…lediglich einen Vortrag eines nicht verbrauchten Toleranzsemesters in einen nachfolgenden Studienabschnitt vor; ein "Rücktrag" eines in einem späteren Studienabschnitt eingesparten Semesters auf einen früheren Studienabschnitt ist dem Gesetz hingegen fremd. Wäre - wie die BF meint - ausschließlich auf die Gesamtstudiendauer abzustellen, bestünde für die Regelung des …
…18 Jahre alt gewesen und im selben Kalenderjahr 19 geworden. Die Gesamtstudiendauer des Studienganges ***2*** betrage 12 Semester (8 Semester Bachelor, 4 Semester Master). Eine Mitarbeiterin des Finanzamtes ***6*** habe der Beschwerdeführerin ausdrücklich erklärt, dass bei der Erfassung der Gesamtstudiendauer Bachelor-und Masterstudium zusammengerechnet würden…
…Studienphase bezogen, in der die Beeinträchtigung - egal wie lange sie dauert - erfolgt. Gerade wenn die BF ausführt, dass sich die eingeführte Verlängerung der Altersgrenze auf die "Gesamtstudiendauer" bezieht, erkennt sie nicht, dass es sich hierbei im Beschwerdefall nur um das Bachelorstudium handeln kann, da beide…
…sei es unerheblich, dass es im Masterstudium selbst zu keinen Beeinträchtigungen mehr gekommen sei. Es sei zu einer Verlängerung der Gesamtstudiendauer gekommen, sodass eine Verlängerung des Anspruchszeitraumes über den 24. Geburtstag hinaus geboten sei. Mit Bescheid vom 24.03.2025 wurde der Beschwerdeführer zur Rückzahlung…
…jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die C0VID-19-Krise erfolgt. Um die angesprochenen Nachteile für die in Rede stehende Personengruppe zu kompensieren, deren Gesamtstudiendauer, die für die Gewährung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der COVID- 19-Krise zur Verfügung steht, über die…
…jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die COVID-19-Krise erfolgt. Um die angesprochenen Nachteile für die in Rede stehende Personengruppe zu kompensieren, deren Gesamtstudiendauer, die für die Gewährung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zur Verfügung steht, über die…
…BGBl. I Nr. 28/2020 (489/A 27. GP, 4 f), die ausdrücklich davon sprechen, dass die Verlängerung zur "Gesamtstudiendauer" bzw. "zusätzlich zur bereits vorgesehenen Studiendauer, für die Familienbeihilfe gewährt wird" vorgesehen ist. Sohin verlängert sich gemäß § 2 Abs. 9 lit. b FLAG bei Studien…
…sachgerecht, weil die pandemiebedingten Studienverzögerungen aus dem Bachelorstudium auch noch weiter "geschleppt" werden und sich auf den Gesamtstudienverlauf auswirken. 4.2. Gesetzesmaterialien: "Gesamtstudiendauer" Dass die Verlängerung der Altersgrenze nicht nur dann geltend gemacht werden kann, wenn man sich noch immer in derselben Studienphase befindet, in…
…im Masterstudium ist, die Beeinträchtigung aufgrund der Covid- Krise iSd § 2 Abs 9 lit b FLAG aber im Bachelorstudium stattfand. b. Gesetzesmaterialien: "Gesamtstudiendauer" Dies ergibt sich auch aus den Materialien (126 BlgNR XXVII. GP - Ausschussbericht NR) zur Bestimmung des § 2 Abs 9 FLAG, die mit…
…jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die COVID-19-Krise erfolgt. Um die angesprochenen Nachteile für die in Rede stehende Personengruppe zu kompensieren, deren Gesamtstudiendauer, die für die Gewährung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zur Verfügung steht, über die…
…BGBl. I Nr. 28/2020 (489/A 27. GP, 4 f), die ausdrücklich davon sprechen, dass die Verlängerung zur "Gesamtstudiendauer" bzw. "zusätzlich zur bereits vorgesehenen Studiendauer, für die Familienbeihilfe gewährt wird" vorgesehen ist. Sohin verlängert sich gemäß § 2 Abs. 9 lit. b FLAG bei Studien…
…jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die COVID-19-Krise erfolgt. Um die angesprochenen Nachteile für die in Rede stehende Personengruppe zu kompensieren, deren Gesamtstudiendauer, die für die Gewährung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zur Verfügung steht, über die…
…jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die COVID-19-Krise erfolgt. Um die angesprochenen Nachteile für die in Rede stehende Personengruppe zu kompensieren, deren Gesamtstudiendauer, die für die Gewährung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zur Verfügung steht, über die…
…jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die COVID-19-Krise erfolgt. Um die angesprochenen Nachteile für die in Rede stehende Personengruppe zu kompensieren, deren Gesamtstudiendauer, die für die Gewährung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zur Verfügung steht, über die…
…jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die COVID-19-Krise erfolgt. Um die angesprochenen Nachteile für die in Rede stehende Personengruppe zu kompensieren, deren Gesamtstudiendauer, die für die Gewährung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zur Verfügung steht, über die…
…BGBl. I Nr. 28/2020 (489/A 27. GP, 4 f), die ausdrücklich davon sprechen, dass die Verlängerung zur "Gesamtstudiendauer" bzw. "zusätzlich zur bereits vorgesehenen Studiendauer, für die Familienbeihilfe gewährt wird" vorgesehen ist. Sohin verlängert sich gemäß § 2 Abs. 9 lit. b FLAG bei Studien…
…jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die COVID-19-Krise erfolgt. Um die angesprochenen Nachteile für die in Rede stehende Personengruppe zu kompensieren, deren Gesamtstudiendauer, die für die Gewährung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zur Verfügung steht, über die…
…jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die COVID-19-Krise erfolgt. Um die angesprochenen Nachteile für die in Rede stehende Personengruppe zu kompensieren, deren Gesamtstudiendauer, die für die Gewährung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zur Verfügung steht, über die…
…jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die COVID-19-Krise erfolgt. Um die angesprochenen Nachteile für die in Rede stehende Personengruppe zu kompensieren, deren Gesamtstudiendauer, die für die Gewährung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zur Verfügung steht, über die…
…jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die COVID-19-Krise erfolgt. Um die angesprochenen Nachteile für die in Rede stehende Personengruppe zu kompensieren, deren Gesamtstudiendauer, die für die Gewährung der Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zur Verfügung steht, über die…