…gefunden worden. Es sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb diese Beträge ohne Angabe konkreter Gründe und Beweismittel beim Bw als unaufgeklärter Vermögenszuwachs behandelt (laut Tz 14 BP-Bericht S 1.220.000,00) und ihm zugerechnet wurden. Diese Annahme beruhe zudem auf einem Rechenfehler, welcher trotz…
Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…
…Notwendige. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße, ***1*** ***2*** Beigefügt waren: Formular Beih 100-PDF Mit dem Formular Beih 100-PDF beantragte die Bf die Gewährung von Familienbeihilfe für ihren Sohn ***5*** ***2*** wegen "nachträgliche Einbringung von Beweisen" ab September 2016. Schulbesuchsbestätigung Das ***10***…
…in welchem Zeitraum, welche Personen welche konkreten Leistungen erbracht hätten und dieses durch geeignete sonstige Unterlagen zu beweisen. Die nachträgliche Rekonstruktion sei unglaubwürdig. Bei Nichterbringung glaubwürdiger und nachvollziehbarer Leistungsnachweise würden - bei den rechnungsausstellenden Firmen die Erlöse entsprechend gekürzt - die darin enthaltene Umsatzsteuer gemäß § 11 (14…
…ob eine nachträgliche Zollvorschreibung zu unterbleiben habe, weil ein Tatbestand iSd Art.220 Abs.2 lit.b, 236 oder 239 Zollkodex vorliegt, ob in der Ukraine eine bloße (nicht ursprungsbegründende) "Minimalbehandlung" erfolgt ist, ob die vorliegenden Beweise für einen Warenursprung in Bulgarien (wie insbesondere die…
…habe selbst die Außenprüfung der Zollbehörde im Jahr 2002 den mit Bulgarien erklärten Warenursprung nicht beanstandet und damit entweder selbst geirrt oder eine entsprechende "Warnung" unterlassen. Seitens der Bf werde allerdings nunmehr in Ansehung der ihr vorgehaltenen Beweiskette (Unterlagen, insbesondere betreffend den Transportweg von SI…
…die etwa im Postweg verloren gegangen ist, ergibt sich aus der Aktenlage nicht. Sie werden daher ersucht, Ihre Behauptung zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen. Sie haben der Berufung vom 9. November 2004 den amtlichen Vordruck NeuFö 3 beigelegt. Dieser amtliche Vordruck ist nicht vollständig…
…zB ein ausländisches Verzollungsdokument oder ein bestätigtes Formular U 34) zu beweisen. Jedenfalls muss die Zusammengehörigkeit der Ausfuhrsendung und der Ware, für die eine Warenverkehrsbescheinigung beantragt wird, festgestellt werden können. Das Zollamt hat imIm Feld "Bemerkungen" der nachträglich ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung dender Vermerk "issued retrospectively" anzubringen…
…bereits insofern unzulässig, als mit der Vorschreibung der Eingangsabgaben zur Anmeldung Rechtskraft eingetreten sei. Im ergänzenden Schriftsatz vom 7.12.2012 wird im Wesentlichen eingewendet, dass die Zollbehörde zunächst beweisen müsse, dass die mit der gegenständlichen Anmeldung importierten Waren CN-Ursprungs seien. Gegenstand der Durchführungs…
…2003 wurde gegen den Abweisungsbescheid vom 27.08.2003 mit folgender Begründung Berufung erhoben: "Der Bescheid wird angefochten aus den Berufungsgründen der unrichtigen Beweiswürdigung und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung. In der Begründung des angefochtenen Bescheides heißt es: "Eine dauernde Erwerbsunfähigkeit kann nicht als unvorhergesehenes und…
…eines Bescheides einer Verwaltungsbehörde eine andere als die bisher vorgenommene Tatsachenwürdigung eines gegebenen Sachverhaltes oder dessen rechtliche Beurteilung nachträglich unter Umständen zutreffender erscheint als die Würdigung, die im abgeschlossenen Verfahren vorgenommen wurde, liegt keine "neu hervorgekommene Tatsache" - und auch kein neu hervorgekommenes Beweismittel vor (s…
…nachträglichen Prüfung der Anmeldungen gemäß Artikel 78 ZK auch dann für unrichtig befunden werden, wenn eine Vorführung der angemeldeten Waren nicht mehr möglich ist und keine (spätere) Überprüfung nach Artikel 68 ZK stattgefunden hat, sofern die für die Einreihung maßgeblichen Kriterien auf Grund anderer Beweismittel…
…hoheitlichen Versäumnissen kann wohl nicht gesprochen werden, wenn im Firmenbuch eingetragene Firmen missbräuchlich verwendet werden. Den Ermittlungsergebnissen hat die Bf nichts Substantiiertes entgegen gebracht, die Beweislage damit nicht erschüttern können. Dass die Bf mit diesen Machenschaften was zu tun hätte, wurde und wird nicht behauptet…
…Erstellung der Zollanmeldungen notwendigen Informationen über Art, Menge und Wert der eingeführten Waren zu liefern. Sie sind aber auch ein objektiver Beweis dafür, dass die C den Zollwert systematisch zu gering erklärt hat. Wie bereits oben ausgeführt steht fest, dass mit zumindest größerem Grad an…
…von einer Fälschung auch der in den gegenständlichen Zollabfertigungen relevanten Fakturen auszugehen ist. Das BFG erachtet es - sich vor allem orientierend am Beweismaß in Abgaben- und Strafsachen - aus den oben dargestellten Gründen als erwiesen, dass es in allen Fällen zu einer Unterfakturierung gekommen ist. Mangels…
…nicht zur Erstattung der vor diesem Zeitpunkt erhobenen Zölle Anlass. III. Beweiswürdigung und rechtliche Erwägungen: Der unter I/B) angeführte Sachverhalt ergibt sich eindeutig aus der Aktenlage und findet ausdrücklich Bestätigung durch die Aussagen der Bf. als auch der Zollamtsvertreterin im Rahmen der am 21…
…in denen die zuständige Behörde des Drittstaats bei einer nachträglichen Prüfung nicht überprüfen kann, ob das von ihr ausgestellte Ursprungszeugnis nach Formblatt A auf einer richtigen Darstellung der Fakten seitens des Ausführers beruht, weil Letzterer seine Produktion eingestellt hat, dem Abgabenschuldner die Beweislast dafür obliegt…
…aufgrund einer nachträglichen Prüfung bestätigt werden kann. 3. Demjenigen, der sich auf den dritten Unterabsatz von Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2913/92 in der Fassung der Verordnung Nr. 2700/2000 beruft, obliegt es, die für sein Begehren erforderlichen Beweise vorzulegen…
…aufgrund einer nachträglichen Prüfung bestätigt werden kann. 3. Demjenigen, der sich auf den dritten Unterabsatz von Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2913/92 in der Fassung der Verordnung Nr. 2700/2000 beruft, obliegt es, die für sein Begehren erforderlichen Beweise vorzulegen…
…für die Erlassung der nachträglichen Zollvorschreibung gem. Art. 236, 239 Zollkodex erfüllt. Zunächst werde weiters auf das "zusätzliche" Vorbringen und die weiteren, im Anhang "Beschwerde" vom 30.11.2003 (gegen die Gzln. 100/40441/2003 und 100/40441/-1 bis -7/2003) angeführten Beweismittel verwiesen…