…angegeben sein. Ob in einer Rechnung die richtige Anschrift angegeben ist, ist eine auf der Tatsachenebene zu beantwortende Sachverhaltsfrage (vgl. VwGH 22.3.2010, 2007/15/0173). Eine Anschrift kann unter dem Gesichtspunkt des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 auch unrichtig sein, wenn…
…sich auf Grund der Ausführungen unter Punkt 1) der vom Finanzamt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der Außenprüfung als Wiederaufnahmsgrund herangezogene Rechnungsmangel - unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers - für eine rechtmäßige Wiederaufnahme des Verfahrens tauglich - bei Kenntnis dieser Umstände hätte das Finanzamt bei richtiger rechtlicher Subsumtion…
…dass die Bw. sich ab August 2005 der "BauGmbH. (=BauGmbH) als Subunternehmer bediente. Als Anschrift der BauGmbH wurde auf den Rechnungen die Adresse WienXV, angeführt. Die Bw. und die BauGmbH hatten im Streitzeitraum denselben Geschäftsführer und idente Adressen. Der Geschäftsführer JT (= JT) vertritt die…
…polizeiliche Abmeldung bis spätestens 28. März 2000 erfolgen sollte. Hinzugefügt wurde, dass in Österreich keine neue Anschrift bekannt gegeben werde. Aufgrund dieser Umstände steht fest, dass im Zeitraum 2002 diese Firma an der auf den Rechnungen angegebenen Adresse nicht mehr existierte, und auch die auf…
…dass der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers durch die Firmenbuchnummer, welche eine eindeutige Feststellung des Namens und der Anschrift des leistenden Unternehmers ermöglichen würde, ersetzt werden könnte. Festzuhalten wäre in diesem Zusammenhang auch, dass die alte Geschäftsadresse nicht als "unrichtige" Geschäftsadresse betrachtet werden…
…der formellen Voraussetzungen des § 11 UStG nicht zu gewähren waren. Da die Angabe einer falschen Anschrift des Leistenden auf der Rechnung einen Formmangel darstelle, der zur Versagung des Vorsteuerabzuges führe und sich der vorgelegte Mietvertrag bei einer Überprüfung als Fälschung erwies, er im übrigen auch…
…versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus (vgl. ua. VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Die Anführung des richtigen Namens, aber einer unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend (Kolacny-Caganek, Kommentar zum UStG…
…geltend gemachte Vorsteuer in Höhe von insgesamt 199.537,32 S von der Betriebsprüfung nicht anerkannt wurde. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 23. April 2001 führte die steuerliche Vertreterin gegen die Prüfungsfeststellung der unrichtigen Anschrift des leistenden Unternehmens aus, dass in allen der Bw…
…war). Im Falle des Zutreffens des sehr intensiven Kontaktes ist davon auszugehen, dass der Bf. offensichtlich bewusst eine überholte (unrichtige) Anschrift bekannt gab. Auf die Vorhaltung in den Strafverfügungen, wonach die vom Bf. "erteilte Auskunft unrichtig war", reagierte der Bf. mit der Angabe, die Auskunftspflicht…
…Rechnung vom 23. April 2004 aufscheinenden Anschrift nur zwischen 1. August 2004 und 31. Dezember 2004 aufhältig gewesen ist, weist die Rechnung mit Rechnungsdatum im April 2004 eine unrichtige Anschrift aus. Scheint auf der Rechnung eine falsche Adresse des leistenden Unternehmers auf, war die Schlussfolgerung…
…für die Nichtanerkennung von Vorsteuer als ausreichend erachtete, dass keine Lieferung von Waren, die den Fakturen entsprachen, stattgefunden hat oder dass auf den Fakturen eine unrichtige Anschrift angeführt war, wobei es auf ein Verschulden bzw. ein Wissen des Leistungsempfängers nicht ankam, erachtet der EuGH (vgl…
…Der VwGH vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Rechnung gemäß § 11 Abs. 1 UStG nicht erfüllt sind, wenn auf der Rechnung keine oder eine unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers angeführt ist (siehe VwGH-Erkenntnis vom 24. 4. 1996, 94/13/0133, 0134)…
…in einer Rechnung iSd § 11 UStG müsse sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein. Ist auf der Rechnung keine oder eine unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers angeführt, so sind Voraussetzungen für eine Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG nicht erfüllt. Die…
…in Rechnungen von Subunternehmer ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuern wegen Rechnungsmängeln zu versagen: Tz 2 des Berichtes A unrichtige Anschrift der Rechnungslegerin | 1999/2000 | Kürzung | ATS 251.616,00 | € 18.285,65 | 2000/2001 | Kürzung | ATS 744.359…
…sodass die von der Bw behaupteten Einkäufe von HK nicht stattgefunden haben könnten. Alleine die unrichtige Anschrift dieses Scheinlieferanten auf den Gutschriften rechtfertige die Verweigerung des Vorsteuerabzuges. Überdies würden die Einkaufsabrechnungen der Bw differierende Unterschriften aufweisen. Am 15.9.2011 gab IM auf Vorhalt der…
…die auf dem Kontoblatt S250200 Vorsteuer 20% erfasst wurde. Demgemäß wurde in den Kontenblättern keine jener Rechnungen erfasst, welche die unrichtige Anschrift (der zweiten gleichlautend - mit Blockbuchstaben - ins Firmenbuch eingetragenen T. KG) beinhalteten. Kraftfahrzeugsteuer: Berufung: Von der Bw. wird ein Anhängewagen der Firma Krone verwendet…
…treten wollten, vermag der Berufungssenat nicht zu folgen, da es auch denkmöglich erscheint, dass die Empfänger in den Belegen deswegen unrichtige Anschriften angeführt haben könnten, weil ihr Aufenthalt im Inland nicht legal war bzw. weil sie - infolge kurzfristigen Aufenthaltes - nirgendwo im Inland sesshaft waren. Soweit…
…Abrechnungsmerkmale der Wirklichkeit entsprächen, kein Vorsteuerabzug versagt werden. Die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug lägen zweifelsfrei vor, die von der belangten Behörde monierten Rechnungsmängel (unrichtige Anschrift) würden sich fallkonkret als bloß unerhebliches Formgebrechen erweisen und als solche nicht ausreichen, der Bf. den Vorsteuerabzug zu versagen…
…in einer Rechnung iSd § 11 UStG müsse sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein. Ist auf der Rechnung keine oder eine unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers angeführt, so sind Voraussetzungen für eine Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG nicht erfüllt. Das…
…dass es im besagten Gebäude in dem der Kindergarten untergebracht war, keine Türnummer 15 gegeben hat und schon aus diesem Grund die Anschrift in den Fakturen unrichtig gewesen war. K:P: Es ist erwiesen, dass die K:P: an der in den streitgegenständlichen Rechnungen angegebenen…