…bestandfreien Wohnung zu erwarten. Auch wenn das im Betriebsprüfungsbericht angesprochene Gutachten aus dem Jahr 1993 einen durchschnittlichen Verkaufspreis von S 19.000/m² ausweist und der Kaufpreis der im Eigentum von nahen Angehörigen der Gesellschafter der Bw. stehenden Wohnungen auf den ersten Blick niedrig ist…
…Mai 2003 und Niederschrift über Schlussbesprechung vom 9. September 2003: | vgA Frau yy | 2000 | Unterschied zu angemessenen Kaufpreis | 3.500.000 S | Davon 33% Kest | 1.155.000 S Tz 17 des Bp. Berichts: Darstellung der Verlustvorträge ....... Verlustvortrag 2000…
…der Markt unter der gegebenen Voraussetzung und in dem Fall unter der schlechten Substanz bereit ist zu zahlen. Dabei muss noch gesagt werden, dass der Ertragswert ja logischerweise noch niedriger wäre, somit der Verkehrswert noch geringer ausfallen würde, wenn die Mietzinse noch geringer angesetzt würden…
…| 124.000 € 1.706.277 S Anlagenverkauf Betriebsliegenschaft laut UFS: | vGA Frau yy | 2000 | Unterschied zum angemessenen Kaufpreis (verdeckte Gewinnausschüttung) | 1.706.277,20 S 124.000 € Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2000 | Gewinn…
…Anteile mit selbem Datum) führe zu einer Änderung zugunsten fremdüblicher Konditionen. Es sei ein fehlender Ertrag der Körperschaft aus der Übertragung sämtlicher Liegenschaften an den Alleingesellschafter W SZ aufgrund eines unangemessen niedrigen Kaufpreises gegeben, was zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Höhe von 616.861,79…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf., Fleischhauer, geb. 1234, Kd., vertreten durch Dr. Leonhard Ogris, Rechtsanwalt, 8530 Deutschlandsberg, Grazer Straße 21, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf., Kellnerin, geb. 1234, Ki., vertreten durch Dr. Leonhard Ogris, Rechtsanwalt, 8530 Deutschlandsberg, Grazer Straße 21, über die Beschwerde der Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf., Schmied, geb. 1234, Lb., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. März 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…führt darüber hinaus an, sie habe die von ihrem Lebensgefährten bei Mi.W. zum niedrigen Preis gekauften Zigaretten unredlicher Herkunft mitgeraucht. Dies begründet den Verdacht auf vorsätzliches Verhalten. Bei vorsätzlichem Handeln müssten dann aber besondere Umstände der Tat den Schluss auf geringfügiges Verschulden rechtfertigen (VwGH…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf., Fleischhauer, geb. 1234, Le., vertreten durch Dr. Leonhard Ogris, Rechtsanwalt, 8530 Deutschlandsberg, Grazer Straße 21, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
…jedenfalls aus. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz stützt ihre Entscheidung nicht auf eine bloße Vermutung, sondern auf die Kenntnis von Tatsachen (Zeugenaussage, eine geringe Menge wird zugestanden, niedriger Kaufpreis, Ort der Übergabe, Art der Übergabe, Notizen des Mi.W.), aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein…
…Verdacht jedenfalls aus. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz stützt ihre Entscheidung nicht auf eine bloße Vermutung, sondern auf die Kenntnis von Tatsachen (Zeugenaussage, eine geringe Menge wird zugestanden, niedriger Kaufpreis, Notizen, bei der Nachschau gefundene Zigaretten ausländischer Herkunft, Ankaufsmodalität), aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein…
…eine bloße Vermutung, sondern auf die Kenntnis von Tatsachen (Zeugenaussage, Notizen des Mi.W., eine geringe Menge wird zugestanden, niedriger Kaufpreis, Ort der Übergabe, Art der Übergabe), aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Die Lebenserfahrung hat auch gezeigt, dass verdächtigte…
…jedenfalls aus. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz stützt ihre Entscheidung nicht auf eine bloße Vermutung, sondern auf die Kenntnis von Tatsachen (Zeugenaussage, eine geringe Menge wird zugestanden, niedriger Kaufpreis, Notizen des Mi.W., Ort der Übergabe, Art der Übergabe), aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein…
…jedenfalls aus. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz stützt ihre Entscheidung nicht auf eine bloße Vermutung, sondern auf die Kenntnis von Tatsachen (Zeugenaussage, eine geringe Menge wird zugestanden, niedriger Kaufpreis, Ort der Übergabe, Art der Übergabe, Aufzeichnungen des Mi.W.), aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein…
…VwGH 25.10.1995, 93/15/0119). Das Finanzamt Feldkirch ist bei der Ermittlung des Bodenpreises gestützt auf die "Kaufpreissammlung" der Bewertungsstelle sowie zusätzlich erhaltene Auskünfte der Marktgemeinde L (Verkehrswerte für Baufläche: Betriebsgebiet zwischen 140,00 €/m2 und 310,00 €/m2; Wohngebiet und…
…als Verkäufer, an Frau CG, ein um 55.000,00 € zu niedriger Kaufpreis angeführt worden sei, zur Verkürzung der Grunderwerbsteuer durch die Käuferin iHv. 1.925,00 € vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht beigetragen und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach…
…Die Finanzstrafbehörde erster Instanz stützt ihre Entscheidung nicht auf eine bloße Vermutung, sondern auf die Kenntnis von Tatsachen (Aussage des Bf als Verdächtiger, Umstände der Verkaufsanbahnung, niedriger Kaufpreis, Ort der Übergabe, Art der Übergabe), aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann…
…mit welcher ein zu niedriger Kaufpreis ausgewiesen würde, in den USA ohne ausdrückliche Absprache mit einem österreichischen Abgabenpflichtigen, diese Urkunde zur Verkürzung von Eingangsabgaben zu verwenden, nicht strafbar sei. Im Übrigen seien die in den Urkunden ausgewiesenen Kaufpreise großteils nicht falsch und könne es jedenfalls…
…sei jedenfalls aus dem vorgelegten Kaufvertrag ersichtlich, nach dem für das verfahrensgegenständliche Grundstück ein im Vergleich zu einem im Jahr 2008 verkauften, vergleichbaren Grundstück ein um 0,45 €/m² niedrigerer Kaufpreis erzielt worden sei. Darüber hinausgehende Nachweise konnte die Bf. nicht vorlegen. Über die…