…112a BAO idF BGBl I Nr. 124/2003 kann die Abgabenbehörde gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe bis 400 Euro verhängen. § 112a BAO wurde mit BGBl…
…300,- fest und begründet, dass der Begriff "Geldfluss" allgemein verständlich und auch gebräuchlich sei. Da die Bw offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch genommen habe, sei obige Mutwillensstrafe festzusetzen gewesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständlich Berufung, in welcher die Bw vorbringt…
…Standort und in welcher Form tatsächlich erbracht hat (laut undatierter Niederschrift anlässlich der Betriebseröffnung wird ein "Bordell" betrieben und befinden sich die "Büros" in einem [wo auch immer befindlichen] "Wohnwagen"; die Internetausdrucke im Arbeitsbogen lassen auf ein Gebäude [offenbar am Standort G., S.Straße] schließen)…
…Verlängerung dieser Frist bis zum 24. Oktober 2002 ersucht, was laut Aktenlage offenbar nur stillschweigend und somit - mangels Geltung einer Regelung nach dem Muster von § 245 Abs 3 und 4 BAO - auch nicht durch Fristhemmung im Ergebnis wirksam geworden ist. Nach Ansicht der Berufungsbehörde entsprach…
…der Vollstreckbarkeit ein Irrtum unterlaufen ist: Gemäß § 15 Abs. 1 AbgEO sind daher die im Exekutionstitel unterlaufenen offenbaren Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat…
…Veräußerers ist jedenfalls anhand des Vertragsinhaltes weder ausdrücklich noch schlüssig abzuleiten und wurde von der Bw wiederholt vehement verneint. Sollte dennoch tatsächlich ein offenbares Missverhältnis zwischen den beiderseitig erbrachten Gegenleistungen bestanden haben, was mangels Offenlegung des Wertes der Pensionsvereinbarung derzeit nicht genau beziffert werden kann…
…II 195). Stehen Leistung und Gegenleistung in einem Kaufvertrag in einem offenbaren Missverhältnis, so ist hinsichtlich der Wertdifferenz die beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen. Ein wesentliches Anzeichen für die Annahme einer gemischten Schenkung stellt ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geb. (RO), rumänischer Staatsbürger, ***Bf1-Adr*** Deutschland, Beruf: selbstständiger Transportunternehmer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Florian Legit, Bürgerstraße 26, 6020 Innsbruck, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs…
…nachdem er von den österreichischen Zollbeamten an die Schweizer Kollegen verwiesen wurde, innerhalb von nur fünf Minuten den Schweizer Zollbeamten (obwohl er doch zu Beamten offenbar ein sehr schwieriges Verhältnis hat) die Sachlage erklärt hätte, diese eine Prüfung des Sachverhalts und eine Prüfung der Ladung …
…eine Berechnung aus erfundenen Zahlen", weswegen es sich um einen "atypischen Vermögenseingriff" handle; es liege "ein offenbarer Widerspruch der Rechtsanwendung zum beabsichtigen Ergebnis vor: Immerhin soll Steuer nur für etwas bezahlt werden müssen, was dem Steuerpflichtigen wirklich zugekommen oder zumindest zugutegekommen ist". 2. Beweiswürdigung (1.…
…dass die Differenzbeträge nicht in der Jahreserklärung, sondern in einer Selbstanzeige offengelegt wurden. Hier ist offenbar die vom Finanzamt Salzburg-Stadt angesetzte Umsatzsteuersonderprüfung dazwischengekommen. Bei dieser Sachlage kann der Schlussfolgerung des Spruchsenates, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Notwendigkeit der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für 01…
…Y. eingebracht. In Punkt drittens dieses Antrages stellte der Bw. einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Der VfGH wies den erstgenannten Antrag mit Beschluss vom 15.6.2009 wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des VfGH zurück, und wies den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gemäß §§ 35 VfGG…
…des anderen Teiles von demjenigen, der die höherwertige Leistung erbringt, gewollt ist; eine solche gemischte Schenkung kommt somit bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in Betracht. Bei der gemischten Schenkung wird eine Sache teils entgeltlich, teils unentgeltlich übertragen. Die gemischte Schenkung besteht also…
…die Bw. als Subunternehmer zur Durchführung ua. von umfangreichen Hausrenovierungen mit Fassadenerneuerungen und von Wohnungssanierungen beauftragte, obwohl die Bw. lediglich die Gewerbeberechtigung zur Aufstellung mobiler Sichtschutzwände besass, und offenbar ohne zu prüfen, ob die Bw. den Auftrag selbst durchführte bzw. weiters, ohne zu bemängeln, dass…
…Vorsteuer erfolgt sei. Gegen diesen Berichtigungsbescheid hat der Bw. mit Eingabe vom 12. Juli 2007 binnen offener Frist das Rechtsmittel der Berufung erhoben und beantragte zugleich die Aussetzung der Einhebung. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der steuerliche Vertreter aufgrund von Konkursen anderer Firmen über…
…Die Abgabenbehörde hätte einen zusätzlichen Aufwand, um die nicht begründeten Fristverlängerungsansuchen zu bearbeiten und dem steuerlichen Vertreter gegenüber zu erklären. Unter den gegebenen Umständen sei die Mutwilligkeit auch "offenbar", weil erfolglose Versuche die Rechtsmittelfrist zu verlängern schon mehrmals probiert wurden. In Hinblick auf die Häufung…
…zB Fellner, Grunderwerbsteuer-Kommentar, § 3 Rz 30). Nur der die Gegenleistung übersteigende Wert der gemischten freigebigen Zuwendung ist in einem solchen Fall schenkungssteuerlich relevant. Ein wesentliches Anzeichen für die Annahme einer gemischten Schenkung stellt ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dar (s. Fellner, aaO, §…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Hansjörg Schiestl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…orientieren. Nicht zu berichtigen seien nur Fehler, die sich nur gering auswirkten, was hier nicht der Fall sei. Wenn der Bw offenbar seine berechtigten Interessen auf das Vertrauen in die Rechtsbeständigkeit stütze, so sei festzuhalten, dass § 293 BAO ausschließlich die Beseitigung von Behördenfehlern vorsehe. Zweck…