…darstellen). Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind gemäß § 23 Z 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 zählen Bezüge und…
…verlängerter Frist eingebrachten Beschwerde vom 30. Juli 2020 wandte sich der Bf. gegen die Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb an sich und alternativ gegen die Besteuerung in Österreich. Beim Mining läge keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vor (vgl. Varro, Bitcoin-Mining: nicht steuerbares Glückspiel…
…Gewerbebetrieb: "1. Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. 2. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei…
…sind "Einkünfte a. Gewerbebetrieb" Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird u. sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Herr Bf beantragt i. der Est-Erklärung f.2017 die Anrechnung v. Verlusten (€ 3.788,44) sowie v. Mindest-KöSt…
…auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist für die Erlangung der Unternehmereigenschaft ebenso wenig erforderlich, wie die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt gem. § 2 Abs…
…Z 1 EStG 1988 Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit aufzufassen ist, Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind. Dass…
…da hauptsächlich Verrechnungen an nahestehende Personen festgestellt worden sein, werde entgegengehalten: Ein Außenauftritt eines Betriebs und die somit notwendige Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sei laut VwGH auch dann erfüllt, wenn der Steuerpflichtige nur gegenüber wenigen oder nur einem einzigen Auftraggeber tätig wird (VwGH 06…
…Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 28 BAO selbständige, nachhaltige Betätigungen sind, die mit Gewinnabsicht unternommen werden und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (das heißt aktiv werbend) darstellen, geht diese Einstufung ins Leere. Dieses zweistufige Verfahren lässt sich auch daraus ableiten, dass der VwGH im…
…entsprechend, eine selbständige, nachhaltige Betätigung vor, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Während sich unzweifelhaft ergibt, dass **A** und **B** selbständig und mit Gewinnabsicht agierten (der erzielte Gewinn, zu dessen Maximierung extra ein Immobilienmakler-Unternehmen beauftragt wurde…
…sind: 1. Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. 2. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei…
Nun könnte zwar eingewendet werden, dass es die Absicht der stillen Beteiligten inkl. des Bw gewesen wäre, Gewinne unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zu erzielen. Dem steht jedoch entgegen, dass die stillen Beteiligten ohne die Geschäftsherrin untereinander nicht verbunden war. Nur durch eine - notwendigerweise…
…23 EStG 1988 als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (= Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt) zu erfassen waren. Die ermittelten Gewinne waren gemäß § 10 EStG 1988 jeweils um den Gewinnfreibetrag (13% des…
…Gewerbebetrieb: 1. Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. iii) Verfahren: Gemäß § 184 Abs. 1 BAO…
…1 EStG 1988 sind Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nachhaltig ist…
…Indizien für eine selbständige, nachhaltige Betätigung, mit der Gewinnabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr von Anfang an schwerer als jene Elemente, welche gegen einen Gewerbetrieb mit dem Handel von Optionsrechten aus Immobilienleasing oder dessen Entstehen erst im Jahr 2008 sprechen. Jene ergeben sich nämlich…
…sind: 1. Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. 2. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei…
…Grundstücksverkäufe stellten dann einen Gewerbebetrieb dar, wenn es sich um eine nachhaltige, mit Gewinnabsicht unternommene und sich als eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellende Betätigung handle, welche nicht als eine landwirtschaftliche Betätigung anzusehen sei. Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen stelle daher keine…
…Einkünfte aus einer selbstständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbstständige Arbeit anzusehen ist. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind, soweit sie nicht…
…der Unternehmer eine im wirtschaftlichen Verkehr begehrte und als solche geltende Leistung der Allgemeinheit anbietet und bereit ist, mit jedermann in Geschäftsverkehr zu treten, der Bedarf an seinen Sachgütern oder Leistungen hat. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bedeutet, dass man seine Leistungen am Markt anbietet.…
…um eine nachhaltige Geschäftstätigkeit zu begründen. Sowohl die beschaffungs- als auch die absatzseitigen, nachhaltigen Geschäftsaktivitäten würden schlussendlich in einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr münden. Wie bereits ausführlich in der obigen Beweiswürdigung dargestellt, hat die ***X*** GmbH als Geschäftsherrin, an deren vermeintlichem Unternehmen sich die…