte Umsatz in eine vom Lieferer oder von einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf eine vorhergehende oder nachfolgenden Umsatzstufe der Lieferkette begangene Steuerhinterziehung einbezogen war, rechtlich hinreichend nachzuweisen (vgl. EuGH…
…Meldungen eingereicht. Es kann daher auch davon ausgegangen werden, dass die tatsächlichen Warenempfänger (Letzte in der Lieferkette) die jeweiligen Erwerbe in den Bestimmungsländern erklärt und versteuert haben. 3.2. Rechtliche Beurteilung: Nach Ansicht der AP handelt es sich bei den beschriebenen Geschäftsfällen um Reihengeschäfte. Ein…
…Zusammenfassende Meldungen eingereicht. Es kann daher auch davon ausgegangen werden, dass die tatsächlichen Warenempfänger (Letzte in der Lieferkette) die jeweiligen Erwerbe in den Bestimmungsländern erklärt und versteuert haben. Beweismittel: Der Beschwerdeführer bezweifelt den dargestellten Sachverhalt. Nach Ansicht des Beschwerdeführers liegt kein Reihengeschäft vor. Es ist…
…wissen müssen, dass er sich mit seinen Umsätzen an einem Umsatz beteilige, der in eine vom Lieferer oder von einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe der Lieferkette begangene Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen sei. Es sei davon auszugehen, dass die Bf habe wissen müssen, dass…
…dass er sich durch den Umsatz, auf den er sich zur Begründung des betreffenden Rechts beruft, an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt hat. Damit kommt dieser Bestimmung lediglich klarstellender Charakter zu, weil die Rechtsprechung des EuGH auch für vor Inkrafttreten dieser Bestimmung…
…dass er sich durch den Umsatz, auf den er sich zur Begründung des betreffenden Rechts beruft, an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt hat. Damit kommt dieser Bestimmung lediglich klarstellender Charakter zu, weil die Rechtsprechung des EuGH auch für vor Inkrafttreten dieser Bestimmung…