…Auch habe es die Behörde verabsäumt, bei der mengenmäßigen Hochrechnung zu berücksichtigen, dass der Stauraum des jeweiligen Beförderungsmittels erst mit zunehmender Anzahl der Fahrten besser ausgenützt worden sei. Zu Beginn der Fahrten sei nämlich überwiegend Verpackungsmaterial transportiert worden. Das Zollamt sei sowohl im Hinblick auf…
…entsprechend zu berichtigen. Zu dem im vorliegenden Akt aufliegenden Rückstandsausweis ist betreffend des darin angeführten vollstreckbaren Betrages auf die amtswegige Berichtigungsmöglichkeit nach § 15 AbgEO zu verweisen. Die Frage der Richtigkeit der Abgabenfestsetzung ist im Einbringungsverfahren nicht zu prüfen. Mit Einwendungen gegen die ursprüngliche Abgabenvorschreibung kann…
…die Bw. die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme bestreitet, ist dem zu entgegnen, dass die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung bzw. im genständlichen Fall im Rechtsmittelverfahren betreffend die Haftungsinanspruchnahme zu prüfen ist, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll…
…Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. § 205 BAO beinhaltet keine Regelung, dass bei nachträglichen Änderung einer Körperschaftsteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzen nämlich nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides…
…der Bescheide. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Bestimmung des § 205 BAO (RV 311 BlgNR 21. GP, 210ff) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides…
…von der Abgabenbehörde weiterhin der Abgabenanspruch von mehr als € 5 Mio. gegenüber dem Bw. durchgesetzt, würde dies einer Vorschreibung und Vollstreckung von Abgaben gleich kommen, für welche zwar eine formale Rechtsgrundlage im Sinne eines Abgabenbescheides vorliege, die materielle Richtigkeit des Abgabenbescheides aber nachweislich nicht…
…einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid (es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides). Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Der Zinsenbescheid ist somit nicht (mit Aussicht auf Erfolg…
…einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid (es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides). Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Der Zinsenbescheid ist somit nicht (mit Aussicht auf Erfolg…
…im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht…
…Rechnung trägt, erlassen. Es erfolgt somit keine Abänderung des ursprünglichen Anspruchszinsenbescheides, sondern es ergeht ein weiterer Anspruchszinsenbescheid. Anspruchszinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Der Anspruchszinsenbescheid ist somit nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der…
…GP, 210 ff) entnommen werden. Demnach würden Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde festgesetzt. Zinsenbescheide würden auch nicht die materielle Richtigkeit des Abgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraussetzen. Gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage entstehe die Verpflichtung zur…
…bisher rechtswirksam festgesetzten Abgabenbeträgen, verzinst. Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Daher sind Anspruchszinsenbescheide auch nicht mit der Begründung…
…der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Soweit die Bw. auf ein Gespräch mit Herrn MR Prof. D. am 8. Juli 2004 verweist, in dem erörtert worden sei soll, dass die Anwendung der gesetzlichen Bestimmung des §…
…einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid (es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides). Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Der Zinsenbescheid ist somit nicht (mit Aussicht auf Erfolg…
…GP, 210 ff) entnommen werden. Demnach entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen auch nicht die materielle Richtigkeit des Abgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung…
…einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid (es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides). Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Der Zinsenbescheid ist somit nicht (mit Aussicht auf Erfolg…
…210 ff) entnommen werden. Demnach entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen auch nicht die materielle Richtigkeit des Abgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung von…
…an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid (es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides). Zinsenbescheide setzen daher nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Einkommensteuerakt war…
…Ritz BAO 6 § 205 Tz 34). Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, sondern lediglich einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid…
…im Falle der nachträglichen Abänderung einer Körperschaftssteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzten nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht…