…die die tatsächlich vorgenommenen Gutscheineinlösungen pro Verköstigungsbetrieb und Arbeiter dokumentieren und berechnete anhand dieser Zahlen die mit Hinzurechnung „neu“ bezeichnete Bemessungsgrundlage für die Nachforderung an DB und DZ und die Nachzahlung an Lohnsteuer wie folgt: | | DB | DZ | Hinzurechnung „neu“ | 2006…
…berücksichtigt. Korrekturen wurden im Bereich der Abschreibungen vorgenommen. Weiters wurde angeführt, dass der Aufwand für "Gutscheineinkauf" in Höhe von 600,00 € nicht berücksichtigt worden sei (dies würde Repräsentationsaufwand darstellen). Mit Eingabe vom 19. Juli 2012 wurde Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 eingereicht. Begründend wurde…
…erstinstanzlichen Verfahren als auch im Beschwerdefahren bereits umfängliche Vorbringen - insbesondere zur Bewertung der im Rahmen des Gewinnspiels "***S***" ausgelobten Preise (Gutscheine etc) - unverändert aufrechterhalten und durch die nachführenden Ausführungen lediglich ergänzt bzw zusammengefasst werden. Ausgeführt wurde darin zum Sachverhalt wie folgt: Im Rahmen des Gewinnspiels…
…In dieser Entscheidung wurde ein Gutschein einer Fertighausfirma mit einer verbrieften Forderung auf den Bezug von Leistungen und Waren aus ihrem Programm als Übergabe einer Schuldforderung beurteilt und dazu ausgesprochen: "Insoweit der Abgabepflichtige für ein Fertigteilhaus einen gegenüber dem Listenpreis um 10 Prozent geringeren von…
…Bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG erfolge daher die steuerliche Bewertung daher im Gleichklang mit dem Unternehmensrecht - mit dem Rückzahlungsbetrag, welchen die Bf. beim Verkauf der Gutscheine als Schuld (bzw. Verpflichtung) eingegangen sei. Da das EStG keine zwingenden Vorschriften enthalte, die eine vom UGB abweichende Bewertung…
…nach herrschender Meinung Kaufgutscheine in der Bilanz als Verbindlichkeit im Ausmaß der drohenden Belastung zu erfassen sind, da sowohl der Grund als auch die Höhe der rechtlich entstandenen Verpflichtung am Bilanzstichtag feststehen (vgl. Winter/Wunsch, Die bilanzielle Behandlung von Gutscheinen, BÖB 2009, Heft 37, S…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1 und LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Jänner 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. Juni…
Zur Frage von Verteidiger Ainedter, sei es dabei eine Empfehlung, ein guter Rat oder eine konkrete Anweisung gewesen, die ***C.S.*** zu befolgen hatte, antwortete ***C.S.***, dass er gar nichts zu befolgen hatte, sondern der Auftrag sei von ***W.K.*** an die Hemisphäre gegangen…
Im Jahre 2011 sei die Beteiligung an der ***I-GmbH*** zur Gänze wertberichtigt worden. Da die Bf. allerdings durch den Kauf der Anteile wirtschaftliche Eigentümerin an der Beteiligung geworden sei, trage sie auch das damit verbundene Risiko des Wertverlustes. So im BP-Bericht ausgeführt werde…
Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum 2011 stehen nach den Feststellungen der BP anteilige Zinsen 2011 iHv EUR 160.901,23 iZm der Gewährung eines Zuschusses iHv EUR 8.479.000 durch die Bf. an ***N.I.*** sowie iZm der 2011 erfolgten Aufstockungen bereits bestehender Darlehen der ***F…
…ist entgegen zu halten, dass Kaufgutscheine mit dem bestmöglich zu schätzenden Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag zu bewerten sind, da sowohl der Grund als auch die Höhe der rechtlich entstandenen Verpflichtung feststehen (vgl. Serwo, Bilanzierung von Gutscheinen, RWP 2021/22, Heft 5, S. 125ff). Dabei geht es…
…dass von der Beschwerdeführerin aquirierte Personen im örtlichen Naheverhältnis zum Geschäftslokal des Kunden während der Öffnungszeiten des Geschäfts von diesem gestellte Flyer und Gutscheine verteilen, - mit den aquirierten Personen keine schriftlichen Verträge abgeschlossen und die Namen der Personen von der Beschwerdeführerin auch nicht bekannt gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 23…
…gilt auch für Gutscheine, die zwar nicht beim begebenden Glücksspielunternehmer in Bargeld abgelöst werden können, die aber an andere Spieler (allenfalls gegen Entgelt) weitergegeben werden können. Im Falle einer Einlösung durch einen Spieler in Form der Teilnahme an einer Ausspielung ist dieser Gutschein wieder bei…
Aus den Spielbedingungen gehe aus Sicht des Finanzamtes nicht eindeutig hervor, ob es sich um Boni in Form von Gutscheinen handle, welche bei konkreten Spielen zusammen mit Echtgeld eingesetzt würden, oder ob es sich um umsatzabhängige Geschenke handle, welche dem Spieler überwiesen würden, nachdem Umsätze…
…2014 (ab 2015 gab es keine J-Gutscheine mehr) gefolgt und hat 50 % des Aufwandes als Repräsentation/Bewirtung in der Mehr/-weniger Rechnung dem Ergebnis hinzugerechnet. Die Prüferin hat nun auch die restlichen 50 % der Aufwendungen für J-Gutscheine hinzugerechnet und sie damit wie die…
…von Betriebsausgaben (etwa Ausgaben für Werbung). Es ist dabei unerheblich, ob ein Glücksspielunternehmer Werbekampagnen einer Werbeagentur finanziert oder im betragsmäßig selben Ausmaß den Spielern Gutscheine für Freispiele oder andere Vergünstigungen gewährt. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Glücksspielunternehmer die den Spielern als Boni…
…liegen nicht vor. Soweit der Beschwerdeführer in Beziehung zur ***A*** Austria GmbH stand, betraf dies einerseits den Kauf von ("echten") Gutscheinen, also gerade nicht die unternehmerische Tätigkeit des Beschwerdeführers (Kundenvermittlung), und handelte die ***A*** Austria GmbH hierbei andererseits im Auftrag der ***A*** Europe AG auf…
…müssen, dh. ohne Zeichnung des Genussrechtes war die Ausgabe und die Einlösung des Wertgutscheines über die "Managed-Hosting-Leistungen" nicht möglich. Eine Einlösung des Gutscheines hat weiters vorausgesetzt, dass der Investor die AGB's der ***6*** in Bezug auf Mining-Leistungen gesondert und ausdrücklich akzeptiert…
…aus dem der Einkaufsbeleg stammt, zu gewinnen. Der Gesamtwert der Gutscheine hat € 180.000 betragen Jede ordnungsgemäße Einsendung nahm an der zusätzlichen Gewinnspiel-Endauslosung teil. Dabei waren 15 x1 Samsung 3-D-LED Fernseher im Wert von ca. 1.700,00 Euro und 100…