…in die passive Veredelung zu überführen sind. Diese Frist darf sechs Monate nicht überschreiten. Auf Antrag des Bewilligungsinhabers kann die Frist noch nach ihrem Ablauf verlängert werden, vorausgesetzt die Gesamtfrist beträgt nicht mehr als ein Jahr. (2) Bei vorzeitiger Einfuhr von Veredelungserzeugnissen ist eine Sicherheit…
…sofern diese Person die Zustimmung des Bewilligungsinhabers eingeholt hat und die Voraussetzungen der Bewilligung erfüllt sind. (2) Die passive Veredelung ist nicht zulässig für Unionswaren, a)deren Ausfuhr zur Erstattung oder zum Erlass der Einfuhrabgaben führt, b)die vor der Ausfuhr aufgrund ihrer Endverwendung abgabenfrei…
…| EX | Für den Handel mit Ländern und Gebieten außerhalb des Zollgebiets der Union; Zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren oder in die passive Veredelung sowie für die Wiederausfuhr, für das Verbringen von Waren der Endverwendung aus dem Zollgebiet der Union sowie für…
Bis zur technischen Umsetzung der erforderlichen Angaben in der Ausfuhranmeldung bei Überführung in die passive Veredelung im vereinfachten Bewilligungsverfahren auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA sind diese Angaben als zusätzliche Informationen (Datenelement 12 02 000 000) wie folgt einzutragen: 12 02…
Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2590 passive Veredelung (pV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie passive Veredelung befasst sich mit dem Verfahren der passiven Veredelung (pV), die zur Gruppe der besonderen Verfahren zählt. Die Neuauflage dieser Arbeitsrichtlinie wurde aufgrund der Anwendbarkeit der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
1.2. Rechtsgrundlagen 1.2.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 269 v. 10.10.2013). 1.2.1…
1.3. Abkürzungen Die in der ggstl. Arbeitsrichtlinie verwendeten informellen Abkürzungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und besseren Lesbarkeit. Zitierungen der Abkürzungen wie auch Bestimmungen dieser Arbeitsrichtlinie in Bewilligungen und sonstigen Entscheidungen haben zu unterbleiben. Folgende Abkürzungen werden verwendet: UZK - Zollkodex der…
…1.4.1. UZK - Art. 5 Zollverfahren - Z 16 Zollamtliche Überwachung - Z 27 Veredelungserzeugnisse - Z 30 Im Zollgebiet ansässige Person - Z 31 Inhaber des Verfahrens - Z 35 Handelspolitische Maßnahmen - Z 36 Veredelungsvorgänge - Z 37 Ausbeute - Z 38 1.4.2. UZK-DA - Art. 1 Ausfuhrzollstelle…
…erhoben werden soll. Dieses Zollverfahren gliedert sich daher in drei Phasen: Unionswaren werden vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt, um dort bewilligten Veredelungsvorgängen unterzogen zu werden und nach Wiedereinfuhr bei vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen zu werden.
…Arten von passiven Veredelungsvorgängen. Zu unterscheiden sind: die Bearbeitung von Waren einschließlich der Montage, der Zusammensetzung und des Anbringens an andere Waren die Verarbeitung von Waren die Zerstörung von Waren die Ausbesserung von Waren einschließlich ihrer Instandsetzung und Regulierung Ausgenommen von den Veredelungsvorgängen ist die…
…und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf Antrag die Verwendung von Ersatzwaren zu bewilligen, wenn nachgeprüft werden kann, dass die für die Ersatzwaren…
…festgelegt. In der Bewilligung werden auch Maßnahmen angegeben, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die Veredelungserzeugnisse aus den in die Veredelung übergeführten Waren hergestellt wurden (Nämlichkeitsprinzip), oder alternativ, dass die Voraussetzungen für die Verwendung von Ersatzwaren oder für die Anwendung des Standardaustauschs erfüllt sind (Äquivalenzprinzip).
…nicht fristgerecht in die pV übergeführt würden Standardaustausch mit vorzeitiger Einfuhr ergänzenden Veredelungsvorgängen nach aktiver Veredelung (fortgesetzter Veredelungsverkehr) Auf die Arbeitsrichtlinie zur Zollschuld und Sicherheitsleistung ZK-0770 wird verwiesen. Über Art und Höhe der Sicherheitsleistung sowie über die Abstandnahme von deren Einhebung ist in der…
2.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge Der Inhaber der Bewilligung für die pV muss für die außerhalb der Union vorzunehmenden Veredelungsvorgänge keine Regelungen treffen. Außerdem muss diese Person nicht mit dem Ausführer der Waren, welche im Rahmen der pV aus dem Zollgebiet der Union…
2.5. Bewilligungsverfahren 2.5.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.5.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15…
2.5.1.3. Antrag und Entscheidungen mittels EDV | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 6 | Art. 2 | Art. 2 | - | - | Anhang A | Anhang A | - Der UZK enthält den Grundsatz, dass der…
…Waren der vorübergehenden Ausfuhr in die pV übergeführt werden können (EX/IM-Verfahren), oder aus Ersatzwaren hergestellte Veredelungserzeugnisse vor der Ausfuhr von Ausfuhrwaren in das Zollgebiet der Union eingeführt werden können (Vorzeitige Einfuhr, IM/EX-Verfahren). Unbeschadet der Möglichkeit der rückwirkenden Bewilligungserteilung wird die Bewilligung…
…das in der Bewilligung nicht vorgesehen ist, zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden; Veredelungserzeugnisse sollen nach pV zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden und der Veredelungsvorgang Waren zu nichtkommerziellen Zwecken betrifft. Ausschließungsgründe sind: Die Anwendung vereinfachter Verfahren Vereinfachte Zollanmeldung; Zentrale Zollabwicklung; Anschreibung in der Buchführung…
…Februar. Am 3. Februar ist die erste Lieferung derartiger Waren geplant und am 4. Februar soll die erste Produktion von Veredelungswaren erfolgen. Die Zollbehörde bestätigt den Eingang des Antrags, womit sogenannte ,unvorgreifliche Überführungen in das Verfahren der pV unmittelbar nach Antragstellung möglich sind. Am 1…