…mit Berufungsvorentscheidung vom 15. April 2005 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern als unbegründet abgewiesen und dazu sinngemäß ausgeführt, dass die in Rede stehende Liegenschaft von der Bewertungsstelle des Finanzamtes Perg unter dem Aktenzeichen xy als sonstiges bebautes Grundstück bewertet wurde, und daher die ins…
…Im Rahmen der Hauptfeststellung wurde für den Grundbesitz ein Wohnungswert (sonstiges bebautes Grundstück) in Höhe von S 24.000,-- (erhöht: S 32.000,-- Anm.: für 179 m³ EG und 140 m³ OG - 2 Zimmer) ermittelt. Betriebsvermögen - Betriebsgrundstück (Geschäftsgrundstück EW-AZ 2): Im Rahmen der Vermögensart…
…Betrieb | Hektarsatz | 99.000 | 7.194,61 | sonstiges bebautes Grundstück (= Wohnungswert) | umbauter Raum | 603.000 | 43.821,72 | Gst 183/1 unbebautes Grundstück | Bodenwert | 37.000 | 2.688,89 Im Rahmen der anzustellenden…
…2 BewG 1955, EW-AZ 0) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 BAO wie folgt geändert: Der Einheitswert für den Grundbesitz (sonstiges bebautes Grundstück), KG 00 Ta., EZ 2 u.a., GrdSt. Nr. 10 u.a…
…für ein sonstiges bebautes Grundstück (übersteigender Wohnungswert nach § 33 BewG) in Höhe von 123.500,00 S festgestellt. Für diesen Erwerbsvorgang hat das Finanzamt mit Bescheiden je vom 28. März 2002 sowohl Grunderwerbsteuer als auch Schenkungssteuer vorgeschrieben, weil die Gesamtgegenleistung unter dem Wert der Grundstücke …
…werden grundbücherlich besichert. Laut eingereichter Abgabenerklärung Gre 1 handelt es sich beim EZ1 um ein "sonstiges bebautes Grundstück". Vom zuständigen Finanzamt Kitzbühel wurde der Einheitswert des Gst1 neu (3.884 m²) zum Stichtag mit € 68.500 mitgeteilt, bewertet als "unbebautes Grundstück". Der zuletzt zum…
…gemäß § 33 Abs. 2 BewG als sonstiges bebautes Grundstück gemäß § 54 Abs. 1 Z 5 BewG dem Grundvermögen zuzurechnen und nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken zu bewerten. Lediglich ein pauschaler Betrag von € 2.180,185 bleibt gemäß der Fiktion des …
…gemäß § 33 Abs. 2 BewG als sonstiges bebautes Grundstück gemäß § 54 Abs. 1 Z 5 BewG dem Grundvermögen zuzurechnen und nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken zu bewerten. Lediglich ein pauschaler Betrag von € 2.180,185 bleibt gemäß der Fiktion des …
…Vergleichswertes (§ 39). (2) Übersteigt jedoch der nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelte Wohnungswert den in Abs. 1 genannten Betrag, so ist der den Betrag von 2.180,185 Euro übersteigende Teil des Wohnungswertes als sonstiges bebautes Grundstück (§ 54 Abs. 1 Z…
…Vergleichswertes (§ 39). Übersteigt jedoch der nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelte Wohnungswert den in Abs. 1 genannten Betrag, so ist gemäß § 33 Abs. 2 BewG der den Betrag von 2 180,185 Euro übersteigende Teil des Wohnungswertes als sonstiges bebautes Grundstück (…
…Weiteren wurde kein neues Grundstück 3 gebildet. Somit ist letztlich die neu vermessene Liegenschaft X, bestehend aus den Grundstücken 1 und 2, Geb und 5/2, welche allein der PC gehört, tatsächlich mit dem Baurecht belastet. Für diese wirtschaftliche Einheit (sonstiges bebautes Grundstück) hat das…
…Abgabenbehörde erster Instanz folgende festgestellten Einheitswerte zum 1. Jänner 1998 im Hinblick auf gegenständliche Grundstücke an den Bw. übermittelt: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen: 212.000,00 S, sonstiges bebautes Grundstück: 191.000,00 S. Mit Grunderwerbsteuerbescheid vom 2. Juli 2002 wurde die Grunderwerbsteuer vorläufig gemäß…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage, ob der neu errichtete Wohntrakt eines Dreiseithofes als Einfamilienhaus oder als sonstiges bebautes Grundstück wie ein Einfamilienhaus zu bewerten ist, ist aufgrund der nur sehr geringfügigen steuerlichen Auswirkungen keine Rechtsfrage…
…Beim übersteigenden Wohnungswert handelt es sich nach § 33 Abs. 2 BewG um ein sonstiges bebautes Grundstück, welches dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Der übersteigende Wohnungswert ist somit nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen. Da der übersteigende Wohnungswert nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen ist…
…sonstiges bebautes Grundstück dem Grundvermögen zuzurechnen und kann daher nicht unter den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1987 subsumiert werden. Die Grunderwerbsteuer war daher wie folgt zu berechnen: | 2% vom Wert der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke…
…sonstiges bebautes Grundstück dem Grundvermögen zuzurechnen und kann daher nicht unter den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1987 subsumiert werden. Die Grunderwerbsteuer war daher wie folgt zu berechnen: | 2% vom Wert der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke…
…Teilfläche aus EZ 482" im Umfang von gesamt 2.431 m², welche unter EW-AZ X als "sonstiges bebautes Grundstück" bewertet ist, konkret das Gst 659 (bebaut) mit einer Fläche von 360 m² zuzüglich einer aus der umliegenden Gst 3137 zugeschätzten Teilfläche (ca. 50 %) umfasst…
…als gemischt genutztes bzw. als sonstiges bebautes Grundstück bewerteten Liegenschaften, eine Berechnung des Grundstückswertes (§ 4 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz) auf Grundlage des Pauschalwertmodells gemäß § 2 Grundstückswertverordnung (GrWV) bis zum 23.04.2019 zu übermitteln. Mit Schreiben vom 27.06.2019 "erinnerte" das FAG den Bf. daran…
…beträgt S 81.053,11. Von dieser anteiligen Gegenleistung ist die Grunderwerbsteuer gemäß § 4 Abs. 1 zu berechnen. Die Grunderwerbsteuer für die Übertragung der Landwirtschaft und des sonstigen bebauten Grundstückes (Wohnungswertes) war wie folgt zu berechnen: | Gemäß § 7 Z. 1 GrEStG iVm § 4 Abs…
…es hätte keine Schenkungssteuer vorgeschrieben werden dürfen. Selbst wenn das FAG nunmehr meine, dass auch der Wert des sonstigen bebauten Grundstückes bei der Steuerbemessung zu berücksichtigen sei, dann hätte es auch diesen Teilwert von ursprünglich S 112.000,00, nunmehr € 8.139,36 nur…