…wenn es nach koreanischem Steuerrecht zulässig sein sollte, konzernmäßig verflochtene Gesellschaft als ein Steuersubjekt zu betrachten und folglich die Betriebstätte der A-GMBH auch als Betriebstätte der B-GMBH zu werten. Denn selbst in diesem Fall dürften Gewinne, die nicht durch in der koreanischen Baustelle…
…Dies selbst dann nicht, wenn es nach ausländischem Steuerrecht zulässig sein sollte, konzernmäßig verflochtene Gesellschaften als ein Steuersubjekt zu betrachten und folglich die Betriebsstätte der A-GmbH auch als Betriebsstätte der B-GmbH zu werten. Denn selbst in diesem Fall dürften Gewinne, die nicht durch…
…Auch bei anderen Erkenntnissen des VwGH, die für die Anerkennung des Betriebsausgabencharakters schwer fassbarer Leistungen eine konkrete und detaillierte Leistungsbeschreibung fordern würden, spiele regelmäßig die Thematik des Fremdvergleiches bei konzernmäßig verflochtenen Unternehmen eine zentrale Rolle (VwGH 28.1.2003, 99/14/0100; 26.1.2012…
17.4.3.4 Verbundene Unternehmen Rz 1248cj: Eine Körperschaft kann den Beherrschungstatbestand entweder alleine oder zusammen mit einem verbundenen Unternehmen erfüllen. Ein verbundenes Unternehmen kann in drei unterschiedlichen Ausprägungen vorliegen, dieses kann gemäß § 10a Abs. 4 Z 2 KStG 1988 in der Beteiligungskette sowohl…
…dazu Hausärzte, Banker und Rechtsanwälte mit Angehörigen. Bei Berücksichtigung der konzernmäßig zugerechneten Mieterträge und AfA errechneten sich für die Jahre 2009 bis 2011 folgende Haus-B zuzurechnende Verluste: 2009 EUR 145.138, 2010 EUR 173.066 und 2011 EUR 238.356 . In rechtlicher Beurteilung stelle…
…als [Z-GruppeZ-GmbH+CoKG] und [Y-GmbH] eine personelle Verflechtung oder ein Abhängigkeitserfordernis bestehen muss. Dies ist jedoch nicht gegeben! Den Ausführungen der Betriebsprüfung, es liege ein Mehrmütterkonzern vor, wird Folgendes entgegengehalten: 4.1 Koordinierung der Leitungsmacht: Mehrere Unternehmen, die konzernmäßig nicht verbunden sind…
…gedeckt sei. Das Ertragsteuerrecht gehe vom Grundsatz der Individualbesteuerung aus. Steuersubjekt sei die einzelne physische oder juristische Person. An Verflechtungen von Körperschaften (vor allem Konzerne) knüpften die Ertragsteuern nicht an, ausgenommen es bestehe eine im Gesetz ausdrücklich geregelte Ausnahme (insbesondere Gruppenbesteuerung ab dem Jahr 2005). §…
…Konzerns" (wohl der F-Gesellschaft [Anm.: gemeint ist F-GesellschaftRussland]) zu all jenen Aufgaben herangezogen werden mussten, die über das bloße Halten von Beteiligungen hinausgingen". Bezüglich der "Auslagerung" an eine konzernmäßig verbundene Service-Gesellschaft war für das Finanzamt nicht konkretisierbar, wer welche Tätigkeiten ausgeübt hat…
…volle Wertberichtigung der Darlehensforderung erfolgt, der Jahresabschluss sei erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die US-Gesellschaft im August 2009 fertiggestellt worden. Aufgrund der engen Verflechtungen des Geschäftsmodells in Österreich mit den Aktivitäten der Konzerngruppe in Nordamerika sei es erforderlich gewesen, für eine geordnete Abwicklung…
…wirtschaftlichen Verflechtungen ein eigenbetriebliches Interesse an einer langfristigen und guten Geschäftsbeziehung mit der US-Gesellschaft bestanden habe. Von Seiten des Bundesfinanzgerichts kann dieser Argumentation nicht gefolgt werden. Dass eine langfristige und guten Geschäftsbeziehung gewollt wurde, kann nur als selbstverständlich und als schon aufgrund der konzernmäßigen…
…jeweils zur Hälfte der GESELLSCHAFTER2 und der GESELLSCHAFTER1 als Leistende zuzurechnen sind. Hier liegt genau der den Rechtsansichten des EuGH und VwGH zugrundeliegende Sachverhalt vor: Die Gesellschafter verpflichten sich zur Kapitalausstattung und deren Gesellschafter leistet; hinzu kommt noch das missbräuchliche Element der Steuervermeidung. Ein Überschreiten…
…Wesentlichen mit einer Fehlerneutralisierung zwischen den Konzerngesellschaften zu begründen versucht. Diesem Einwand ist entgegen zu halten, dass auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes eine konzernmäßige Verflechtung von Unternehmen nichts daran zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem…
…3.2.1.2.2. Side-Stream-Spaltungen Rz 1697: Side-stream-Spaltungen liegen vor, wenn die an der Spaltung beteiligten Körperschaften nicht aneinander beteiligt sind, jedoch eine konzernmäßige Verflechtung vorliegt. Side-Stream-Spaltungen sind Abspaltungen auf Schwester-, Tanten- oder Nichtengesellschaften. Die unternehmensrechtliche Zulässigkeit der…
…steuerlichen Anschaffungskosten in Höhe von 2.611.889,75 €. B. Beschwerdebegründung bezüglich Betriebsprüfung 1.1. Präambel Zwischen den ***18*** Gesellschaften und der ***1*** bestand eine konzernmäßige Verflechtung (§ 15 AktG) mit natürlichen Personen an der Konzernspitze. Im Standardfall steht eine juristische Person an der Konzernspitze…
…unterstützende Projektbegleitung sei nach dem Ausscheiden der ***20*** von der ***38***, einem von den Bauherren selbst beauftragten völlig unabhängigen (also ohne jede konzernmäßige Verflechtung mit der ***45***) Unternehmen, übernommen worden. Wie sich aus dem Protokoll über die Versammlung der Miteigentümer vom 03.11.2011 ergibt…
…festgehalten, dass die Darlehensverbindlichkeit von € 18,111.595,50 unter Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen werde, da eine entsprechende konzernmäßige Verflechtung bestehe und das Unternehmen kein Bankgeschäft nach österreichischem Rechtsverständnis betreibe (BFG/C/61 Rücks.). 3.3.2. Aber auch andere Geschäftsvorfälle, die Rückschlüsse…
…Vorsteuern geltend gemacht und damit der Republik kein Schaden entstanden wäre, ist entgegen zu halten, dass auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes eine (konzernmäßige) Verflechtung von Unternehmen nichts daran zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund…
…auf die korrespondierenden Vorsteueransprüche der verbundenen Unternehmen Bezug genommen wird, ist dem entgegen zu halten, dass auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes eine konzernmäßige Verflechtung von Unternehmen nichts daran zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund…
Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…
Vergibt eine operativ in einer Industriezulieferbranche tätige österreichische Kapitalgesellschaft ein verzinsliches Darlehen an eine US-Schwestergesellschaft, dann setzt die Steuerfreistellung des konzerninternen Zinsenflusses nach Artikel 16 Abs. 1 lit. c des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens ua. voraus, dass die US-Zinsen "im Zusammenhang mit oder aus…