…gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich frühestens dann möglich, wenn alle geforderten Voraussetzungen vorliegen. Für diesen Zeitpunkt kommt es darauf an, dass die Leistung ausgeführt worden ist…
…Z 1 UStG 1994 lautet: § 1. (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher…
… 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Ob eine sonstige Leistung in Österreich steuerbar ist, bestimmt sich nach den Leistungsortregeln des § 3a UStG 1994. In den…
…verlängerten Beschwerdefrist). Es wird beantragt, den Gesamtbetrag der Besteuerungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich Anzahlungen) und den Gesamtbetrag der Vorsteuern der Jahre 2010‚ 2011 und 2012 im Ausmaß der in der Begründung getroffenen Ausführungen festzustellen. Hinsichtlich der Körperschaftsteuerbescheide 2010, 2011 und 2012 wird beantragt…
…Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind." Gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 schuldet ein Unternehmer, der in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen Steuerbetrag, den er nach…
… | übrige steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug | | - 14.794,68 € | Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen) | | 561.407,72 € | Davon sind zu versteuern mit: | Bemessungs-grundlage | Umsatzsteuer | 20% Normalsteuersatz…
…durchführt (VwGH 16.06.1970, 405/1968). Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994…
…Umsatzsteuerjahresbescheid 2013 gerichtete Bescheidbeschwerde. b) Materiell-rechtliche Seite des Beschwerdefalles 1. Nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 gelten Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträder stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge…
…1 Z 1 (Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland) und Z 2 (Eigenverbrauch im Inland) UStG 1994, zuzüglich der Umsätze aus im Ausland ausgeführten Leistungen. Die von der Beschwerdeführerin erhaltenen Zahlungen des WFF iZm der Bestattungsbeihilfe sowie der Hinterbliebenenunterstützung stellen allerdings gerade keine derartigen Umsätze…
…zum Entstehen der Steuerschuld in jenem Monat führt, in dem die Teilleistung vom Leistungsempfänger abgenommen wurde. Der Unterschied der Teilrechnung zur Anzahlungsrechnung besteht lediglich darin, dass die auf der Rechnung angeführte Lieferung oder sonstige Leistung bereits erbracht wurde. Die genauen Voraussetzungen zum Vorliegen einer selbstständigen…
…ein ergänzender Schriftsatz zum ursprünglichen Rechtsmittel. Nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren nicht als für das Unternehmen ausgeführt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen…
…mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Diese Zuordnung hat der Unternehmer bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen. 2. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren a) deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs…
…anderen Betrieb (Betriebsstätte) überführt, so sind die ins Ausland überführten Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die im Falle einer Lieferung oder sonstigen Leistung an einen vom Steuerpflichtigen völlig unabhängigen Betrieb angesetzt worden wären, wenn der ausländische Betrieb demselben Steuerpflichtigen gehört, der Steuerpflichtige an der ausländischen…
…EStG 1988 gilt für alle Einkünfte bzw. alle Einkunftsarten gleichermaßen. Nach § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen der Umsatzsteuer Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer…
…Unternehmereigenschaft Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1, erster Satz, UStG 1994 unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Gemäß Art. 9 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über…
…lit. a UStG 1994 als umsatzsteuerlicher Anknüpfungspunkt. Nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten Lieferungen oder sonstige Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben iS des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 sind, nicht für das Unternehmen ausgeführt…
…Abs. 1 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) hat das Finanzamt Unternehmern im Sinne des § 2 UStG, die im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringen, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erteilen. Der Bescheid über die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist zurückzunehmen, wenn…
…Ziffer 1 nicht. Nach § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 ist jedoch die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie für die Einfuhr von Gegenständen, soweit sie im Zusammenhang mit der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes für die in § 3a Abs. 1a Z…
…Satz des Abs. 1 gilt sinngemäß. (5) Werden die Entgelte für unterschiedlich besteuerte Lieferungen oder sonstige Leistungen eines bestimmten Zeitabschnittes gemeinsam geändert (zB Jahresboni, Jahresrückvergütungen), so hat der Unternehmer dem Abnehmer der Lieferungen oder dem Empfänger der sonstigen Leistungen einen Beleg zu erteilen, aus dem…
…1 UStG regelt: "(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Besteuert der Unternehmer nach vereinnahmten Entgelten (…