…ob die Leistungsbezeichnung in der streitgegenständlichen berichtigten Rechnung (Nr. 2010-0019 vom 31.03.2010) den in § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994 geforderten Angaben bezüglich der Art und des Umfangs der sonstigen Leistung entspricht. Folgender Sachverhalt wird dem Erkenntnis zu Grunde gelegt: Die…
…sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistung ersichtlich machen. Allgemeine Bezeichnungen wie Reparatur, Lohnarbeit oder Fuhrleistung ohne weitere Angaben werden als unzureichend erachtet. Bei Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei ist die Bezeichnung „vom 1.12.2007 bis zum heutigen Tag erbrachte juristische Dienstleistungen“ keine hinreichend detaillierte Leistungsbezeichnung…
…11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuerbeträge abziehen. Gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 muss eine Rechnung die Art und den Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Eine Urkunde…
…die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Wird die Leistung ungenau oder unrichtig bezeichnet, steht nach der Rechtsprechung des VwGH der Vorsteuerabzug nicht zu. Dieser steht hingegen zu, wenn die Leistung aus Aufstellungen…
…sowie Juni 2011 bis Mai 2012) Rechnungen an die ursprBf. Die Rechnungen der SubGmbH1 an die ursprBf enthalten Positionen mit achterlei Arten von Leistungsbeschreibungen und Angaben zum Leistungsumfang: | Beschreibung der sonstigen Leistung | Umfang d.sonst.Leistg. | 1) Tonnagen für Zeitraum … Sortieren…
…Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung. § 11 Abs. 14 UStG 1994 bestimmt: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, schuldet diesen Betrag. Der EuGH…
…handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, sowie gemäß lit. i) soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der EuGH…
…die entsprechenden Belege vorzulegen. Der Beschwerdeführer übermittelt daraufhin eine Rechnung, die "***E***, ***F***" als leistenden Unternehmer, ***D*** als Kunde bzw Empfänger der sonstigen Leistung, "Abrechnung laut Vereinbarung vom 9.1.2014 - Bonus € 350.000 - 50 %" als Art und Umfang der sonstigen Lieferung, "in 2014…
…unterstützen. Der Beschwerdeführer machte aus einer Rechnung vom 04.09.2014, ausgestellt von Herrn ***E***, Umsatzsteuer in Höhe von 35.000 € als Vorsteuer und den Netto-Rechnungsbetrag von 175.000 € als Betriebsausgaben geltend. Die Rechnung weist als Art und Umfang der sonstigen Leistung…
…oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Gemäß § 11 Abs 1 Z 3 lit c UStG 1994 müssen Rechnungen die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung…
…nachprüfbare Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ermöglichen (VwGH 02.09.2009, 2008/15/0065). Eine Rechnung nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 hat u.a. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung (Z…
…Ort der Betriebsstätte maßgebend. Gemäß § 11 Abs. 1 Z. 3 lit. c UStG 1994 müssen Rechnungen bei sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistung ersichtlich machen. Gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 schuldet ein Unternehmer, der in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung…
…mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft. 3.1.3. Übliche Bezeichnung von Art und Umfang der sonstigen Leistung und Leistungszeitraum Der Leistungsgegenstand wird in der Rechnung Nr…
…hat - der Unternehmer nur Vorsteuerbeträge abziehen kann, die von einem anderen Unternehmen in einer Rechnung (§ 11 UStG 1994) an ihn gesondert ausgewiesen wurde. Gemäß § 11 Abs. 1 Z. 3 lit. c UStG 1994 müssen Rechnungen bei sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistung ersichtlich machen…
…dass der Unternehmer nur Vorsteuerbeträge abziehen kann, die von einem anderen Unternehmen in einer Rechnung (§ 11 UStG 1994) an ihn gesondert ausgewiesen wurde. Gemäß § 11 Abs 1 Z 3 lit c UStG 1994 müssen Rechnungen bei sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistung ersichtlich machen…
…der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; c) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen…
…Ort der Betriebsstätte maßgebend. Gemäß § 11 Abs. 1 Z. 3 lit. c UStG 1994 müssen Rechnungen bei sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistung ersichtlich machen. Gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 schuldet ein Unternehmer, der in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung…
…verleiht (EStR Rz 5435). Der Betrieb einer Pension mit 12 Betten begründet eine gewerbliche Tätigkeit. Fraglich erscheint, warum (willkürlich) gerade bei 10 Betten die Grenze zur Gewerblichkeit sein soll, unabhängig von Art und Umfang der sonstigen Neben- und Zusatzleistungen. Wenn auch im vorliegenden Fall bei…
…und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der ausgeführten sonstigen Leistungen enthalten. Sie sind für die Prüfung von Bedeutung, ob die gelieferten Gegenstände oder die ausgeführten sonstigen Leistungen für das Unternehmen erfolgten. Die geforderte Bezeichnung dient dem Zweck der…
…sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistung ersichtlich machen. Allgemeine Bezeichnungen wie Reparatur, Lohnarbeit oder Fuhrleistung ohne weitere Angaben werden als unzureichend erachtet. Bei Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei ist die Bezeichnung "vom 1.12.2007 bis zum heutigen Tag erbrachte juristische Dienstleistungen" keine hinreichend detaillierte Leistungsbezeichnung…