…Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG bedarf. Im Ausmaß von € 9.870,20 wurde somit die Leistung der Vorauszahlung bei Fälligkeit unterlassen und liegt auch keine strafaufhebende Wirkung der Selbstanzeige vor. Der Bf. kannte als langjähriger Unternehmer unzweifelhaft seine Meldungs- und Zahlungsverpflichtungen, was in…
…welche am 15. März 2004 geendet hat, hat der Bw. ohne Zahlung verstreichen lassen, wodurch die Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung entfalten konnte. Im Zuge des Untersuchungsverfahrens wurde von der Finanzstrafbehörde I. Instanz weiters festgestellt, dass der Bw. auch für die Monate Jänner bis April 2004…
…Selbstanzeige unter detaillierter Darlegung seiner Einnahmen in den Jahren 2001 bis 2006 erstattet. Zu diesem Zeitpunkt waren Verfolgungshandlungen gegen den Bf. nicht gesetzt, weshalb die Selbstanzeige rechtzeitig erstattet wurde. Voraussetzung, dass einer Selbstanzeige strafaufhebende Wirkung zukommt, ist nach § 29 Abs. 2 FinStrG, dass die Beträge…
…sie erstattet wird. Gemäß § 30 Abs. 2 FinStrG triit eine Haftung dann nicht ein, wenn die Straftat spätestens zu dem Zeitpunkt, bis zu dem eine Selbstanzeige mit strafbefreieneder Wirkung möglich wäre (§ 29), vom Vertretenen oder Dienstgeber bei der zuständigen Behörde (§ 29 Abs. 1) angezeigt wird…
…Stammregister eingetragen sind, ist jedenfalls Kenntnis ab deren Eintragung im jeweiligen Stammregister anzunehmen. Entfalten Umstände bereits vor Eintragung in das Stammregister eine Wirkung auf die wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers, so ist für den Beginn der Meldefrist auf den Beginn der Wirksamkeit abzustellen. Bei Vorliegen einer…
…ein. Die Zahlungen im Zusammenhang mit der Veranlagungen der Jahresumsatzsteuer für die Jahre 2001 bis 2003 wären zu seinen Gunsten zu berücksichtigen. Die eingereichten Abgabenerklärungen wären daher als Selbstanzeigen mit strafaufhebender Wirkung zu behandeln. Hinsichtlich seiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation gab der Bw. an, für…
…zahlenden Gemeinschuldner ein Vorwurf im Sinn der Verweigerung der Wohltat des § 29 FinStrG gemacht werden. Hinsichtlich Punkt 2. des Schuldspruches ist daher von einer strafaufhebenden Wirkung der Selbstanzeige des Beschuldigten vom 5. Februar 1997 auszugehen, weshalb diesbezüglich das Verfahren spruchgemäß einzustellen ist. Hinsichtlich des rechtskräftigen…
…§ 201 und 202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Betrages an den Anzeiger zu laufen (§ 29 Abs. 2 FinStrG). Voraussetzung, dass einer Selbstanzeige strafaufhebende Wirkung zukommt, ist nach § 29 Abs. 2 FinStrG, dass die Beträge, die der Anzeiger schuldet…
…einer Meldepflichtverletzung. Dem Schreiben vom 14.10.2022 kann damit keine strafaufhebende Wirkung als Selbstanzeige zukommen. Das Bemühen des Beschuldigten kann demnach nur im Rahmen der Strafbemessung Berücksichtigung finden. Subjektive Tatseite: Der Beschuldigte fungiert seit 29.1.2016 als alleiniger Geschäftsführer der ***29***, daher war…
…29. April 2014 bis dato. Gesellschafter sind [...] Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus der Aktenlage und ist unstrittig. Prüfung der Voraussetzungen für eine strafaufhebende Wirkung der Selbstanzeige Das WiEREG enthält keine gesonderten Bestimmungen für Selbstanzeigen zu Meldepflichtverletzungen und schließt Selbstanzeigen auch nicht aus. Es…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr.med.vet. Friedrich Prodinger als weitere Mitglieder…
…des Wortes "anlässlich" in § 29 Abs. 6 FinStrG die Vorgabe zur Erwirkung einer strafaufhebenden Wirkung einer Selbstanzeige auch eine Abgabenerhöhung zu entrichten auf im Prüfungsauftrag genannte Zeiträume und Abgabenarten einschränkt oder ob für alle "anlässlich" einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder…
…und gilt die Selbstanzeige nicht als für den Geschäftsführer eingebracht. Es hätte somit eines weiteren als Selbstanzeige für den Geschäftsführer bezeichneten Schreibens bedurft, um tatsächlich die strafbefreiende Wirkung zu entfalten. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 49 Abs. 2 FinStrG…
…2.2.6) zu § 30a FinStrG, muss für die Erlangung der strafaufhebenden Wirkung ein wirksamer Rechtsmittelverzicht in Form eines "Vorwegverzichtes" im Hinblick auf die Vorschreibung der Abgabenerhöhung vorliegen. Das Erfordernis eines Vorwegverzichtes ergibt sich auch aus dem insofern klaren Wortlaut des § 30a Abs. 1 FinStrG…
…den Bemessungsgrundlagen für die Abgabenerhöhung. Strittig ist nach dem Beschwerdevorbringen allein die Frage, ob die für die Festsetzung einer Abgabenerhöhung geforderte subjektive Tatseite vorliegt oder nicht. Als weitere Voraussetzung zur Erzielung einer strafaufhebenden Wirkung einer Selbstanzeige, die anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet wird, ist nach …
…Geschäftsführer der GmbH erstattet wird, kann für diesen keine strafbefreiende Wirkung entfalten. Die nachträgliche Offenlegung der fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen in Verbindung mit der wiederum verspäteten Entrichtung der bereits fälligen Selbstbemessungsabgaben auf dem Abgabenkonto der GmbH ist daher aus formalen Gründen keine rechtswirksame, strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne…
…hätten. Betreffend die strafrelevanten Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juni 2002 sei eine Selbstanzeige eingebracht worden, welche mangels Tatentdeckung tatsächlich eine strafaufhebende Wirkung haben müsste. Es werde daher eine beantragt, den Tatvorwurf begangener Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG fallenzulassen und für die begangenen und…
…wobei infolge einer teilweisen Tatentdeckung die nach der eingetretenen Verkürzung der Umsatzsteuer für 2002 die durch den Beschuldigten eingereichten Steuererklärungen zwar eine Selbstanzeige darstellten, welche allerdings keine strafaufhebende Wirkung entfalte. Bei der Strafbemessung erachtete der Erstsenat als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, sein Teilgeständnis…
…ist die am 17. März 2000 erstattete Selbstanzeige insofern schon deswegen nicht strafaufhebend. Im Übrigen fehlte bei der Selbstanzeige die Benennung derjenigen Person, für welche Selbstanzeige erstattet wird. Ohne eine solche Benennung fehlt aber nach übereinstimmender Lehre und Rechtssprechung die strafaufhebende Wirkung derselben (vgl. Fellner…
…eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG dar, weshalb hinsichtlich des dort genannten Zeitraumes, nämlich die Jahre 2000 und 2001, eine nachfolgende Selbstanzeige keine strafaufhebende Wirkung mehr entfalten kann. Gemäß § 33 Abs. 5 iVm § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG ist im Falle…