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UFSL RV/0401-L/08Schuldhaftes Verhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2009

…einer Haftung gem. § 12 BAO bedürfe es zudem keiner schuldhaften Pflichtverletzung und demnach auch keiner ausführlichen Begründung über den Gesetzestext hinaus. Im Regelfall sei davon auszugehen dass der bevollmächtigte Steuerberater für die Berechnung der Abgaben sowie für die Erstellung der Steuererklärungen zuständig sei, niemals hingegen…

UFSG RV/0942-G/11Geschäftsführerhaftung: schuldhaftes Verhalten im Zusammenhang mit Umsatzsteuernachforderung in der Jahreserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2012

…stattzugeben ist. Das Vorbringen des Bw. hinsichtlich des beantragten und bescheidmäßig am 11. Mai 2010 bewilligten Zahlungserleichterungsansuchens ist grundsätzlich geeignet, ein schuldhaftes Verhalten seinerseits auszuschließen, zumal zum Zeitpunkt der Antragstellung am 5. Mai 2010 sowohl der Bw. als auch das Finanzamt von einem nur vorüber…

UFSW FSRV/0141-W/07Kein schuldhaftes Verhalten eines Abgabepflichtigen, der sich zur Erstellung seiner Umsatzsteuererklärungen einer Steuerberaterin bedient, welche durch viele Jahre hindurch in Kenntnis des maßgeblichen Sachverhaltes den Vorsteuerabzug aus vom Beschuldigten erstellten Gutschriften für ihn geltend gemacht hat, ohne ihn über die damit verbundene rechtliche Problematik (Gutschriftsausstellung gegenüber Kleinunternehmern) zu informieren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

…Da der Bw. mit selbstständigen Unternehmen abgerechnet habe, sei es aus seiner Sicht nur korrekt gewesen, diese Gutschriften mit Umsatzsteuerausweis auszustellen. Er habe keinerlei Hinweise erhalten, dass die Vorgangsweise einer gründlichen Überprüfung bedurft hätte. Frau S. habe für ihn die Buchhaltung erstellt, die Umsatzsteuer berechnet…

BFG RV/7300066/2020Kein schuldhaftes rechtswidriges Verhalten der Geschäftsführerin, daher auch keine Geldbuße beim Verband
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021

…der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Da das Beschwerdeverfahren gegen Frau A B als Geschäftsführerin der ***Bf1*** und somit als Entscheidungsträgerin iSd § 3 Abs. 2 VbVG kein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten ergeben hat, liegen die Voraussetzungen…

UFSG RV/0352-G/11Geschäftsführer-Haftung: Schuldhaftes Verhalten bei Abschluss von Werkverträgen statt Dienstverträgen strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2011

…19. August 2009 erhob die Bw. das Rechtsmittel der Berufung gegen den Haftungsbescheid sowie gegen die Bescheide über den Abgabenanspruch § 248 BAO ("gegen die Lohnsteuervorschreibungen 2004 - 2008"). Ein schuldhaftes Verhalten sei der Bw. nicht anzulasten, da die Verträge von Rechtsanwalt und Steuerberater geprüft worden seien…

UFSW FSRV/0004-W/08Zuständigkeit, Verantwortlichkeit und schuldhaftes Verhalten im Bezug auf die Unterlassung der Abgabe von zeitgerechten Umsatzsteuervoranmeldungen und die unterbliebene Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und der Lohnabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.09.2008

…€ 69,47, welche den Beschuldigten zur Last gelegt wird. Weder das erstinstanzliche Finanzstrafverfahren noch das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat ergab irgendwelche Anhaltspunkte dahingehend, dass insoweit von den Beschuldigten schuldhaft, durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung, eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift erwirkt worden wäre. Aus der Aktenlage…

BFG RV/7300013/20241. Keine WiEReG-Meldung trotz zweimaliger Aufforderung, kein schuldhaftes Verhalten, wenn die Agenden von einem Sachbearbeiter einer Liechtensteinischen Anstalt geführt wurden und der Geschäftsführer (aufgrund interner Struktur der Anstalt) davon keine Kenntnis hatte 2. Im Zweifel fristgerechte Meldung ab "subjektiver" Kenntnis vom Beginn der Frist von vier Wochen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.03.2025Teil 1/2

…erfolgte keine Meldung nach dem WiEReG. ***Bf1*** ließ sohin bezüglich der WiEReG-Meldung jene Sorgfalt außer Acht, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist. Er handelte derartig ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig…

BFG RV/7300013/20241. Keine WiEReG-Meldung trotz zweimaliger Aufforderung, kein schuldhaftes Verhalten, wenn die Agenden von einem Sachbearbeiter einer Liechtensteinischen Anstalt geführt wurden und der Geschäftsführer (aufgrund interner Struktur der Anstalt) davon keine Kenntnis hatte 2. Im Zweifel fristgerechte Meldung ab "subjektiver" Kenntnis vom Beginn der Frist von vier Wochen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.03.2025Teil 2/2

…sondern an den Zweitbeschuldigten übermittelt wurden. Eine Weiterleitung der Unterlagen an den Partner (=Geschäftsführer) ist innerhalb der Anstalt bei dieser internen Struktur offenbar gar nicht vorgesehen. Für ein schuldhaftes Verhalten eines Geschäftsführers reicht es nicht aus, dass die Gesellschaft aufgrund der Kenntnis eines Zustellbevollmächtigen oder…

BFG RV/7500406/2021Verkürzung Gebrauchsabgabe: Rechtfertigungsgrund "Corona-Pandemie" geht ins Leere, nachdem schuldhaftes Verhalten Monate vor Pandemieausbruch in Österreich gesetzt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.01.2022

…Als mildernd war die gezeigte Schuldeinsicht und der Umstand zu werten, dass die gegenständliche Gebrauchsabgabe nach Festsetzung durch die Abgabenbehörde zeitnah bezahlt worden ist. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wurden - soweit Sie diese bekanntgegeben haben - berücksichtigt. Die Verschuldensfrage war aufgrund der Aktenlage zu bejahen und spruchgemäß zu…

UFSL FSRV/0030-L/06Berufung gegen Straferkenntnis des Einzelbeamten wegen Abgabenhinterziehung, da kein schuldhaftes Verhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)10.08.2007

…gesetzlichen Strafzumessungsgründe, namentlich der bisherigen finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit und der Schadensgutmachung als strafmildernde Umstände, sowie der persönlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten sei auf die ausgesprochenen Strafen zu erkennen gewesen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 31. März 2006…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 1/6

…iVm. § 28a Abs. 2 FinStrG die Verbandsverantwortlichkeit für die unter II. 1) durch ***Bf1*** als Entscheidungsträger zu ihren Gunsten bzw. unter Verletzung der sie treffenden steuerlichen Verpflichtung rechtswidrig und schuldhaft begangenen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Nach § 33 Abs. 5…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 2/6

…genausowenig eine am 4. Oktober 2017 mutmaßlich dagegen erhobene Beschwerde und dass er im Weiteren einem Mängelbehebungsauftrag nicht nachgekommen war. Da ich als Abgabenschuldner bewusst in Unkenntnis gelassen wurde und keinerlei Information von ***Bf1*** erhalten hatte, kann die Feststellung des Spruchsenats, dass "man dabei bedenken…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 3/6

…er wusste, dass die bisherige Vertretung bei Steuerberatung-alt lag und deren Prüfungen und erstellte Steuererklärungen ***Bf1*** von Anfang an kannte und von mir lediglich die deutschen (Null-)Bescheide (auf Basis von Null-Erklärungen) im Rahmen der übermittelten Steuerunterlagen stets von mir erhalten hat. Dies…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 4/6

…urgiert. Am gleichen Tag urgierte ich bei ***Bf1*** [Beilage ./DDD], welche Infos bzw. Unterlagen die Prüferin zu 2017 genau erhalten hat, mit der Bitte an ***Bf1*** um Mitteilung möglicher Nachzahlungsrechnung. Zudem übermittelte ich an ***Bf1*** die Kenntnisnahmebestätigung im Beiblatt des Prüfungsauftrags mit dem Hinweis, dass…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 5/6

…die nicht durch weitere objektive Beweise belegt werden können, zur Überzeugung gelangt, dass ein schuldhaftes Verhalten des ***Bf1*** - Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit - nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann. Beide vorgebrachten Varianten sind durchaus möglich. Daher ist "in dubio pro reo"…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 6/6

…1 FinStrG eingeleitet gewesen sein, die Gegenstand des Schuldspruches ist. Es ist dem Bundesfinanzgericht verwehrt, dem Beschuldigten eine andere Tat oder ein anderes Verhalten zu unterstellen als die Finanzstrafbehörde und damit die "Sache" dieses Verfahrens auszuwechseln (vgl. VwGH 17.12.2009, 2009/16/0122; vgl…

UFSW RV/0736-W/05Haftung, Malversationen des Nachgeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2006

…tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen, einzubehalten und abzuführen hat. In der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung sei jedenfalls ein schuldhaftes Verhalten zu erblicken (VwGH 18.9.1985, 84/13/0085). Bei erwiesenen Lohnauszahlungen bestehe für den Geschäftsführer unter Hinweis auf die zitierten Gesetzesstellen und §…

UFSW RV/0829-W/03Schadenersatz als Betriebsausgabe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2007

…tatsächlich schädigende Verhalten wurde vom anderen ARGE-Partner durch seine mangelhafte Vertragserfüllung gesetzt. Ein schuldhaftes Verhalten des Bw. ist in diesem Zusammenhang nicht erkennbar. Die Haftungsinanspruchnahme aufgrund des Gerichtsurteils gründet sich auf die zivilrechtliche Solidarhaftung des Bw. und nicht auf ein schuldhaftes, schädigendes Verhalten desselben…

UFSW RV/1947-W/03Strittig ist die Zulässigkeit von Guthabenszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…dass der Bw. Guthaben seit dem Jahr 1996 verwalte, wovon die Finanzverwaltung umfassend informiert sei, und jeweils entsprechende Rückzahlunganträge erhalten habe. Das Guthaben sei eindeutig und klar dargestellt, korrekt verwaltet und vorschriftskonform dokumentiert. Die auf die aushaftenden Beträge angefallenen Zinsen würden von der Finanzverwaltung verursacht…

UFSW RV/3676-W/08Geschaftsführer hat Nachweis für pflichtgemäßes Verhalten nicht erbracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2009

…daher um Darlegung der Gründe ersucht, die eine schuldhafte Pflichtverletzung ausschließen. Zum Nachweis Ihres pflichtgemäßen Verhaltens als Geschäftsführer werden Sie um Übersendung von Ablichtungen der Lohnkonten des Jahres 2004 ersucht." Dieser RS-b Brief wurde nicht behoben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs…