…einer Haftung gem. § 12 BAO bedürfe es zudem keiner schuldhaften Pflichtverletzung und demnach auch keiner ausführlichen Begründung über den Gesetzestext hinaus. Im Regelfall sei davon auszugehen dass der bevollmächtigte Steuerberater für die Berechnung der Abgaben sowie für die Erstellung der Steuererklärungen zuständig sei, niemals hingegen…
…stattzugeben ist. Das Vorbringen des Bw. hinsichtlich des beantragten und bescheidmäßig am 11. Mai 2010 bewilligten Zahlungserleichterungsansuchens ist grundsätzlich geeignet, ein schuldhaftes Verhalten seinerseits auszuschließen, zumal zum Zeitpunkt der Antragstellung am 5. Mai 2010 sowohl der Bw. als auch das Finanzamt von einem nur vorüber…
…Da der Bw. mit selbstständigen Unternehmen abgerechnet habe, sei es aus seiner Sicht nur korrekt gewesen, diese Gutschriften mit Umsatzsteuerausweis auszustellen. Er habe keinerlei Hinweise erhalten, dass die Vorgangsweise einer gründlichen Überprüfung bedurft hätte. Frau S. habe für ihn die Buchhaltung erstellt, die Umsatzsteuer berechnet…
…der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Da das Beschwerdeverfahren gegen Frau A B als Geschäftsführerin der ***Bf1*** und somit als Entscheidungsträgerin iSd § 3 Abs. 2 VbVG kein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten ergeben hat, liegen die Voraussetzungen…
…19. August 2009 erhob die Bw. das Rechtsmittel der Berufung gegen den Haftungsbescheid sowie gegen die Bescheide über den Abgabenanspruch § 248 BAO ("gegen die Lohnsteuervorschreibungen 2004 - 2008"). Ein schuldhaftes Verhalten sei der Bw. nicht anzulasten, da die Verträge von Rechtsanwalt und Steuerberater geprüft worden seien…
…€ 69,47, welche den Beschuldigten zur Last gelegt wird. Weder das erstinstanzliche Finanzstrafverfahren noch das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat ergab irgendwelche Anhaltspunkte dahingehend, dass insoweit von den Beschuldigten schuldhaft, durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung, eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift erwirkt worden wäre. Aus der Aktenlage…
…erfolgte keine Meldung nach dem WiEReG. ***Bf1*** ließ sohin bezüglich der WiEReG-Meldung jene Sorgfalt außer Acht, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist. Er handelte derartig ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig…
…sondern an den Zweitbeschuldigten übermittelt wurden. Eine Weiterleitung der Unterlagen an den Partner (=Geschäftsführer) ist innerhalb der Anstalt bei dieser internen Struktur offenbar gar nicht vorgesehen. Für ein schuldhaftes Verhalten eines Geschäftsführers reicht es nicht aus, dass die Gesellschaft aufgrund der Kenntnis eines Zustellbevollmächtigen oder…
…Als mildernd war die gezeigte Schuldeinsicht und der Umstand zu werten, dass die gegenständliche Gebrauchsabgabe nach Festsetzung durch die Abgabenbehörde zeitnah bezahlt worden ist. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wurden - soweit Sie diese bekanntgegeben haben - berücksichtigt. Die Verschuldensfrage war aufgrund der Aktenlage zu bejahen und spruchgemäß zu…
…gesetzlichen Strafzumessungsgründe, namentlich der bisherigen finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit und der Schadensgutmachung als strafmildernde Umstände, sowie der persönlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten sei auf die ausgesprochenen Strafen zu erkennen gewesen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 31. März 2006…
…iVm. § 28a Abs. 2 FinStrG die Verbandsverantwortlichkeit für die unter II. 1) durch ***Bf1*** als Entscheidungsträger zu ihren Gunsten bzw. unter Verletzung der sie treffenden steuerlichen Verpflichtung rechtswidrig und schuldhaft begangenen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Nach § 33 Abs. 5…
…genausowenig eine am 4. Oktober 2017 mutmaßlich dagegen erhobene Beschwerde und dass er im Weiteren einem Mängelbehebungsauftrag nicht nachgekommen war. Da ich als Abgabenschuldner bewusst in Unkenntnis gelassen wurde und keinerlei Information von ***Bf1*** erhalten hatte, kann die Feststellung des Spruchsenats, dass "man dabei bedenken…
…er wusste, dass die bisherige Vertretung bei Steuerberatung-alt lag und deren Prüfungen und erstellte Steuererklärungen ***Bf1*** von Anfang an kannte und von mir lediglich die deutschen (Null-)Bescheide (auf Basis von Null-Erklärungen) im Rahmen der übermittelten Steuerunterlagen stets von mir erhalten hat. Dies…
…urgiert. Am gleichen Tag urgierte ich bei ***Bf1*** [Beilage ./DDD], welche Infos bzw. Unterlagen die Prüferin zu 2017 genau erhalten hat, mit der Bitte an ***Bf1*** um Mitteilung möglicher Nachzahlungsrechnung. Zudem übermittelte ich an ***Bf1*** die Kenntnisnahmebestätigung im Beiblatt des Prüfungsauftrags mit dem Hinweis, dass…
…die nicht durch weitere objektive Beweise belegt werden können, zur Überzeugung gelangt, dass ein schuldhaftes Verhalten des ***Bf1*** - Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit - nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann. Beide vorgebrachten Varianten sind durchaus möglich. Daher ist "in dubio pro reo"…
…1 FinStrG eingeleitet gewesen sein, die Gegenstand des Schuldspruches ist. Es ist dem Bundesfinanzgericht verwehrt, dem Beschuldigten eine andere Tat oder ein anderes Verhalten zu unterstellen als die Finanzstrafbehörde und damit die "Sache" dieses Verfahrens auszuwechseln (vgl. VwGH 17.12.2009, 2009/16/0122; vgl…
…tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen, einzubehalten und abzuführen hat. In der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung sei jedenfalls ein schuldhaftes Verhalten zu erblicken (VwGH 18.9.1985, 84/13/0085). Bei erwiesenen Lohnauszahlungen bestehe für den Geschäftsführer unter Hinweis auf die zitierten Gesetzesstellen und §…
…tatsächlich schädigende Verhalten wurde vom anderen ARGE-Partner durch seine mangelhafte Vertragserfüllung gesetzt. Ein schuldhaftes Verhalten des Bw. ist in diesem Zusammenhang nicht erkennbar. Die Haftungsinanspruchnahme aufgrund des Gerichtsurteils gründet sich auf die zivilrechtliche Solidarhaftung des Bw. und nicht auf ein schuldhaftes, schädigendes Verhalten desselben…
…dass der Bw. Guthaben seit dem Jahr 1996 verwalte, wovon die Finanzverwaltung umfassend informiert sei, und jeweils entsprechende Rückzahlunganträge erhalten habe. Das Guthaben sei eindeutig und klar dargestellt, korrekt verwaltet und vorschriftskonform dokumentiert. Die auf die aushaftenden Beträge angefallenen Zinsen würden von der Finanzverwaltung verursacht…
…daher um Darlegung der Gründe ersucht, die eine schuldhafte Pflichtverletzung ausschließen. Zum Nachweis Ihres pflichtgemäßen Verhaltens als Geschäftsführer werden Sie um Übersendung von Ablichtungen der Lohnkonten des Jahres 2004 ersucht." Dieser RS-b Brief wurde nicht behoben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs…