…des Gesetzes und auch an der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vornherein die Gewissheit, dass die in der Abgabenerklärung vertretene Rechtsansicht unrichtig ist, so liegt aus der Sicht der Abgabenbehörde eine offensichtliche Unrichtigkeit vor (vgl. E 16.05.2002…
…anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vornherein die Gewissheit, dass die in der Abgabenerklärung vertretene Rechtsansicht unrichtig ist, so liegt aus der Sicht der Abgabenbehörde eine offensichtliche Unrichtigkeit vor (vgl. E 16…
…a) des § 303 Abs. 1 BAO gestützt, wonach die Abgabenbehörde eine unvertretbare Rechtsansicht eingenommen habe. Eine von der Auffassung eines Steuerpflichtigen abweichende und vermeintlich unrichtige Rechtsansicht einer Abgabenbehörde kann aber nach dem insoweit eindeutigen und klaren Wortlaut von § 303 Abs. 1 lit. a BAO dieser…
…wurden, stellt somit eine in Bezug auf die zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung geltende und laut Erläuterung zum Körperschaftsteuerformular auch vom Finanzamt vertretene Rechtsauffassung offensichtlich unrichtige Rechtsansicht und zugleich eine im Vergleich zur zahlenmäßigen Darstellung in der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 1992 offensichtliche Sachverhaltsunrichtigkeit der Abgabenerklärungen dar…
…vorgenommenen Berichtigungen hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1998 und 1999 nur mittelbar auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den diese Jahre betreffenden Abgabenerklärungen, unmittelbar jedoch auf die unrichtige Rechtsansicht der Abgabenbehörde zurückzuführen. Daher lagen für diese beiden Jahre die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die gem. …
…vom 12. Jänner 2007 führte die steuerliche Vertreterin der Bw. folgendes aus: "[...] 1. Inlandsumsätze von Zigaretten (Tz 1 des Berichts vom 5. Juli 2006): Die Betriebsprüfung wiederholt in ihrer Stellungnahme ihre [...] - unrichtige - Rechtsansicht, dass eine steuerfreie Ausfuhrlieferung iSd § 6 Abs. 1 Z 1 iVm § 7…
…der vorgenommenen Behandlung für die Behörde ohne weiteres erkennbar gewesen wäre. Das Beschwerdevorbringen reduziert sich damit letztlich auf die Behauptung, eine unrichtige Rechtsansicht vertreten zu haben. Gerade einem Steuerberater kann aber nicht gefolgt werden, wenn er eine derart grundlegende umsatzsteuerliche Fehlqualifikation als bloßes Missverständnis darstellen…
…Verwaltungsgerichtshofs vom 22. April 1998, 93/13/0277 ist es unerheblich, ob es sich bei der Unrichtigkeit um einen falsch dargestellten Sachverhalt oder um eine unrichtige Rechtsansicht handelt. Da es auf die Erkennbarkeit der Unrichtigkeit durch die Behörde ankommt, ist es weiters unerheblich, ob es…
…je nachdem, ob er in ein oder zwei Verträge gekleidet sei. Die unrichtige Rechtsansicht der Behörde zeige sich auch darin, dass lt. Begründung in der Berufungsvorentscheidung offenbar von zwei Schlafzimmern eines anerkannt worden sei. Der UFS hat Einsicht genommen in das Grundbuch und das Zentrale…
…man davon ausgeht, dass es sich trotz Gleichbleibens des Lehramtsstudiums Psychologie und Philosophie um einen Wechsel handelt, jedenfalls kein Rückforderungsanspruch im gemäß Studienförderungsgesetz geltend gemacht werden. Ausgehend vom obgenannten Sachverhalt liegt jedenfalls eine unrichtige Rechtsansicht der Behörde dahingehend vor, als sie davon ausgeht, dass ein…
…können, welche Rechtsansicht als die richtige anzusehen war. Dies wird schon dadurch bestätigt, dass die Großbetriebsprüfung nach längerer Prüfungsdauer im Jahr 2006 noch immer die veraltete Rechtsmeinung der KStR 2001 vertreten hat. Wenn selbst eine mehrjährige Betriebsprüfung in der Rechtsauffassung der Bw. keine unrichtige bzw…
…85 (€ 291,93 abzüglich € 71,08) durchzuführen und einen diesbezüglichen berichtigenden Bescheid zu erlassen, oder die (unrichtige) Rechtsansicht der Zulässigkeit der Gegenverrechnung in einen Bescheid zu kleiden, damit dagegen ein Rechtsmittel ergriffen werden könne. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als Antrag auf Erlassung…
…Ermessensentscheidung der Abgabenbehörde. Die offensichtliche Unrichtigkeit ist an Hand des Gesetzes und der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Eine im Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht offensichtlich unrichtige Rechtsansicht wird durch Judikatur oder Änderungen höchstgerichtlicher Rechtsprechung, die nach Erlassung des Auskunftsbescheides erstmalig ergehen, keinesfalls rückwirkend offensichtlich unrichtig…
…hervorgekommenen Tatsachen und eine vorherige, andere rechtliche Beurteilung kein Hindernis. Es bestehe zudem keine Bindung der Behörde an eine unrichtige Rechtsansicht, es sei denn diese wäre aufgrund eines schriftlich offen gelegten Sachverhaltes im Rahmen des Grundsatzes von Treu und Glauben ergangen, was gegenständlich aber nicht…
…nicht nachgekommen sei. Bei einem derartigen Verlauf des bisherigen Verfahrens könne sich das Finanzamt nicht auf die allgemein gehaltene Behauptung zurückziehen, es ergebe sich ein Sachverhalt eindeutig aus der Beweiswürdigung und es vertrete keine unrichtige Rechtsansicht, habe doch der aufhebende Beschluss des Bundesfinanzgerichtes im 1…
…worden sei und sohin den Betroffenen (überhaupt) kein Verschulden an der Rechtsunkenntnis treffe, zumal das BMF und das zuständige Finanzamt von einer unrichtigen Rechtsansicht ausgegangen seien. 7. Auch nach Fink (Wiedereinsetzungsantrag, 86) stelle ein Irrtum über Rechtsvorschriften oder deren Unkenntnis nur dann keinen Wiedereinsetzungsgrund dar…
…und 24. Jänner 2025 rechtzeitig Beschwerde ein und führte begründend im Wesentlichen aus, dass die vom Finanzamt im Zurückweisungsbescheid vertretene Rechtsansicht unrichtig und zu korrigieren sei. So habe beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ro 2019/13/0014 vom 24. September 2019 judiziert, dass ein…
…Wiederaufnahmebescheide mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen sind. Im Übrigen vermag auch der Grundsatz von Treu und Glauben keine Bindung der Abgabenbehörde an eine unrichtige Rechtsansicht zu begründen. Zu TZ 2 (Fremdleistungen) war die Beschwerde ebenfalls als unbegründet abzuweisen, da die Empfänger der geltend gemachten Zahlungen…
…217 Abs. 7 BAO ab. Demnach sei bei selbst zu berechnenden Abgaben ein grobes Verschulden dann auszuschließen, wenn der Berechnung etwa eine vertretbare Rechtsmeinung zugrunde liege. Erfolge eine falsche Berechnung der Abgabe aufgrund einer unrichtigen Rechtsansicht, so wäre ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO…
…verweist auf die Literaturmeinungen. Demnach sei bei selbst zu berechnenden Abgaben ein grobes Verschulden dann auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsmeinung zugrunde liege. Erfolgt eine falsche Berechnung der Abgabe aufgrund einer unrichtigen Rechtsansicht, so wäre ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO nur bei…