…die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der Adresse eines österreichischen Fulfilmenthauses (ein…
…Der Bezug von Gewinnausschüttungen von einer solchen in Irland als Tochtergesellschaft gegründeten (steuerfreien) "non-resident-company" wäre dann nach § 10 KStG 1988 im Grunde als steuerfreie Schachteldividende begünstigungsfähig. Nach den bisherigen Erfahrungen handelt es sich bei den sogenannten "non-resident-companies" idR um reine Briefkastengesellschaften…
…GB (die weiteren 50 % der Anteile an dieser Gesellschaft hielte die Gattin des KPK, Frau MKM) welche laut "Companies House records" vom 03.11.2004 als secretary der CAL fungiere, von den tatsächlichen Beteiligungsverhältnissen bei der CAL bereits während der laufenden Betriebsprüfung Bescheid gewusst habe…
…bb11, London (GWL-L-WW): über die Aktionäre und Direktoren der Gesellschaft sind keine Angaben zu enthalten, Geschäftsgegenstand ist "Trustees and consultant company" (Treuhand- und Beratungsgesellschaft), die Gesellschaft übt in England praktische keine aktive Tätigkeit aus ("non trading"), die Geschäfte werden von der GWL-IOM…
…britischen Steuerbehörden iSd. Art. 4 Abs 1 des DBA Großbritannien und Nordirland ist bislang unterblieben. Zudem treffen auf die CAL nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz sämtliche Merkmale einer so genannten non-resident-company im Sinne des britischen Steuerrechtes zu, welche zwar verpflichtet sind, eine …
Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…
…als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US Limited Partnership oder einer irischen non-resident company unter den Begriff "ausländischer Kapitalanlagefonds". 10. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…irischen Gesellschaft um eine nicht mehr aktive irische Offshore-Gesellschaft mit zwei panamesischen Geschäftsführern handelt, liegt sonach die dringende Vermutung nahe, dass es sich hierbei um eine in Irland nicht besteuerte Domizilgesellschaft (non-resident-company) jener Art handelt, die durchwegs für internationale Steuerumgehungsmodelle herangezogen wurde…
…Irland in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Die Voraussetzung der irischen Ansässigkeit wird aber nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen einer in Irland steuerfreien "nicht-ansässigen Gesellschaft" ("non-resident company") abzusprechen sein. Im Übrigen muss vorsorglich angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder…
…Fall würde sich die Frage nach der Herkunft der Urheberrechte und ihrem Wert stellen; wesentlich ist die Funktion der britischen Gesellschaft. Sollte diese als "non-resident company" konzipiert sein, die mangels britischer Einkünfte in Großbritannien unbesteuert bleibt, so kann dies Anlass für andere Sachverhaltswürdigungen sein…
…den "secretary" zu bestellen bzw. abzuberufen. Die Einrichtung eines "secretary" sei bei einer Non Resident Company auch zwingend vorgeschrieben und dürfe nur von einer in Malta lizenzierten "Nominee Company" gestellt werden (im gegenständlichen Fall von der Firma U Limited, Malta, welche auch an Herrn S…
…gelegt. Laut Abfrage beim KSV handle es sich bei der Fa. B um eine Offshore Gesellschaft, die zwar in Zypern eingetragen sei, aber als "Non resident company" zu bezeichnen sei. Es gebe keine eigenen Büroräume, das Unternehmen sei am Sitz eines Rechtsanwaltes, Herrn E domiziliert…
…dass die gegenständliche Gesellschaft Personal für Kreuzfahrtschiffe zur Verfügung stelle. Diese Gesellschaft habe ihren Sitz auf den Bahamas. Sie sei eine non resident company, die ihre Geschäfte aber ausschließlich außerhalb der Bahamas abwickle. Es handle sich – wie bei den anderen ausländischen Gesellschaften auch - um eine…
…dass die gegenständliche Gesellschaft Personal für Kreuzfahrtschiffe zur Verfügung stelle. Diese Gesellschaft habe ihren Sitz auf den Bahamas. Sie sei eine non resident company, die ihre Geschäfte aber ausschließlich außerhalb der Bahamas abwickle. Es handle sich – wie bei den anderen ausländischen Gesellschaften auch - um eine…
…dass die gegenständliche Gesellschaft sich mit den Shows auf Kreuzfahrtschiffen beschäftige. Diese Gesellschaft habe ihren Sitz auf den Bahamas. Sie sei eine non resident company, die ihre Geschäfte aber ausschließlich außerhalb der Bahamas abwickle. Es handle sich – wie bei den anderen ausländischen Gesellschaften auch - um…
…B., protokolliert sei, eine Offshore-Gesellschaft sei, als eine "Non-resident- company" (Oasen- oder Domizilgesellschaft) zu bezeichnen sei und über keine Büroräume in B. verfüge. Aus der oben genannten Sachverhaltsdarstellung zog der Außenprüfer den Schluss, dass es sich um einen direkten Leistungsaustausch zwischen dem Bw…
…S zu 33 % und T zu 32 % beteiligt (Aussage F 20.04.2007, Niederschrift S 03.06.2008). Bei der Fa. B handelt es sich um eine Offshore Gesellschaft (non resident company). Die Fa. A schloss mit der Fa. B insgesamt 10 einzelne Dienstleistungsverträge ab…
…stelle aber auch gleichzeitig fest, dass es sich um eine Offshore-Gesellschaft handle und das Unternehmen als eine "Non-resident-company" (Oasen- oder Domizilgesellschaft) zu bezeichnen sei; das Unternehmen im Ausland verfüge über keine Büroräume. Aus der oben genannten Sachverhaltsdarstellung zog die Abgabenbehörde den Schluss…
…Oberleitung in Österreich spricht weiters der Umstand, dass in den Annexen zu den in bereits angesprochenen Darlehensverträgen in englischer Sprache gegenüber der zypriotischen Steuerverwaltung jeweils "under oath" erklärt wurde, eine "non-resident limited company" zu sein, während die Bf. in den in deutscher Sprache abgefassten…
…sei jeweils zu entnehmen: "The lender declares under oath by his/her director to be a non-resident". Den Annexen der in deutscher Sprache verfassten gleichen Darlehensverträge sei jeweils zu entnehmen: "Die Vertragsparteien erklären an Eidesstatt Deviseninländer zu sein." Nach den Erhebungen der BP handle…