…insbesondere die wirtschaftliche Verfügungsberechtigung der Beschwerdeführerin über das Depot bei der ***, sei entscheidend. - Weiters seien mehrere Zustimmungsklauseln in den Statuten und Reglementen, obwohl si e in vielen F ä llen mit "(zu) Lebzeiten des Stifters“ beschrä nkt waren, nach An sicht der Betriebspr ü fung…
…auf Weisung des wirtschaftlich berechtigten Stifters bzw. seiner Gesamtrechtsnachfolgerin handelte. Damit steht für das BFG fest, dass die Bf. nach dem Tod ihres Ehegatten die alleinige Gestaltungsfreiheit sowie die Letztkontrolle über den Stiftungsrat hatte und diese Rechte bis zu ihrer altersbedingten und gesundheitlichen Beeinträchtigung (mangelnde…
…Verwandte nach NameStifter und an Vermögen, macht die Errichtung einer intransparenten Stiftung zu einer ögenden Person . Unter Beachtung der Generation (geboren in 1910) und der Herkunft des Stifters entspricht es den Erfahrungen des Lebens, dass der in wirtschaftlichen Angelegenheiten höchst erfolgreiche Stifter seine finanziellen Angelegenheiten…
…Vermögens an die Stiftung und 2. die Widmung dieses Stiftungsvermögens zu einem bestimmten Zweck. Mit Hinterlegung der Stiftungsurkunde bzw. der Eintragung in das Öffentlichkeitsregister ist die Stiftung entstanden und der Stifterwille in den Statuten verankert. Die FL Stiftung ist eine dem Willen des Stifters entspringende…
…aber gerade in den Durchbrechungen dieses „Erstarrungsprinzips“ und sei einer besonders weitgehenden Stifterfreiheit zuträglich. Durchbrechungen des „Erstarrungsprinzips“ würden durch die Anonymität der üblicherweise „hinterlegten", in der Regel treuhänderisch errichteten Stiftungen, bei denen das liechtensteinische Treuhandunternehmen als „rechtlicher" Stifter auftrete und der „wirtschaftliche" Stifter im Verborgenen…
…1982 an die Bank in Liechtenstein die Errichtung der StiftungFL durch diese im Auftrag des wirtschaftlichen Stifters - ungenannt, aber wie nachträglich hervorkam, war es NameStifter, - woraufhin seine Vermögenswerte in dieses Gebilde eingebracht wurden. Die beauftragte Gründung erfolgte am 5. August 1982. Eine den wirtschaftlichen Stifter…
…Treuhänder die Stifterrechte nur im Interesse des wirtschaftlichen Stifters ausüben könne, werde in der Regel über einen Mandatsvertrag abgesichert. Auf Grund der Bindung der Stiftungsverwaltung an die Weisungen der Stifterin der FL-StiftungA war die unabhängige Leitung durch den Stiftungsrat im Verhältnis zur Stifterin zu…
…rechtliche Gestaltung ist insofern nur dann von Bedeutung, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht ein anderes Bild zeigt. Umgelegt auf den Streitfall ergibt sich: Allgemein gelten als Hinweise, dass die Dispositionsbefugnis im Innenverhältnis einer Stiftung beim Stifter bzw. Begünstigten liegt etwa: Erstbegünstigtenstellung des wirtschaftlichen Stifters…
…übertragen, so verbleibt es im wirtschaftlichen Eigentum des Stifters (vgl. in diesem Sinn das erste der genannten Erkenntnisse). Maßgeblich ist dabei aber nicht nur die Weisungsbefugnis, sondern auch der Umstand, dass das Risiko eines Wertverlusts und die Chance einer Wertsteigerung den Treugeber treffen (vgl. Zorn…
…von Familienangehöriger des Person_H oder weiterer nicht namhaft gemachter Dritter nicht verfügungsberechtigt gewesen sein sollte oder er in der rechtlichen Stellung als wirtschaftlich Berechtigter lediglich als Treuhänder für diese tätig geworden wäre. Der Abgabepflichtige hat auch nie behauptet, erwirtschaftete Gelder an Dritte weitergegeben zu…
…Privatstiftung gäbe es keinerlei rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Die Auszahlung der Zuwendungen über die Personalabteilung der Bf gegen Entgelt sei ausschließlich im Sinne der einfacheren Administration erfolgt (Verwendung gespeicherter Kontonummern für den automatischen Zahlungsverkehr). - Die Stiftungszuwendungen seien kein "Entgelt von dritter Seite" im Sinne des …
…des VwGH seien "Einkünfte aus Kapitalvermögen demjenigen zuzurechnen, dem die Befugnis oder auch nur die faktische Möglichkeit zur entgeItlichen Nutzung der fraglichen Wirtschaftsgüter zukommt. Die Zurechnung von passiven Einkünften (also insbesondere auch solchen aus Kapitalvermögen) erfolgt grundsätzlich an denjenigen, der das (wirtschaftliche) Eigentum an den…
…Zurechnung an den Stifter zu begründen (Mechtler/Wenzl, SWI 2016, 86 ff). Rief unterstrich dies bei derselben Veranstaltung und ergänzte, es reiche nicht aus, dass sich der Stiftungsvorstand bloß faktisch nach den Wünschen des Stifters richte. Erforderlich sei vielmehr eine rechtliche Position, die dem Stifter…
…wird den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens angepasst – durchschnittlich EUR 3.000,00 monatlich. Die Anpassung des Gehalts entscheide ich selbst. Ich habe in Ort zwar einen Arbeitsplatz, dieser wird aber nur sporadisch von mir genutzt. Meistens übe ich meine Tätigkeit mobil aus. Ich bin an…
…entspricht nicht dem Verhalten eines wirtschaftlich planvoll handelnden Vermieters. Die gegenständlichen Nutzungsüberlassung durch die Stiftung stellt nach Ansicht des Gerichtes eine vom gesellschaftsrechtlich bedingten Zusammenwirken und von einer Zuwendungsabsicht getragene (unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der Immobilie (und Ausstattungen) der Stiftung an den Stifter über die nahestehenden Gesellschaften…
…sondern es wurde bestätigt, dass S1 im Auftrag der Bf. tätig war. Auf welcher rechtlichen Basis dies erfolgte, wurde nicht beantwortet. Eine Dokumentation über eine etwaige Beauftragung des Stifters durch den Stiftungsvorstand wurde nicht vorgelegt. Es wurde in der Vorhaltsbeantwortung angegeben, dass nach verschiedenen Überlegungen…
…Bf. den Zeitpunkt der Nachstiftung offensichtlich bewusst so gewählt, dass bezüglich seiner persönlichen Abgabepflicht kein Gesamt-Einnahmen-Überschuss eintreten konnte. Nach dem vorliegenden Sachverhalt (siehe Tz. 1 Unterpunkt 5 des BP-Berichts) hat sich der Bf. (der Stifter) kein Nutzungsrecht an den gegenständlichen Vermietungsobjekten vorbehalten…
…wirtschaftlich berechtigte Person" geführt werde. Die Begründung der "Transparenz" der M-Stiftung mit dem Widerrufsrecht des Stifters sei rechtswidrig. Für die Transparenzbeurteilung ausländischer Körperschaften seien die gleichen Kriterien heranzuziehen, wie bei inländischen Körperschaften, und eine Vielzahl der österreichischen (intransparenten) Privatstiftungen sehe solche Widerrufsrechte für den…
…0219). Die Zurechnung von Einkünften deckt sich nicht zwingend mit dem wirtschaftlichen Eigentum an den für die Einkünfteerzielung eingesetzten Gegenständen (VwGH 25.7.2013, 2011/15/0151). Die rechtliche Gestaltung ist nur dann maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (vgl. VwGH 27…
…Gesellschafter (bzw. hier Stiftungsbegünstigte) aufgrund besonderer Abmachungen eine solch ungewöhnlich starke Stellung erhält, kann damit der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Gesellschafter und damit eine Vollausschüttung des Wirtschaftsgutes verbunden sein. Zusammenfassend kann daher eine verdeckte Gewinnausschüttung (Vorteilszuwendung) in Höhe der gesamten Investitionskosten (inkl. USt…