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UFSG RV/0323-G/07Keine Werbungskosten für ein ordentliches Universitätsstudium im Jahr 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…anzuerkennen. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, dass das Finanzamt die Rechtslage verkannt habe, da die Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium ab dem Jahr 2003 (VfGH vom 15.6.2004, VfSlg. 17218) absetzbar seien, wenn das Studium in einem Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen…

UFSL RV/0353-L/07Kosten eines ordentlichen Universitätsstudiums als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2007

…dass auf Grund der geltenden Gesetzeslage Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium erst ab dem Veranlagungsjahr 2003 berücksichtigt werden könnten. Daraufhin beantragte der Bw rechtzeitig mit Eingabe vom 16.3.2007 die Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und verwies ergänzend zu seinem…

UFSI RV/0235-I/05Abzugsfähigkeit von Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium (Streitjahr 2002)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2006

…Im Zuge der am 5. November 2003 eingereichten Einkommensteuererklärung für 2002 machte er unter dem Titel "Werbungskosten Universitätsstudium" die Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium (Studium der Rechtswissenschaften an der Universität I) im Ausmaß von 2.110,83 € geltend, die sich wie folgt zusammensetzten: |…

UFSW RV/1155-W/04Ordentliches Universitätsstudium als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2004

…1 Z. 10 letzter Satz entgegen: "Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen." Letzteres umfasst nach § 4 Abs 2 Hochschulstudiengesetz Bakkalaureatstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien. Auch mit dem Studium in Zusammenhang…

UFSI RV/0295-I/04ordentliches Universitätsstudium als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2004

…April 2004 (für 2003) führte das Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagungen durch, berücksichtigte die Aufwendungen für das ordentliche Universitätsstudium jedoch nicht. Begründend wurde auf die Berufungsvorentscheidung für das Jahr 2001 verwiesen. In den rechtzeitig gegen diese Bescheide eingebrachten Berufungen erläuterte der Steuerpflichtige die Art seiner beruflichen Tätigkeit…

UFSW RV/1308-W/03Aufwendungen für ein ordentliches Studium der Betriebswirtschaft sind keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2003

…Finanzamtes St. Pölten betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von…

UFSI RV/0004-I/03Kosten eines ordentlichen Universitätsstudiums als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…22. November 2002 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb…

UFSI RV/0354-I/04ordentliches Universitätsstudium als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…sie darauf hin, dass derzeit beim Verfassungsgerichtshof Beschwerden betreffend die Nichtanerkennung von Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium anhängig seien. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 16…

UFSW RV/0875-W/04Aufwendungen für ein ordentliches Studium der Betriebswirtschaft sind keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2004

…Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs…

BFG RR/6100006/2026Zurückweisung einer verspätet eingebrachten ordentlichen Revision gem § 30a VwGG
geltende FassungBFG-EntscheidungenRevisionsverfahren - Einzel - Beschluss15.04.2026

…3. April 2025 wurde durch den rechtsfreundlichen Vertreter gegen das Erkenntnis vom 20. Februar 2026 eine ordentliche Revision im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) direkt beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Gem § 25a Abs 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (datiert…

BFG VH/2100002/2016Verfahrenshilfe für Einbringung einer (ordentlichen) Revision
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss17.11.2016

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den Antrag des X, auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Verfahren betreffend die Erhebung einer ordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 22. September 2016, RV/2100819/2014, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf…

BFG RV/7501559/2015Einleitung des ordentlichen Strafverfahrens wegen verspäteten Zahlungseingangs einer Organstrafe auf das zutreffende Konto der Behörde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2016

… 25a Abs 1 VwGG ist gegen dieses Erkenntnis eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Gegen die Beschwerdeführerin (Bf) wurde wegen des ihr angelasteten Vergehens: Abstellen des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W- in einer…

BFG RV/7104777/2015Ist die Aufnahme als ordentlicher Hörer als reiner Formalakt ausreichend, um im ersten Studienjahr von einer Berufsausbildung ausgehen zu können?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2015

…das Studium tatsächlich abgebrochen worden sei. Der Bf. beantwortete den Vorhalt wie folgt: "Meine Tochter ... hat sich als ordentliche Studentin in das Bachelorstudium an der Universität Wien Anfangs September eingetragen. Anbei finden Sie die Studienbestätigung sowie die Zahlungsvorgänge auf ihrem Studienbeitragskonto, um klar zu stellen…

UFSW RV/0152-W/10Rückforderung von Familienbeihilfe, wenn keine Aufnahme als ordentlicher Hörer vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2010

…die Aufnahme als ordentlicher Hörer. Nach dem vorgelegten Studienblatt der Universität Wien war die Tochter für das Sommersemester 2007 nicht zur Fortsetzung (betreffend das Studium der Germanistik und Kunstgeschichte) gemeldet. Nach der Aktenlage ist die Tochter an der TU Wien weder als ordentliche Hörerin noch…

UFSL RV/1004-L/05Aufwendungen aus einem ordentlichen Universitätsstudium keine Werbungskosten (Veranlagungsjahre 2001, 2002)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2008

…reichte sie bei der Abgabenbehörde erster Instanz die Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 und für das Jahr 2002 ein. In beiden Veranlagungsjahren machte sie unter anderem als Werbungskosten den Aufwand für ein ordentliches Universitätsstudium geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2001 und Einkommensteuerbescheid 2002…

UFSG RV/0100-G/06Keine Werbungskosten für ordentliches Universitätsstudium im Jahr 2000
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2008

…2000 noch keine abzugsfähigen Werbungskosten darstellen würde. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, dass es keine sachliche Rechtfertigung des Ausschlusses der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium geben würde, wenn sie im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen würden (Hinweis…

UFSW RV/0071-W/05Besteuerung von ordentlichen Erträgen und Substanzgewinnen von ausländischen (im konkreten Fall amerikanischen) Investmentfonds in den Jahren 1998 bis 2002 unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 24.5.2007, C-157/05 in der Rechtssache Holböck
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2007

…Diese könnten den Mitteilungen der amerikanischen Depotbank entnommen werden, wobei bei den Mitteilungen die ordentlichen Erträge und die Substanzgewinne berücksichtigt worden seien. Auf Grund des EuGH-Urteiles in der Rechtssache Lenz seien aber sämtliche Kapitalerträge mit dem Sondersteuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Diesem Schreiben…

UFSW RV/0247-W/05Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium im Veranlagungsjahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2007

… 16 Abs. 1 Z 10 EStG indizieren, der zufolge zukünftig Studienbeiträge für ein ordentliches Universitätsstudium steuerlich abzugsfähig sind, 'wenn das Studium eine Aus- oder Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellt, die eine geänderte…

UFSW RV/0665-W/04Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2004

…2001 und 2002 entschieden:   Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…

UFSW RV/0739-W/03Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2004

…2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde…