…so das Finanzamt in seiner Begründung - dem Betrieb ein wirtschaftlicher Wert entzogen. Der UFS vertritt hiezu folgende Auffassung: Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG 1988 sind Entnahmen alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge von Werten ("zB von Bargeld, Waren, Erzeugnissen und anderen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens…
…117 BAO nicht abgegangen werden darf. Zu der von der Bw. vertretenen Ansicht wird vorweg angemerkt, dass § 40 Abs. 2 Z 1 Investmentfondsgesetz idF BGBl. I 1999/106 die steuerliche Behandlung von "ausschüttungsgleichen Erträgen" (fiktiven Einnahmen) regelt, wobei fiktive Einnahmen - ebenso wie tatsächlich realisierte Einnahmen …
…117 BAO nicht abgegangen werden darf. Zu der von der Bw. vertretenen Ansicht wird vorweg angemerkt, dass § 40 Abs. 2 Z 1 Investmentfondsgesetz idF BGBl. I 1999/106 die steuerliche Behandlung von "ausschüttungsgleichen Erträgen" (fiktiven Einnahmen) regelt, wobei fiktive Einnahmen - ebenso wie tatsächlich realisierte Einnahmen …
…der Arbeitsleistung sei aber unterblieben und sei diese auch vom Steuerberater im Zuge der Bilanzierung nicht eingemahnt worden. Die seitens der Betriebsprüfung bemängelte Stornierung von Ausgangsrechnungen im Jahr 2017 sei aufgrund des Übergangs von der doppelten Buchhaltung auf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei der Bf…
…als die Vermutung nicht durch eine Änderung der Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit im Sinne des vorstehenden Satzes widerlegt wird. Nach § 3 Abs 1 L-VO I ist unter Gesamtgewinn der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen…
…205,29 EUR verringert hat. Obschon die von japanischen Yen in Schweizer Franken konvertierte Kreditverbindlichkeit aufgrund des (nach der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes noch nicht realisierten) Kursgewinnes in Yen nur mehr - wie in der Bilanz ausgewiesen - einen nominellen Gegenwert von 274.205,29 EUR entspricht…
…dass er im Zeitpunkt der Übertragung über die betreffenden Wirtschaftsgüter nicht frei verfügen konnte. Viel mehr sei für die steuerliche Erfassung auf den Zeitpunkt der Veräußerung abzustellen. Der zum Zeitpunkt der Veräußerung realisierte Kurs von 48 US $ sei für die Beurteilung eines Sachbezuges heranzuziehen…
…Ein Eingehen auf die Ausführungen des Stpfl. in seiner Eingabe betreffend die steuerliche Behandlung dieser "Verluste" (Verlustvortrag aus zum Teil nicht einmal realisierten Wertminderungen beim veranlagten Kapitals) erübrigt sich daher. 1. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen Die Besteuerung von in- und ausländischen Investmentfonds erfolgt nach dem so…
…Gewinn habe er durch Einnahmen- Ausgabenrechnung ermittelt und als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" deklariert. Als Rechnungsaussteller sei der Berufungswerber mit seiner Adresse in G,Vorarlberg, aufgeschienen. Hinsichtlich Zahlungsmodalitäten habe er ein Konto bei der Raiffeisenbank F/S namhaft gemacht. Aus dem Berufungsvorbringen könne nicht erkannt werden…
…errechneten Werten, weil eben die Unwägbarkeiten bei Abschluss eines solchen Geschäftes zu berücksichtigen sind. Aus dem Prinzip des strengen Niederstwertprinzips zeigt sich gerade in diesem Fall eindeutig, dass nicht realisierte Gewinne keinesfalls auszuweisen sind, weil andernfalls Scheingewinne in der Bilanz einer Kapitalgesellschaft erfasst werden, was…
…00 an M. W. weiter gegeben habe, wisse er nicht. 1.2. Diverse Eingänge - Einnahmen IMS (1995 S 200.000,00) bzw. unaufgeklärte Bankeingänge (1995 S 50.000,00; 1996 S 50.000,00): Nach Ansicht des Prüfers im Zuge der Prüfung bzw. des Berufungsverfahrens…
…Z 1 Investmentfondsgesetz idF BGBl. I 1999/106 nicht ableitbar. Auch die Entstehung und weitere Entwicklung der gegenständlichen Regelung lässt keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennen, dass der Gesetzgeber den Inhabern von Anteilen an thesaurierenden in- oder ausländischen Investmentfonds die Möglichkeit einräumen wollte, allenfalls entstehende Verluste als…
…vom Finanzamt inhaltlich unbestritten) als dringend betriebsnotwendig erwiesen, aus den laufenden vergleichsweise geringen jährlichen Einnahmen nicht finanziert werden können. Konkret hätten sich die geltend gemachten Eventualitäten wie folgt amtsbekannt realisiert: "Vorzufinanzierende Umsatzsteuer für 2020 € 18.577,33; Einkommensteuer trotz der Verluste für 2020 €…
…laut Jahresabschlüssen 2013 zu 2014. Der Verwaltungsgerichthof hat in dem Erkenntnis vom 18.12.2017, Ro 2016/15/0026 in einer Streitsache zur ESt 2013 festgehalten, dass (realisierte) Kursverluste aus Fremdwährungskrediten nicht der Ausgleichsbeschränkung des § 6 Z 2 lit. c EStG 1988 unterliegen. Dies bedeutet…
…aus dem Differenzbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös. Nicht realisierte Kursgewinne oder Kursverluste sind somit keine Substanzgewinne (vgl. Aigner, Der Inländische Investmentfonds im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht [2014] 353 ff). Dies bedeutet, dass nicht realisierte Gewinne nicht ausgeschüttet werden können, obwohl sie bei Ermittlung des Fondsergebnisses ausgewiesen…
…dass er, wenn er bereits steuerlich vertreten gewesen wäre, diverse Aufwendungen bei seinen Einkünften aus V+V geltend gemacht hätte und zusätzlich nicht die fiktiven sondern die tatsächlich erzielten Einnahmen angegeben hätte. Die A-Bank sei sehr daran interessiert gewesen, dass sein Geld dort verbleibe…
…keine fixe und verbindliche vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Pachtzahlung darstellt, sondern eine (wenn auch offenkundig in der Praxis nicht realisierte bzw. nicht realisierbare "Vorausschau") Prognose für Entwicklungen bis 1997. Ergänzend wird noch auf die Eingabe des Bw. vom 4.2.1997 hingewiesen (einige Jahre beispielhaft…
…Gelegenheit neuerliche Bestrebungen in Richtung Realisierung der endgültigen Abstandnahme von der Errichtung einer durchgehenden Verbindungsstraße zu forcieren. In der Folge bot das in natura noch nicht realisierte Straßenprojekt - via Bezeichnung in dem mit 27.7.2006 datierten Dokument Nummer ***30*** - wiederum den Inhalt des neu…
…Auch handle es sich beim Schwager (Pass) lt Geburtsjahr nicht um die Person des Vollmachtgebers. Die Einkunftsquelle sei dem Stpfl zuzurechnen. Mangels Bankunterlagen sei in freier Beweiswürdigung aufgrund der Aktenlage zu entscheiden gewesen. Die Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen würden mit 10% der Erlöse geschätzt. Der…
…Finanzamt richtig festhalte, handle es sich beispielsweise im Juli 2007 bei der Wertsteigerung von 0,95% um einen Depotgewinn. Richtigerweise sei das der (nicht realisierte) Kursgewinn der xxx Scheine im Jänner 2008. Das Veranlagungskapital sei von der Bf. im November 2001 einbezahlt worden. Ein Verkauf…