…zur Strafbemessung zutreffend ausgeführt, wurden die Milderungsgründe der mittlerweile erfolgten vollen Schadensgutmachung und des längeren Zurückliegens der Tat bei zwischenzeitigem Wohlverhalten seitens des Spruchsenates zu Unrecht nicht berücksichtigt und waren diese daher bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat zugunsten der Bw. ins Kalkül zu ziehen…
…das Geständnis, das längere Zurückliegen der Taten und seitherige Wohlverhalten gewertet. Dem stand erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen über einen vierjährigen Deliktszeitraum gegenüber. Dem Beschuldigten sind 48 Taten anzulasten. Die vom Spruchsenat ausgesprochene Geldstrafe liegt wie der Amtsbeauftragte zu Recht im Beschwerdeweg geltend gemacht hat…
…der Entrichtung [bzw. Abfuhr] dieser Selbstbemessungsabgaben verbundenen finanziellen Aufwand zu vermeiden und die unrechtmäßig zurückbehaltenen Geldmittel für den eigenen Lebensunterhalt zu verwenden. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd eine [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit des Täters und ein längeres Zurückliegen der Taten, als erschwerend einen langen…
…sich auch weder für eine entsprechende Absicht, noch für eine tatsächliche Teil-Entrichtung von Verkürzungsbeträgen durch die Beschuldigte entsprechende Anhaltspunkte aus der Aktenlage (Buchungsabfragen) entnehmen lassen. Ein allenfalls sich strafmildernd auswirkendes längeres Zurückliegen der der Beschuldigten vorgeworfenen Taten bzw. ein steuerliches Wohlverhalten seit diesem Zeitpunkt…
…Erstbeschuldigten, siehe unten), ein Tatsachengeständnis in objektiver Hinsicht, ein längeres Zurückliegen der Taten und die schwierige finanzielle Lage des Unternehmens, als erschwerend keinen Umstand. Tatsächlich war A bereits mit Strafverfügung des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde zu StrNr. 052/2009/00247-001 vom 8…
…1 Z 17 StGB. Der im Ersterkenntnis vom 9. März 2007 hingegen angeführte Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z 18 StGB (längeres Zurückliegen der Tat bzw. seitheriges Wohlverhalten) liegt auch nach nunmehriger Betrachtungsweise (vgl. VwGH vom 25. Juni 1992, 90/16/0077) jedoch noch nicht…
…Finanzvergehen aus Unbesonnenheit begangen haben will, ist für den Berufungssenat in Anbetracht des langen Tatzeitraumes und des Ausmaßes der schwarz eingekauften Getränke nicht nachvollziehbar. Dem Berufungsbegehren, als (weiteren) Milderungsgrund das längere Zurückliegen der Tat zu berücksichtigen, ist entgegen zu halten, dass gegenständlich von einem fortgesetzten…
…Milderungs- - und Erschwerungsgründe ( finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die wirtschaftliche Notlage, das vorliegen von Selbstanzeigen, teilweise Schadensgutmachung und langes zurückliegen der Tat und seitdem Wohlverhalten; andererseits der lange Tatzeitraum) wird unter Beachtung der aktuellen wirtschaftlich schwierigen Situation der Bw. sowie der persönlichen Verhältnisse (§ 23 Abs. 3 FinStrG) eine…
…herangezogen werden. Ein (früherer) Kaufpreis ist jedenfalls dann glaubhaft, wenn der vorangegangene Kaufvorgang nicht mehr als ein Jahr zurückliegt und unter Fremden erfolgte. Bei länger zurückliegenden Ankäufen können die früheren Kaufpreise dann herangezogen werden, wenn es seither nachweislich (etwa anhand von Immobilienpreisspiegeln) zu keiner Veränderung…
…zurückliegenden Sachverhalten nicht auch auf eine mehrjährige Berufstätigkeit als weiteres Indiz stützen dürfte, ist der Rechtsprechung nicht zu entnehmen (vgl auch Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, Familienlastenausgleichsgesetz, Rz 30 zu § 8). Dies trifft auch zu, wenn die betroffene Person nicht nur in einem (über längere…
…festzustellen, dass hier eine Dysplasie vorliegt, als Kind hatte sie eine Spreizhose zu tragen, eine Operation wurde nicht durchgeführt. Längeres Gehen und Stehen bzw. Stiegen steigen oder bergauf gehen ist beschwerlich, sie versucht das zu vermeiden und schlafen geht nur auf der li. Seite. Familienstand…
…erneuert und die Außenfassade renoviert." Beigelegt waren auch Fotos von der Außenansicht des Haupt- und Nebengebäudes, der Räumlichkeiten des EG sowie des Vorraums im OG und vom Dachboden. Beim UFS schloss ein längeres Vorhalteverfahren an. Zur Aufforderung im Vorhalt vom 18. April 2011 (Vorhalt I)…
…und der bisher unberücksichtigt gebliebenen Milderungsgründe des Handelns aus einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage heraus und des längeren Zurückliegens der Tat bei zwischenzeitigem Wohlverhalten ist der Berufungssenat zu einer Milderung der Geldstrafe und der entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe in der aus dem Spruch ersichtlichen Höhe gelangt. Einer weiteren…
…Spruchsenat als mildernd das reumütige Geständnis, den bisherigen untadeligen Lebenswandel, das längere Zurückliegen der Taten und insbesondere die lange Verfahrensdauer sowie als erschwerend die Wiederholung der Tathandlungen und den langen Tatzeitraum. Der Spruchsenat erachtete unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Besch. und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit …
…mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen sei. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw., das Geständnis und das längere Zurückliegen der Tat, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld-…
…Umstände sowie die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bw. und das längere Zurückliegen des Tatzeitraumes als Milderungsgrund, begründen eine wie im Spruch dargestellte reduzierte Bemessung der verhängten Strafen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel…
…ein und führte dazu zusammenfassend aus, dass er wegen der schon längeren zurückliegenden Erkrankung der Tochter die Familienbeihilfe rückwirkend beantrage.Im Zuge des Berufungsverfahrens wurde vom Finanzamt ein neuerliches Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen angefordert. Am 6. April 2007 wurde im ärztlichen Sachverständigengutachten…
…sodass dieser Milderungsgrund wegfällt. Demgegenüber wurde jedoch nach Ansicht des Berufungssenates bei der erstinstanzlichen Strafbemessung der weitere Milderungsgrund des längeren Zurückliegens der Tathandlungen bei zwischenzeitigem Wohlverhalten zu Unrecht nicht berücksichtigt und war er daher bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat amtswegig mildernd zu Gunsten des…
…einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bf. sah der Spruchsenat zu Recht als mildernd seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit sowie das längere Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Zu Recht wendet der Bf. im Rahmen der ergänzenden…
…Umstand der nachhaltig schlechten Gesamtsituation der Bf. und das längere Zurückliegen der Taten mit seitherigem Wohlverhalten haben den Senat zu einer Strafreduktion bewogen. Die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitstrafe entsprechen nach dem Dafürhalten des erkennenden Senates den spezial- (die Bf. wird nicht mehr als Unternehmerin tätig…