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UFSW RV/1356-W/04Maßgebendes Einkommen bei Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2004

…des Bw auf Gewährung von Mietzinsbeihilfe zu entscheiden. Mit abweisender Berufungsvorentscheidung führte die Finanzbehörde aus, dass Grundlage für die Gewährung der Mietzinsbeihilfe das maßgebende Einkommen des letztvorangegangenen Kalenderjahres sei. Im vorliegenden Berufungsfall sei dies das Jahr 2003. Das maßgebende Einkommen liege um € 28.311…

UFSW RV/2692-W/06Berechnung des maßgeblichen Einkommens für Zwecke der Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2007

…35, 36, 41 Abs. 3, 104; 2. bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs. 1 Z 4, 34, 35, 104. Leistungen nach § 3…

UFSW RV/2057-W/12Ausgleichszulage ist Einkommen i.S.d. § 107 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

…führte aus: "Nach § 107 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 gilt als Einkommen bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um steuerfreie Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach §§ 18 Abs. 1 Z 4…

UFSW RV/0371-W/06Es besteht kein Anspruch auf Mietzinsbeihilfe, wenn das wirtschaftliche Einkommen die in § 107 Abs. 6 EStG 1988 maßgebliche Einkommensgrenze übersteigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2006

…des letztvorangegangenen Kalenderjahres, wie zB der 13. und 14. Monatsbezug. Die derart berechneten Einkünfte sind unter anderem um die Sonderausgaben jedoch nicht um die Lohnsteuer zu kürzen. Bei nicht selbständig tätigen Personen ist der Einkommensnachweis grundsätzlich durch Vorlage des Lohnzettels für das letztvergangene Kalenderjahr zu…

UFSW RV/1102-W/06Das sich um mehr als 20 % erhöhte Einkommen der Hauptmieterin führte zur Einstellung der Zahlung des Abgeltungsbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2008

…so ergibt dies ein Einkommen von 6.834,26 €. Da das Einkommen der Bw lt letztvorangegangenen Kalenderjahres (2005) abzüglich einbehaltener Sozialversicherungsbeträge und Pauschbetrag für Sonderausgaben aber - wie oben berechnet - 8.700,85 € beträgt, hat sich das Einkommen der Bw im Vergleich zum Vorjahr…

UFSW RV/2900-W/06Keine Mietzinsbeihilfe, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2007

…von einer dieser Personen gestellt werden. Gemäß Absatz 8 Z. 2 leg.cit. gilt als Einkommen bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs…

UFSW RV/0427-W/04Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2004

…Personen um je 620,-- Euro. Nach § 107 Abs. 8 EStG 1988 gilt als Einkommen bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs. 1 Z…

UFSW RV/0096-W/04Berechnung der Einkommensgrenze für Gewährung der Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2004

…€ jährlich nicht übersteigt. Maßgebend ist das wirtschaftliche Einkommen im Sinne des § 107 Abs. 8 EStG 1988, und zwar bei lohnsteuerpflichtigen Personen das wirtschaftliche Einkommen des letztvorangegangenen Kalenderjahres. Als Einkommen gelten alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte (inkl. Sozialhilfe). Gemäß § 107 Abs. 10 EStG 1988 führt…

UFSW RV/2271-W/12Gewährung einer Mietzinsbeihilfe als außergewöhnliche Belastung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012

…des letztvorangegangenen Kalenderjahres, wie zB der 13. und 14. Monatsbezug. Die derart berechneten Einkünfte sind unter anderem um die Sonderausgaben jedoch nicht um die Lohnsteuer zu kürzen. Bei nicht selbständig tätigen Personen ist der Einkommensnachweis grundsätzlich durch Vorlage des Lohnzettels für das letztvergangene Kalenderjahr zu…

UFSW RV/1939-W/10Gewährung von Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010

…36, 41 Abs. 3, 104; 2. bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs. 1 Z 4, 34, 35, 104. Bei Ermittlung des Einkommens…

UFSW RV/1051-W/10§ 107 Abs. 6 EStG 1988 mangels Valorisierung der Beträge verfassungswidrig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2010

…leben. Gemäß § 107 Abs. 8 der anzuwendenden Z 2 EStG 1988 gilt als Einkommen bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs. 1 Z…

UFSW RV/2453-W/09Im gegenständlichen Fall liegen nicht die in § 107 EStG angeführten gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Mietzinsbeihilfe vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

…vor, wenn das Einkommen des Hauptmieters insgesamt den Betrag von jährlich 7.300 € nicht übersteigt. Als Einkommen gilt bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs.2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach §…

UFSW RV/2883-W/09Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet mit folgender Begründung ab: "Gemäß § 107 Abs. 8 Z 2 Einkommensteuergesetz 1988 ist für die Zuerkennung der Mietzinsbeihilfe immer das Einkommen des letztvorangegangenen Kalenderjahres entscheidend. Wurde die Mietzinsbeihilfe aber bereits einmal bescheidmäßig zuerkannt, so kommt es lt…

UFSW RV/1673-W/07Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…36, 41 Abs. 3, 104; 2. bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs. 1 Z 4, 34, 35, 104. Bei Ermittlung des Einkommens…

UFSW RV/0339-W/06Gepfändete Beträge vermindern nicht das für die Mietzinsbeihilfe relevante Einkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2007

…mehr auf. Gemäß § 107 Abs. 8 EStG 1988 gilt als Einkommen 2. bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs. 1 Z 4, 34…

UFSW RV/1767-W/05Gewährung von Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2005

…35, 36, 41 Abs. 3, 104; 2. bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs. 1 Z 4, 34, 35, 104. Bei Ermittlung des…

UFSW RV/1467-W/04Erhöhung des Mietzinses nach Wahrnehmung des Eintrittsrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2004

…35, 36, 41 Abs. 3, 104; 2. bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs. 1 Z 4, 34, 35, 104. Bei Ermittlung des…

UFSW RV/1381-W/03Keine Mietzinsbehilfe bei freier Vereinbarung des Mietzinses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

…35, 36, 41 Abs. 3, 104; 2. bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs. 1 Z 4, 34, 35, 104. Bei Ermittlung des…

UFSG RV/0193-G/07Die Ausgleichszulage ist in die Ermittlung des für die Mietzinsbeihilfe maßgeblichen Einkommens einzubeziehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2007

…41 Abs. 3, 104; 2. bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs. 1 Z 4, 34, 35, 104. Bei Ermittlung des Einkommens bleiben…

UFSW RV/1788-W/04Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2007

…alle diese Personen in der Wohnung des Hauptmieters leben. (8) Als Einkommen gilt ... (nach Z 2) bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen nach § 2 Abs. 2 des letztvorangegangenen Kalenderjahres, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach den §§ 18 Abs…