…steuer zu berücksichtigen ist, damit aber selbst weder Einkommensteuer noch eine Sonderform derselben darstellt, vom Veranlagungsverfahren klar ab. Doch wird die Einreichung des Verzeichnisses explizit mit der Einreichung der Steuererklärung befristet. Eine diesbezügliche Beurteilung der gesetzlichen Regelung findet sich auch z. B. in Hofstätter/Reichl…
…Jahr 2003 wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 22. Dezember 2004 stattgegeben. Mit Bescheid über die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie für das Jahr 2003 vom 22. Dezember 2004 wurde die Investitionszuwachsprämie mit € 0,00 festgesetzt. Diese Entscheidung wurde mit der verspäteten Einbringung des Verzeichnisses gemäß …
…an Kopien versendet worden sei, weil die Steuererklärungen der Bw. die Vorlage des fraglichen Verzeichnisses habe enthalten müssen, wohingegen dies auf die L-GmbH nicht zutreffe. Der steuerliche Vertreter erläuterte hiezu, dass bei der L-GmbH offensichtlich andere Beilagen mitversendet wurden. Wurde damit der Eindruck…
…verspätet ist (siehe auch die Erkenntnisse vom 21. 9. 2006, 2004/15/0116, 2006/15/0090 und 2006/15/0133, vom 22. 11. 2006, 2006/15/0049 und 2006/15/0265 sowie vom 15.1.2008, 2007/15/0268). Mangels rechtzeitiger Einreichung des Antrages zur…
…S 389) vertritt die Bw. demgegenüber die Ansicht, dass die Nichtgewährung der Investitionszuwachsprämie wegen verspäteter Einreichung des Verzeichnisses dem § 108e EStG 1988 nicht zu entnehmen sei. Eine solche Rechtsfolge werde nicht ausdrücklich normiert. Entsprechend der BAO hätte das Finanzamt innerhalb der fünfjährigen Bemessungsverjährung jedenfalls ein…
…Homepage des UFS http://ufs.bmf.gv.at) die Einreichung des Verzeichnisses gem § 108e Abs 5 erster Satz EStG idfd Streitjahr gF gleichzeitig mit der Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt zu erfolgen hat. Andernfalls ist die Selbstberechnung des Stpfl objektiv rechtswidrig. Als Rechtsfolge einer verspäteten…
…aufgrund der Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens für das Jahr 2003 auch der beantragten IZPr Rechnung zu tragen sei. Über die Berufung wurde erwogen: § 108e Abs. 4 EStG 1988 in der für das Jahr 2003 gF (BGBl I 2002/155) lautet hinsichtlich der Einbringung des Antrages zur…
…bis zur Rechtskraft des Körperschaftsteuerbescheides 2002 vom 5. November 2003 eingebracht worden sei. Wenn die Bw. nach Ergehen eines bereits rechtskräftigen Körperschaftsteuerbescheides 2002 die Wiederaufnahme des Verfahrens beantrage und mit der berichtigten Steuererklärung erstmals ein Verzeichnis E 108e nachreiche, sei die Vorlage des Verzeichnisses verspätet…
…auch so erfolgt ist, gilt diese Voraussetzung als erfüllt. Die Geltendmachung der IZP 2004 in einer Beilage zur Feststellungserklärung 2005 nach Eintritt der Rechtskraft des Feststellungsbescheides 2004 wäre als verspätet zu beurteilen. c) Zusammenfassung Zusammenfassend ist den Ausführungen der Abgabenbehörde 1. Instanz Recht zu geben…
…ÖStZB 1984, 229). Die Nichtvorlage des Verzeichnisses (bzw der Aufzeichnung) berechtige daher ohne Mängelbehebungsverfahren nicht zur Zurückweisung eines Antrages (im Bescheid der belangten Behörde vom 5. Dezember 2003 sei der Antrag hingegen zu Unrecht abgewiesen worden). Es liege daher auch im gegenständlichen Fall kein Ab…
…Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Einbringung eines Vorlageantrages gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Feldkirch vom 28. Jänner 2004 betreffend Forschungsprämie 2002: Unstrittig liegt im gegenständlichen Fall der verspäteten Einbringung eines Vorlageantrages eine Fristversäumnis und ein damit verbundener Rechtsnachteil vor…
…die als Bestandteil des Antrages zu werten sind, auch Tatsächliches bekannt, nämlich eine Detaillierung der im Jahr 2004 vorgenommenen Mieterinvestitionen (gegenüber dem ESt-VZ-Herabsetzungsantrag vom 21. Juli 2004), die in den fünf zusätzlichen Positionen unter Kontonummer 250 des berichtigten Verzeichnisses der "Investitionen der letzten…
…die ermittelte Prämie zu enthalten hat. Das Gesetz sieht damit eine Antragstellung in der Form einer Vorlage eines Verzeichnisses vor. Nach dem letzten Satz des § 108e Abs. 4 EStG 1988 gilt das Verzeichnis der Investitionszuwachsprämie des betreffenden Jahres als Abgabenerklärung. Die Fristen der BAO für…
…für den Fall der späteren Einreichung des Verzeichnisses sei aber nicht vorgesehen gewesen. Mit Bescheid vom 10. November 2004 wurde der Antrag auf Festsetzung der Investitionszuwachsprämie in der beantragten Höhe vom Finanzamt abgewiesen, weil der Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie verspätet eingebracht worden sei. In…
…Einreichung des Verzeichnisses zurück. Werden Aufwendungen, für die eine Bildungsprämie geltend gemacht worden ist, vergütet, ist die Bildungsprämie im Ausmaß von 6% des als Betriebseinnahme anzusetzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen. Sowohl die Prämien als auch Rückforderungsansprüche gelten als Abgaben vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des…
…Einreichung des Verzeichnisses über die LAPr) ergehen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Ein derartiger Bescheid ist im Berufungsfall - wie oben dargestellt - am 15. Juli 2004 auch tatsächlich ergangen. Der Antrag auf LApr wurde mit diesem Bescheid (wegen verspäteter Einreichung des Verzeichnisses…
…hat überprüft, ob die Berufung innerhalb der (einmonatigen) Rechtsmittelfrist eingebracht worden ist; konnte jedoch eine verspätete Einbringung der Berufung nicht nachweisen. Am 25. Juni 2004 hat das Finanzamt eine das Berufungsbegehren abweisende Berufungsvorentscheidung erlassen und hat im Begründungsteil ausgeführt: "Als Aufwendungen anzurechnen sind Fortbildungsmaßnahmen, Ausbildungsmaßnahmen…
…Auffassung des Finanzamtes steht sohin im Widerspruch mit dem vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen Rechtsstandpunkt und hat das Finanzamt den erst nach Einreichung der das Wirtschaftsjahr 2001/2002 erfassenden Feststellungserklärung 2002 vorgelegten Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie für das Kalenderjahr 2002 daher zu Unrecht als verspätet gewertet…
…den Tag der Einreichung des Verzeichnisses zurück. Die Prämie gelte als Abgabe vom Einkommen im Sinne der BAO. Auf die Gutschrift seien jene Bestimmungen der BAO anzuwenden, die für wiederkehrende selbst zu berechnende Abgaben gelten würden. Die Prämie sei zu Lasten des Aufkommens an veranlagter…
…worden war. Im vorliegenden Fall ist jedoch erst ein Jahr nach Rechtskraft des Steuerbescheides das gesetzlich geforderte Verzeichnis eingereicht worden. Da die Geltendmachung der Lehrlingsausbildungsprämie für das Jahr 2002 im vorliegenden Fall durch Einbringen des Formulares E 108c am 10. November 2004 verspätet erfolgte, war…