…der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, die Unbescholtenheit des Bw. sowie eine volle Schadensgutmachung und das lange Zurückliegen der Tat, als erschwerend hingegen den langen Tatzeitraum angesehen. Nicht zugestimmt werden kann seitens des erkennenden Berufungssenates dem Berufungs-vorbringen dahingehend, dass der Unrechtsgehalt der Taten deswegen…
…handelt es sich - wie im abgabenrechtlichen Erkenntnis des BFG zu lesen ist - um "nur" leichte Fahrlässigkeit. Neu ist die volle Schadensgutmachung durch zwischenzeitige Entrichtung der vorgeschriebenen Abgaben nach Ergehen des abgabenrechtlichen Erkenntnisses des BFG als mildernd zu werten. Bei den bisherigen Geldstrafen wurde zu Recht…
…aus dem sich eine volle Schadensgutmachung ergibt. Ausgehend von einer fahrlässigen Handlungsweise der Beschuldigten war unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Lage und des nachgewiesenen schlechten Gesundheitszustandes, der vollen Schadensgutmachung aber vor allem aufgrund des Geständnisses eine Reduzierung der Geldstrafen auf das im Spruch ersichtliche Ausmaß…
…als mildernd die geständige Rechtfertigung des Bw., seine finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit sowie eine teilweise Schadensgutmachung berücksichtigt. Dazu ist auszuführen, dass zwischenzeitlich sämtliche dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren zugrunde liegenden Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet wurden und daher nunmehr von einer vollen Schadensgutmachung zugunsten des Bw. auszugehen ist. Als weitere bisher vom…
…dass neue Tatsachen und Beweismittel auch noch im Rechtsmittelverfahren, wie hier die mittlerweile erfolgte gänzliche Schadensgutmachung, berücksichtigt werden müssen. Die volle Schadensgutmachung trotz gegebener schwieriger wirtschaftlicher Situation des Unternehmens, die erstinstanzlich bei der Strafbemessung bereits berücksichtigten Milderungsgründe des reumütigen Geständnisses und der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit stellen…
…materiellen Wahrheit ergibt sich weiters, dass neue Tatsachen und Beweismittel auch noch im Rechtsmittelverfahren, wie hier die mittlerweile erfolgte gänzliche Schadensgutmachung, berücksichtigt werden müssen. Die volle Schadensgutmachung trotz gegebener schwieriger wirtschaftlicher Situation des Betriebes, das in der schriftlichen Rechtfertigung vom 14. Oktober 2005 abgegebene reumütige…
…die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bw. von einem Nettoeinkommen von € 1.000,00 ausgegangen und hat bei der Strafbemessung als mildernd das reumütige Geständnis, die volle Schadensgutmachung und die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit berücksichtigt. Als erschwerend wurde das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen angesehen. An vorhandenen Vermögen wurde ein…
…des Bw. als mildernd angesehen. Die im Rahmen des Berufungsverfahrens abgegebene geständige Rechtfertigung des Bw. und vor allem auch die mittlerweile erfolgte gänzliche Schadensgutmachung stellen gewichtige Milderungsgründe dar, welche in die Strafbemessung bislang noch keinen Eingang gefunden haben. Demgegenüber ist jedoch auch auszuführen, dass bei…
…zu den gesetzlichen Terminen dem Gesetz genüge getan werde. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das grundsätzliche Geständnis, die teilweise Schadensgutmachung und die Selbstanzeige an, als erschwerend hingegen eine einschlägige finanzbehördliche Vorverurteilung. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und…
…zugrundeliegende Gesamtbetrag von € 172.398,85 auf € 158.250,23 reduziere. Der Spruchsenat habe auch zu Unrecht die Berichtigung der verkürzten Abgaben im Sinne einer Schadensgutmachung nicht als Milderungsgrund berücksichtigt. Der strafbestimmende Wertbetrag ergäbe sich auf Grund der Begehung durch einen längeren Zeitraum…
…dass Sie bereits eine Finanzierungszusage über den noch nicht entrichteten Betrag in den Händen hat und daher binnen der nächsten 4 Wochen volle Schadensgutmachung (derzeit 63 %) leisten und dem Bundesfinanzgericht hierzu eine Bestätigung binnen der nächsten 4 Wochen übermitteln wird. Ob der Erschwerungsgrund des „langen…
…nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, indem die Besteuerungsgrundlagen durch verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. durch Selbstanzeige eigenständig offen gelegt wurden. Durch die vom Spruchsenat bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße offenkundig unberücksichtigt gebliebene volle Schadensgutmachung ist der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z…
…an Umsatzsteuer bewirke. Der Beschuldigte habe mit der Absicht gehandelt, sich durch wiederholte Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten und eine ergangene volle Schadensgutmachung, als erschwerend keinen Umstand. B. Gegen dieses Erkenntnis…
…im Verhältnis zu anderen in gleicher Lage befindlichen Abgabepflichtigen überdurchschnittlich bemüht war, seine von ihm eingestandenen steuerlichen Versäumnisse wieder nachzuholen und er (mit Hilfe seiner Familie) volle Schadensgutmachung geleistet hat und die Tat mit seinem bisherigen Verhalten in auffälligen Widerspruch steht, sowie auch die Tatsache…
…ordentlichen Lebenswandel, der Umstand, dass die Taten mit seinem sonstigen Verhalten in auffallendem Widerspruch stehen, die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit und die volle Schadensgutmachung geltend gemacht. Da diese weiteren Milderungsgründe entscheidend zum Vorteil des Zweitbeschuldigten ins Gewicht fielen, wolle die Strafe herabgesetzt und eine dem Verschulden, dem…
…lit.a FinStrG vorzugehen sei. Der Beschuldigte [bzw. die EH GmbH] habe volle Schadensgutmachung geleistet. Bei der Strafbemessung berücksichtigte der Erstsenat als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des E, die volle Schadensgutmachung sowie die finanzielle Notlage [im Begehungszeitraum], als erschwerend keinen Umstand. Gegen dieses Erkenntnis des…
…sodass die ersten Taten schon vor mehr als 16 Jahren verwirklicht wurden, was eine weitere Reduzierung der Geldstrafe auf das im Spruch ersichtliche Ausmaß erlaubt. Nicht zuletzt war die volle Schadensgutmachung als mildernd zu werten, da die Tabaksteuer entrichtet wurde. Ausgehend von einem Strafrahmen von…
…die zutreffend in der Berufung ins Treffen geführte vom Bw. nicht verschuldete unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer an sowie den Umstand an, dass mittlerweile volle Schadensgutmachung erfolgt ist, als erschwerend wurden hingegen die Tatbegehung durch einen längeren Zeitraum angesehen. Unter Zugrundlegung dieser Strafzumessungserwägungen erweist sich die aus…
…war bei der Strafneubemessung die bisherige finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bf., die mittlerweile erfolgte volle Schadensgutmachung und dass es teilweise (betreffend Einkommensteuer 2016) beim Versuch geblieben ist. Auch ist eine teilweise eigenständige Offenlegung der Einkünfte (insbesondere betreffend 2016) im Rahmen der Selbstanzeige als mildernd zugunsten des…
…00 wieder verkauft. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen ergebe sich ein Spekulationsgewinn mit einer Einkommensteuer für 2004 in der Höhe von Euro 71.878,58. Hinsichtlich der Abgabennachforderung liege volle Schadensgutmachung vor. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit, die Schadensgutmachung und das Geständnis gewertet, als erschwerend kein…