Teil 1: Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Rechtsgrundlagen für inländische Stiftungen Rz 1: Die Österreichische Rechtsordnung kennt Stiftungen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Stiftungen des öffentlichen Rechts sind jene Stiftungen, denen dieser Status vom jeweiligen Gesetzgeber verliehen wurde. Sie sind Körperschaften…
…sind. Werden daher Wissenschaftspreise von einer österreichischen Privatstiftung an Preisträger in Norwegen, Deutschland und in der Schweiz vergeben, dann tritt nach inländischem Recht Kapitalertragsteuerabzugspflicht ein. Allerdings sind auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 10 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens inhaltlich gleichwertige Bestimmung enthalten…
…65; ausländische Stiftungen, denen die Eigenschaft einer juristischen Person zukommt und die die Geschäftsleitung im Inland haben. Zum Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht siehe KStR 2001 Rz 2 ff. 1.3.2 Beschränkte Steuerpflicht Rz 18: Unter die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts…
…Daisenberger und die zitierte Literatur). d. Entlastung auch durch Anwendung des Unionsrechtes: Die obige Rechtsfolge kann sich auch auf das Primärrecht stützen. Folge einer Diskriminierung gegenüber inländischen Stiftungen wäre die unmittelbare Anwendung der Grundfreiheiten, mit der gemeinschaftsrechtswidrige Elemente des § 94 Z 2 EStG verdrängt würden …
…nicht zwischen In- und Auslandssachverhalten zu unterscheiden ist, und auf das Erkenntnis vom 29. September 2010, 2005/13/0079, VwSlg 8586/F, verwiesen, das eine inländische Stiftung betroffen hatte (vgl. zu diesem Aspekt etwa Petritz, PSR 2015, 71 ff, und Fraberger, ZFS 2015, 81 ff)…
…Zuwendungen aus dem dänischen Familienfonds gegenüber Zuwendungen von inländischen Privatstiftungen die Beanspruchung des Hälftesteuersatzes zustehen, ändert dies nichts an der Verpflichtung der Bw. gegenüber der Finanzverwaltung nicht nur in den Streitjahren, die Einkünfte aus der ausländischen Stiftung in der entsprechenden Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr…
…nicht ohne weiteres in positivem Sinn beantwortet werden, wenn hiedurch eine Umgehungsmöglichkeit eröffnet würde, nämlich jene, dass die das inländische Stiftungsvermögen kontrollierenden Personen hiedurch die sie sonst treffende Kapitalertragsteuerpflicht vermeiden können. 4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…liechtensteinische Stiftung übertragen worden sei. Weiters sei die besondere Situation bei ausländischen Einkünften zu berücksichtigen. Diese würde nämlich schon im Ausland an der Quelle besteuert. Es könne einem Steuerpflichtigen nicht vorgeworfen werden, wenn er darauf vertraue, dass mit dem Steuerabzug im Ausland auch die inländische…
…Z 1 f EStG). Eine Einschränkung dieser Begünstigung auf inländische Kapitalerträge (wie fallweise seitens der Finanz ausgeführt) sei weder aus dem Gesetz ersichtlich, noch vom Sinn der Vermeidung einer bis zu 100%igen Besteuerung nachvollziehbar (bis zu 50 % Steuer in der Stiftung, bis zu 50 …
…war die Möglichkeit einer inländischen Stiftung und die 3. Möglichkeit die Gründung einer ausländischen Stiftung. Ich habe mich für die ausländische Stiftung entschieden, weil sie angeblich billiger als die inländische Stiftung war, weil es bei der österreichischen Stiftung Rechtsunsicherheiten gab und weil ich vor allem…
…als Wohnsitz dient, welche von 2003-2006 Begünstigte der namensgleichen inländischen Privatstiftung3 war. Die Errichtung jeweils namensgleicher Privatstiftungen im Inland erfolgte wie im streitgegenständlichen Fall jeweils am 05.10.1995. Stifter waren die jeweilige liechtensteinische Stiftung sowie der weiter oben genannte jeweilige Begünstigte, während die…
Schüttet eine österreichische GmbH ihren Gewinn an ihre zu 100% beteiligte und operativ tätige inländische Mutter-KG aus, die ihrerseits zwei deutschen Stiftungen und einer deutschem GmbH gehört, dann ist diese Gewinnausschüttung bei der Gewinnfeststellung der KG steuerfrei zu stellen. Denn die genannten deutschen juristischen…
…wie eben hier - auf rein zufällige Aufdeckungen angewiesen ist. Mit der wohlbegründeten Aussicht auf dauerhaft erfolgreiche Verschleierung der näheren Ausgestaltung einer Stiftung, deren wirtschaftlich Berechtigte den inländischen Abgabenbehörden in keiner Lage des Verfahrens offengelegt wurden, haben sich der verstorbene Ehemann der Bw und sie selbst…
…ansässigen seinen Namen tragenden Holding AG. Diese Aktien hat sie sodann bei Gründung der mehrfach genannten inländischen Privatstiftung dieser übertragen (gestiftet), woraus bestimmte Erträge statutengemäß an ausländische Verwandte des Gatten zugewendet werden. Dass die Bw über die Stiftung-FL, deren Alleinbegünstigte sie nach dem Stifter…
…an die Begünstigten einer österreichischen Stiftung werden nicht der Zuteilungsregel des Artikels 10 OECD-MA zugeordnet; dies aber müsste geschehen, wenn die Begünstigten als an der inländischen Stiftung "beteiligt" anzusehen wären. Der Umstand, dass nach niederländischem und belgischem Recht die Stiftung möglicherweise als steuerlich transparent…
…2.3.2 Inländische Beteiligungserträge Rz 40: Als Körperschaft steht der Privatstiftung die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1988 für inländische Beteiligungen in vollem Umfang sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich zu (siehe KStR 2001 Rz 498 ff). Zuwendungen von Stiftungen (gleichgültig…
…als inländische auszahlende Stelle die KESt einzubehalten. 5. Anleger E hat ein Sparbuch bei seiner österreichischen Bank. Für die Zinsen hat diese als inländische Schuldnerin der Kapitalerträge die KESt einzubehalten. 6. Anleger F erhält Zuwendungen von der österreichischen A-Privatstiftung und der ausländischen B-Stiftung…
Bringt eine in Österreich ansässige Steuerpflichtige ihren Mietwohnbesitz in eine inländische Privatstiftung ein, wobei die Stiftungsbegünstigten ihre in den USA ansässigen Söhne sind, dann sind die in die USA fließenden Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-USA in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies…
…werden, dass die Begünstigtenstellung auf eine neu zu gründende liechtensteinische Stiftung übertragen wird. Denn die Erhebung der Zwischensteuer wird durch DBAs nicht berührt. Hinzu kommt, dass fraglich ist, ob angesichts der Ausschlußbestimmung des Artikels 26 des DBA-Liechtenstein die liechtensteinische Stiftung überhaupt berechtigt ist, sich…
…an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Stiftung gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in Fällen dieser Art daher auch des daraus abreifenden Ertrages (BFH 20.1.1999, BStBl II 1999, 514) - die inländischen Abgabepflichtigen sein, wenn…