…€ 124,38, Februar 2004: € 555,39, März 2004: € 855,11 und April 2004: € 421,96. Somit ergeben sich für die verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume die aus dem Spruch ersichtlichen tatsächlich nachweisbaren Verkürzungsbeträge, an deren Richtigkeit der Berufungssenat keine Zweifel hegt. Wenn der Bw…
…Juli 2005 bis März 2007 zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung eines Vorsteuerabzuges in Höhe von € 1.679,00 ergeben sich aus Sicht des Unabhängigen Finanzsenates nachweisbare Verkürzungsbeträge an Umsatzsteuervorauszahlungen 7-12/2005 in Höhe von € 1.726,00, 1-9/2006 in Höhe von…
…187,00, insgesamt daher € 1.870,00 für die Monate 1-10/2005, als nachweisbarer Verkürzungsbetrag der Bestrafung zugrunde gelegt und in Höhe eines Differenzbetrages von € 6.766,40 mit partieller Verfahrenseinstellung vorgegangen. Zur subjektiven Tatseite ist festzustellen, dass die Bw. ihre steuerlichen…
…Berufungssenates bedenkenlos einer Bestrafung zu Grunde gelegt werden, sodass sich für die Monate 1-2/2006 ein Verkürzungsbetrag von insgesamt € 3.031,00 ergibt, welcher auch objektiv nachweisbar ist. Darüber hinaus kann nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Erzielung von Umsätzen für die Monate…
…auch keine Voranmeldungen eingereicht worden, von einem zwingenden Schluss auf solcherart wahrscheinlich nachweisbare Finanzvergehen war möglicherweise in Anbetracht der früher häufig entstandenen Umsatzsteuerguthaben noch nicht auszugehen. So hat auch tatsächlich der Betriebsprüfer in seinem Aktenvermerk für die Strafsachenstelle eben nicht ausgeführt, dass geschuldete Umsatzsteuervorauszahlungen nicht…
…lit. a FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren in Bezug auf die Tatzeiträume Jänner bis Juni 1995 in Höhe eines Verkürzungsbetrages von S 46.665,00 und Jänner bis September 1996 in Höhe von S 36.446,00 [Punkt 1) des Schuldspruches des erstinstanzliche Erkenntnisses] eingestellt II. Im…
…698,00 gebunden ist, war der Umstand, dass die Höhe der nachweisbaren Verkürzungsbeträge an Einkommensteuer 2007 und 2008 offensichtlich wesentlich niedriger gewesen wäre, bei der Gewichtung der bei der Strafbemessung zu berücksichtigenden Schuld sehr wohl zugunsten der Beschuldigten ins Kalkül zu ziehen, hat sich doch…
…ermittelten Umsätzen hinzugerechnete Sicherheitszuschlag in Höhe von 5 % enthalten. Dieser Sicherheitszuschlag sei aber deswegen zugerechnet worden, weil eine Erlösverkürzung nicht konkret nachweisbar gewesen wäre. Im Rahmen des Strafverfahrens müsse dieser Sicherheitszuschlag deswegen herausgerechnet werden, da eine Abgabenverkürzung nicht in der für eine strafrechtliche Verurteilung wegen…
…der Bw. vom 8. Februar 2012, welche sich inhaltlich gegen die Höhe der erstinstanzlich der Bestrafung zu Grunde gelegten Verkürzungsbeträge an Umsatzsteuer sowie gegen die Höhe der verhängten Strafe richtet. Zur Begründung führt die Bw. aus, sie habe ihre Gewerbeberechtigung bereits am 20. Dezember 2010…
…155,59 + 180,75 = € 1.336,34, einen allfälligen Verkürzungsbetrag von € 1.185,68. Zur Conclusio zur Verjährungsprüfung siehe die Ausführungen zur subjektiven Tatseite. Sachverhalt: Die Beschuldigte ist Eigentümerin des Hauses ***1***, in dem bereits durch ihren verstorbenen Gatten Wohnungen vermietet wurden…
…doch um eine auch von steuerlich kundigen Personen eher schwierig zu beantwortende Rechtsfrage, sodass dem Bw. auch insoweit ein Verschulden am Vorliegen einer Umsatzsteuerverkürzung für das Jahr 2003 in Höhe von € 11.464,17 nicht nachweisbar ist und daher insoweit mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136…
…Beträge seien dem Strafverfahren zugrunde gelegt worden. Im Finanzstrafverfahren sei jedoch die Finanzstrafbehörde verpflichtet, einen strafbestimmenden Wertbetrag, der auch mit dem Verkürzungsbetrag ident sei, eigenständig zu ermitteln. Rechtswidrig sei es, einen im vorgelagerten Abgabenverfahren nachgeforderten Abgabenbetrag für die Frage der Zuständigkeit als strafbestimmenden Wertbetrag anzunehmen…
…30.493,50 und somit € 2.541,12 beträgt. Darüber hinaus erscheint dem erkennenden Berufungssenat eine Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung 12/2010 nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar und auch nicht realistisch, sodass in Höhe eines Differenzbetrages an Umsatzsteuervorauszahlung 12/2010 in…
…10.308,61 insgesamt somit € 12.307,16 Kapitalertragsteuer 2002 € 3.250,-- Kapitalertragsteuer 2004 € 13.150,-- insgesamt somit € 16.400,-- Insgesamt ergibt sich ein Verkürzungsbetrag von € 34.860,19. Der Spruch des Einleitungsbescheides wird hinsichtlich des erhobenen Strafvorwurfes dahingehend berichtigt…
…ihm zur Verfügung gestellten Daten andere Zahlen hinsichtlich der Schwarzeinkäufe ermittelt habe. Ferner sei übersehen worden, dass im Gerichtsverfahren keine abschließende Bestimmung allfälliger Verkürzungsbeträge erfolge, sondern lediglich Varianten unter bestimmten Annahmen berechnet worden seien. Zudem seien vom Sachverständigen bei der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages insbesondere…
…welche eine exakte Ermittlung der Tatzeiträume und Verkürzungsbeträge ermöglichen würden, geht der Unabhängige Finanzsenat aufgrund der dahingehenden geständigen Rechtfertigung des Bw. von einer jedenfalls nachweisbaren Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis Dezember 2003 und Februar bis Juni 2004 in einer geschätzten monatlichen Höhe…
…September 2007 in Anwesenheit der Schriftführerin M. zu Recht erkannt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis im Schuldspruch hinsichtlich der Verkürzungsbeträge dahingehend abgeändert, dass diese wie folgt zu lauten haben: | Umsatzsteuer 1996 in Höhe von | 47.854,00 S |…
…bzw. hätten pauschale Sicherheitszuschläge aufgrund von nachträglich nicht mehr nachweisbaren Einlagen aus dem Privatvermögen aus verfahrensökonomischen Gründen akzeptiert werden müssen. In diesem Zusammenhang werde auf das Erkenntnis des VwGH vom 22.6.1983, 82/13/0181, verwiesen. Die Finanzstrafbehörde müsse somit den Verkürzungsbetrag eigenständig ermitteln…
…28 Abs. 1 FinStrG der nebenbeteiligten Fa.N. aufgehoben und im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt: Der Verkürzungsbetrag an Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis Dezember 1999 hat richtig auf S 616.654,00 (statt bisher S 1,022.230,00) zu lauten Gemäß §§ 136…
…richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Ist dem Beschuldigten vorsätzliches Verhalten betreffend die Nichtabgabe (die nicht rechtzeitige bzw. unrichtige Abgabe) der Umsatzsteuervoranmeldungen nicht nachweisbar, so kann lediglich vom Delikt der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit…