IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 22. Dezember 2011 betreffend die Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2007 zu Recht erkannt: Die bekämpften Bescheide werden abgeändert. Die…
Auf Grund des Zu- und Abflussprinzips bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ist bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kein Abzug für die Bildung von Rückstellungen möglich (Zorn/Varro in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG17, § 4 Tz 185 unter Hinweis auf VwGH 29…
…17.12.2009, 2009/16/0188). Bei einem institutionellen Anleger wie der Bf könne anhand der klaren Informationen aus den vorgelegten Jahresberichten ein Irrtum seitens der Bf ausgeschlossen werden. Den organschaftlichen Vertretern der Bf sei die Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges ernstlich möglich erschienen, und sie…
…Windenergie, Holz, Kohlen, Brennstoffe und Import anlegen zu können und A**** R**** zu diesem Zweck auch Inserate in der ****Zeitung mit dem Text "Ihr Geld kann gewinnbringend risikolos mitarbeiten (vor Absturz)" schalten ließ, obwohl A**** und H**** R**** wussten, dass sie weder konkrete Aussichten auf…
… 1 Abs. 1 Liebhaberei-VO das Vorliegen einer Einkunftsquelle zu verneinen. (Darüber hinaus muß ich jetzt nach dem Urteil vom **.**.2014 binnen 14 Tagen auch zusätzlich 11% Zinsen von € 100.000 an die geschädigten Anleger zurückzahlen, was vermeintlich nach Ansicht der Betriebsprüfung/Niederschrift wohl…
…Rz 127 mwN]. Gleiches muss für eine Schädigung durch Betrug wie in dem im Beschwerdefall vorliegenden Fall des Anlagebetruges gelten. Die vom Beschwerdeführer geschädigten Anleger wollten dem Beschwerdeführer nicht € 50.000 bzw € 100.000 im Rahmen eines Leistungsaustausches zuwenden. Vielmehr sollte seine Leistung…
…2. Die Liquiditätsreservehaltungsverpflichtung gemäß § 27a BWG diene wie das Einlagensicherungssystem (ESAEG, BGBl. I Nr. 117/2015) neben dem Anlegerschutz (Reduzierung des Einlagenrisikos der Kunden) auch der Finanzmarktstabilität (Vermeidung eines Bank-Run). Die gedeckten Einlagen gemäß § 7 Abs. 1 Z 5 ESAEG dürften gemäß § 2 Abs…
4.8. Im Unterschied zum Abzugsposten gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 StabAbgG, der eine endgültige Befreiung der gedeckten Einlagen von der Stabilitätsabgabe bewirkt, führt der Abzugsposten nach § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG nicht dazu, dass die Mittel, die vom angeschlossenen Kreditinstitut dem Liquiditätsverbund…
Das derartige Beteiligungen mit einem Anlegerrisiko behaftet sind, darüber wurde ich von Fr. ***RO*** aufgeklärt; mit einem eventuellen Steuervorteil aufgrund der entsprechenden Verlustzuteilungen wurde im Zuge der Beratungsgespräche nicht geworben. mm) Niederschrift über die Nachschau gemäß § 144 BAO bei Frau ***Bet13*** am 06.05.2008…
…und ihr Ehegatte Forderungen in Höhe von jeweils YZ Euro angemeldet, die laut Masseverwalter anerkannt wurden. Bereits ab Oktober 2008 wurden von B keine Zahlungen an die Anleger auf deren Wunsch bzw. Verlangen mehr geleistet und Erträge aus der Geldveranlagung von ihm weder ausbezahlt noch…
Bei der Investition in das "Barschiene"-System hat der jeweilige Anleger Geld, welches in der Regel bar übergeben, im Beschwerdefall jedoch überwiesen wurde, direkt bei der "XYF Finanzberatung" (bis 2005), der "XY Finanzberatung GmbH" (ab 2006, XYF-GmbH) bzw. bei XY (ab 2008) veranlagt. Dabei…
Tatsache ist, dass in den monatlichen Mitteilungen an die Anleger jeweils Wertsteigerungen ausgewiesen und dem hingegebenen Kapitalbetrag zugeschlagen worden sind. Diese gutgeschriebenen und mangels Auszahlung wiederangelegten Renditen stellen jedenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, solange der Schuldner der Erträge, im vorliegenden Fall NN leistungsbereit und leistungsfähig…
…Anhaltspunkte gegeben sind, aus denen sich ableiten lässt, dass für sie das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund gestanden ist. Dabei ist nicht vom einzelnen konkreten Anleger auszugehen, sondern das Gesamtmodell in typisierender Betrachtung für alle Beteiligten zu würdigen. A. Weil sich die Folge, ob die…
Beschwerdegegenständlich ist das "Anlagesystem" des Herrn XY, konkret jene Veranlagungsform, bei welcher der jeweilige Anleger Geld, welches in der Regel bar übergeben wurde, im Rahmen der so genannten "Barschiene" ("XY Barschiene") direkt bei der "XYF XY Finanzberatung" (bis 2005), der XY Finanzberatung GmbH (XYF-GmbH…
CH-Bank. Es ist davon auszugehen, dass der Bf. als Stammkunde und Anleger einen Berater (persönlichen Betreuer) bei der CH-Bank hatte, welcher als Bindeglied vom Bankunternehmen zum Kunden fungierte, die Bedürfnisse des Bankkunden analysierte, die Produkte, Dienstleistungen und Richtlinien des Bankunternehmens genau kannte und…
…der Beschwerdesache der 1) V GmbH & Co KG (als Rechtsnachfolgerin der VF AG) und 2) der in der Anlage namentlich angeführten Mitunternehmer (atypisch stille Gesellschafter bzw. "Anleger"), die vormals gemeinsam gegenüber der Abgabenbehörde als Mitunternehmerschaft "VF AG und atypisch stille Gesellschaft" mit Sitz in X…
…betreffend die SUB 3 ist sodann die Ergebnisverteilung (inkl der Ergebnistangente aus den mitunternehmerischen Beteiligungen der KG) auf die Mitunternehmer der KG festzustellen. Wäre die ***X*** GmbH und atypische stille Gesellschaft also kein Anlegerbetrugsfall gewesen und daher als Mitunternehmerschaft zu qualifizieren (hierzu: siehe sogleich unten)…
…KWG erfüllt sind sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden öffentlich angebotenen Anteilen einer Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft Der Bf. war auch in den Jahren vor 2016 für die ***80*** in Deutschland als Vertreter tätig und hat ab 1…
…dafür existiert. Hinzu kommt, dass die ***RB*** sehr wahrscheinlich lediglich zum Lukrieren neuer Anlegergelder gegründet worden ist und diese nach Bedarf an Unternehmen im Netzwerk der ***EF*** verteilt wurden. Buchhalterisch wurden die Zahlungen auf der Grundlage von fingierten Leistungsbeziehungen erfasst. Das Bundesfinanzgericht schließt daraus, dass…
…Wertsteigerungen abgezogen und ein neuer Trauhandauftrag mit dem Datum der Auszahlung mit dem nun neuen Betrag ausgefertigt'. Eine monatlich fällige Verzinsung über die der Anleger durch Wiederveranlagung verfügt habe, ist daraus nicht ableitbar. 30 Lediglich für das Jahr 2008 wurden vom Prüfer Feststellungen über erfolgte…