…CHF 4.313,20 laufenden Arbeitslohn darstellen und diese Beträge dementsprechend nach dem Tarif zu besteuern oder ob diese Beträge sonstige Bezüge darstellen und gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigt zu besteuern sind. Erhält ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige…
…iSd § 67 EStG 1988 würden vorliegen, wenn der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber Zahlungen erhalte, die sich sowohl durch den Rechtstitel als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden würden (VwGH 25.10.1994, 90/14/0184; VwGH…
…98/15/0121; VwGH 30.4.2003, 97/13/0148). Auch wenn sich die Auszahlungsmodalitäten der gegenständlichen Prämie und des laufendes Arbeitslohnes unterscheiden, wird die Prämie dennoch jeweils für den üblichen Lohnzahlungszeitraum (Monat) geleistet. Mangels Vorliegens sämtlicher erforderlichen Merkmale für sonstige Bezüge im Sinne des…
…üblichen Lohnzahlungszeitraum (Monat) geleistet werden. Können Bezüge dem laufenden Arbeitslohn nicht hinzugerechnet werden, handelt es sich um sonstige Bezüge. Das Wesen der sonstigen Bezüge ist durch Lohnteile charakterisiert, die der Arbeitgeber neben, also zusätzlich zum laufenden Bezug bezahlt, wobei dies nach außen ersichtlich sein muss…
…9/2719/08: Laufendes Entgelt 01.01.2008 bis einschließlich 01.03.2008 - jeweils € 1.188,00 = € 3.564,00 sowie Weihnachtsremuneration 01.01.2008 …………………… in Höhe von € 328,00 Die an den…
…Tz 10 zu § 67 EStG 1988; siehe auch VwGH 14.12.1993, 91/14/0038). Bezüge, die mit dem laufenden Arbeitslohn regelmäßig ausbezahlt werden, können nicht nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 behandelt werden (vgl. VwGH 25.10.1994, 90/14/0184). Aus dem gegenständlichen…
…des § 67 Abs. 1 EStG auf seine, von der MB GmbH ausbezahlte, Firmenpension. § 67 Abs. 1 EStG enthält folgende Bestimmung für "sonstige Bezüge": Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (z.B. 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), so…
…1988 wird die Lohnsteuer von Abfertigungen, deren Höhe sich nach einem von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängigen Mehrfachen des laufenden Arbeitslohnes bestimmt, so berechnet, dass die auf den laufenden Arbeitslohn entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird, die dem bei der Berechnung des…
…00, zitierte Judikatur) stellt das steuerliche Dienstverhältnis auf die Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers sowie das des Fehlens des Unternehmerwagnisses ab; nach dieser Rechtsprechung ist in Zweifelsfällen zudem auf weitere Kriterien (wie beispielsweise laufenden Arbeitslohn, fixen Arbeitsort, feste…
…00, zitierte Judikatur) stellt das steuerliche Dienstverhältnis auf die Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers sowie das des Fehlens des Unternehmerwagnisses ab; nach dieser Rechtsprechung ist in Zweifelsfällen zudem auf weitere Kriterien (wie beispielsweise laufenden Arbeitslohn, fixen Arbeitsort, feste…
…00, zitierte Judikatur) stellt das steuerliche Dienstverhältnis auf die Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers sowie das des Fehlens des Unternehmerwagnisses ab; nach dieser Rechtsprechung ist in Zweifelsfällen zudem auf weitere Kriterien (wie beispielsweise laufenden Arbeitslohn, fixen Arbeitsort, feste…
…00, zitierte Judikatur) stellt das steuerliche Dienstverhältnis auf die Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers sowie das des Fehlens des Unternehmerwagnisses ab; nach dieser Rechtsprechung ist in Zweifelsfällen zudem auf weitere Kriterien (wie beispielsweise laufenden Arbeitslohn, fixen Arbeitsort, feste…
…da durch die Berechnung des Jahressechstels Personen, die laufend ein höheres Einkommen beziehen, eine höhere Steuerbegünstigung bekämen, als Personen, die bei einem niedrigeren Grundjahreseinkommen vom Dienstgeber angesparten Arbeitslohn in Form einer einmaligen Sonderzahlung bekämen. Da die Jubiläumszuwendung einen typischen Fall der Entlohnung für eine mehrjährige…
…00, zitierte Judikatur) stellt das steuerliche Dienstverhältnis auf die Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers sowie das des Fehlens des Unternehmerwagnisses ab; nach dieser Rechtsprechung ist in Zweifelsfällen zudem auf weitere Kriterien (wie beispielsweise laufenden Arbeitslohn, fixen Arbeitsort, feste…
…laufenden Arbeitslohn nicht hinzugerechnet werden, handelt es sich um sonstige Bezüge. Sonstige Bezüge sind solche Bezüge, die der Arbeitgeber neben, also zusätzlich zum laufendenBezug bezahlt, wobei dies nach außen ersichtlich sein muss. Sonstige Bezüge müssen durch vertragliche Festsetzung und tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden…
…über eine Million Euro beträgt der Steuersatz in den Kalenderjahren 2016 bis 2020 55%. Der § 67 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) normiert: Sonstige Bezüge § 67. (1) Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug…
…dem UFS durch das Finanzamt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Begriff des sonstigen Bezuges wird in § 67 Abs 1 EStG definiert: "Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (z.B…
…ist. § 102 Abs. 2 EStG 1988 enthält Sonderbestimmungen für die Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen; eine Einschränkung betreffend § 67 EStG 1988 sieht diese Bestimmung nicht vor. Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug…
…C.2. ist das Urlaubsentgelt – mangels abweichender Regelung durch Betriebsvereinbarung - bei Urlaubsantritt auszuzahlen. Rechtslage Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 67 Abs. 1 EStG 1988 ist, dass der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (z.B. 13. und 14. Monatsbezug…
…dass es sich bei den zur Zahlung übernommenen Beiträgen der Geschäftsführer, soweit sie auf deren laufende Bezüge entfallen, um laufenden Arbeitslohn handelt. Diese Rechtsansicht deckt sich auch mit der herrschenden Auffassung zur folgerichtigen Behandlung dieser Beiträge als Werbungskosten: "Abzugsfähig sind auch die Beiträge eines (Gesellschafter…