Findok · UFS-Entscheidungen
UFSG RV/0002-G/04
Umbuchung eines Guthabens wegen Aufrechnung
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/0002-G/04vom 21.04.2004Teil 2 von 4
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Bemerkung der Finanzbehörde: Herr W hat über Millionenbeträge nachgedacht, kann sich aber offensichtlich nicht annähernd an die wirklich zur Verfügung gestandenen Geldmittel erinnern.
...
Frage: Laut Firmenbuch wurde die W-GmbH & Co KG im Jahr 1990 gegründet. Als Komplementär ist die W-GmbH eingetragen und als alleiniger Kommanditist Herr J. Welche Umstände führten zu diesem Gründungsvorgang? Welche Funktion hatte Herr J tatsächlich inne? Welche Tätigkeiten übte er aus und welche Beträge wurden an Herrn J tatsächlich ausgeschüttet?
Antwort: Im Jahr 1995 hat mein Bruder J eine Einzelfirma Wärme-, Kälte- und Schallisolierungen gegründet, mit welcher er bis 1990 tätig war. Ich war in dieser Firma im Dienstverhältnis beschäftigt und habe alle anfallenden Arbeiten damit meine ich Fertigungstätigkeiten auf Baustellen ausgeführt. Warum es im Jahr 1990 zur Gründung der GmbH & Co KG kam, weiß ich heute nicht mehr, ich kann mich auch nicht mehr erinnern, wer der Initiator für diese Firmenneugründungen war.
Im Gesellschaftsvertrag wurde J als Gastwirt i.R. bezeichnet. Warum erfolgte diese Bezeichnung, wenn er Einzelunternehmer eines Isolierbetriebes war? Das weiß ich nicht.
Warum es konkret zur Gründung dieser Firma kam entzieht sich meiner Kenntnis. Zur Funktion des J gebe ich an, dass er damals überall dort wo wir ihn gebraucht haben, mitgeholfen hat. Er hat auf Baustellen gearbeitet, hat Arbeitseinteilungen vorgenommen oder Materialtransporte durchgeführt. Er hat auch Lohnauszahlungen durchgeführt, Aufmasse erstellt, das war ziemlich alles. Wenn ich gefragt werde welche Tätigkeiten im konkreten ich ausgeführt habe, so gebe ich an, dass ich ebenfalls auf Baustellen mitgearbeitet habe, dass ich Aufträge besorgt habe, dass ich bei Baustellenbesprechungen teilgenommen habe und alle notwendigen Arbeiten verrichtet habe. Bilanzbesprechungen wurden von mir, von Herrn J und dem Steuerberater durchgeführt. Soweit ich mich erinnern kann hat J bei allen stattgefundenen Bilanzbesprechungen bis einschließlich seines Ausscheidens als Kommanditist teilgenommen. Die Erstellung der Ausgangsrechnungen erfolgte durch Mitarbeiter des Büros. Die Geschicke des Unternehmens wurden verantwortlich von Herrn J geleitet, welcher mir jedoch aufgrund meiner Fähigkeiten weitgehend diese Agenden übertragen hat.
Befragt zu den Gewinnausschüttungen gebe ich folgendes an: Wenn Geld vorhanden war, hat mein Bruder J das Geld entnommen, auf Sparbücher gelegt und in unterschiedlichen Zeitabständen hat mein Bruder mir Anteile dieses Geld gegeben. Aufzeichnungen darüber wurden keine geführt. Diese Vorgänge waren auch außerbilanziell, die keinen Niederschlag auf die Bilanz gefunden haben. Die Höhe der Anteile betrug mindestens die Hälfte, dies deshalb weil mein Bruder gesehen hat, dass ich maßgebend zum Erfolg des Unternehmens beigetragen habe. Diese Vorgangsweise hat sich von der Gründung des Unternehmens bis zum Ausscheiden meines Bruders nicht geändert, bis auf jener Ausnahme wo wir erinnerlich Anfang 1995 eine Auseinandersetzung hatten. Der Grund lag darin, dass mir mein Bruder für meine Leistungen keine zusätzlichen Zuwendungen geben wollte. Erinnerlich habe ich ihn gefragt, ob meine Leistung nicht passt und weshalb ich keine Sparbücher mehr von ihm erhalte, worauf es zum Streit kam. Ich habe ihm mit meinem Ausscheiden aus der Firma gedroht und führte dieser Disput zu einem klärenden Gespräch mit meinem Steuerberater Herrn Mag. Z. Auch mein Bruder hat unabhängig von mir Gespräche mit dem Steuerberater Herrn Mag. Z geführt. Aufgrund der Beratung mit meinem Steuerberater wurden mir von diesem in der Folge 3 mögliche Formen der Weiterführung des Betriebes unterbreitet: Die 1. Möglichkeit war, das ich selbst als Kommanditist einsteige, die 2. war die Möglichkeit einer inländischen Stiftung und die 3. Möglichkeit die Gründung einer ausländischen Stiftung. Ich habe mich für die ausländische Stiftung entschieden, weil sie angeblich billiger als die inländische Stiftung war, weil es bei der österreichischen Stiftung Rechtsunsicherheiten gab und weil ich vor allem nicht bereit war Haftungen persönlich zu übernehmen. Von seiten des Steuerberaters wird dazu eingebracht, dass es sich bei der ausländischen Firma absolut um keine Vorteile aus steuerlicher Sicht handelt, da die Gewinnanteile als Kommanditist der österreichischen Steuerpflicht unterliegen und diesbezüglich auch die Steuererklärungen beim Finanzamt Graz-Stadt aufliegen.
Wenn ich gefragt werde wer der faktische Machthaber 1990 bis 1995 war, gebe ich an, dass mein Bruder J die gesamte Verantwortung trug und auch der faktische und tatsächliche Machthaber des Unternehmens war.
Die Zuwendungen, welche ich von meinem Bruder erhalten habe, habe ich nicht als Schenkung angesehen, sondern als Anerkennung für die Leistungen die ich in der Firma erbracht habe. Besteuert wurden diese Zuwendungen an mich meiner Meinung nach über die offengelegten Ausschüttungen an J. ..."
Niederschrift über die Einvernahme von W durch das Finanzamt am 17. Dezember 2001
"... Nochmals befragt zu den Vorgängen in den Jahren 1991 bis 1994 gebe ich folgendes an:
Verantwortlich für das Unternehmen war mein Bruder J. Er hat alleine alle Entscheidungen getroffen. Auch über die Kommanditanteile in dieser Zeit hat ausschließlich mein Bruder verfügt. Ich habe in dieser Zeit von meinem Bruder Sparbücher in unterschiedlichen Höhen erhalten. Die Einlagenstände lagen zwischen 50.000.- bis S 200.000.-. Wo diese angelegt waren weiß ich nicht mehr. Wir haben seinerzeit viel bei der" Sparkasse gehabt. Es handelte sich um Sparbücher ohne Bezeichnung und ohne Losungswörter. Insgesamt habe ich daraus ein paar Millionen in der Form erhalten. Damit meine ich zwischen 2 und 6 Millionen Schilling. Damit habe ich meinen Lebensunterhalt und private Kosten finanziert. Diese Beträge habe ich für meine Arbeitsleistungen, die einen überdurchschnittlichen Einsatz erforderten, erhalten. Dem Finanzamt habe ich diese Zuwendungen nicht angezeigt weil dies bereits mein Bruder erklärt gehabt hat. Ich meine damit, mein Bruder hat seine Kommanditanteile beim Finanzamt erklärt und versteuert. Zum Teil hat er die Steuer dafür nicht entrichtet.
Ich bin jederzeit bereit, die offenen Steuerrückstände meines Bruders von den von mir hinterlegten Geldbetrag zu bezahlen Ich möchte aber nicht, dass ich für Steuerrückstände meines Bruders, zusätzlich eine Strafe bezahlen soll. Die Idee der Firmengründung ist gemeinsam, mit meinem Bruder entstanden. Die Entwicklung war nicht voraussehbar. Er hat mich ersucht, ob ich mit meinem Wissen in seine Firma einsteige. Dies war im Frühjahr 1985. Die Gründung der GmbH erfolgte erst im Jahre 1990."
Niederschrift über die Einvernahme von W durch das Finanzamt am 21. Jänner 2002
"Ich bin bereit über den gesamten Sachverhalt nochmals Auskunft zu erteilen und werde versuchen, die Entwicklung meiner Tätigkeit und der Firmen möglichst kontinuierlich beginnend mit dem Konkurs meiner GmbH zu schildern:
Anfang 1985 wollte ich mit meinem damaligen Rechtsanwalt Dr. D und meinem Steuerberater Dkfm. Sch einen außergerichtlichen Ausgleich erwirken. Grund dafür waren aushaftende Zahlungen in Höhe von rund ATS 4 Millionen an Behörden (GKK, FA) und Lieferanten. Die einzelnen Schuldenstände sind mir nicht mehr erinnerlich. Der Grund für die hohen Außenstände war eine Baustelle in Ungarn, welche im Jahr 1983 von uns fertiggestellt wurde. Unser Auftraggeber für diese Baustelle, die Firma L aus M ist nach Legung unserer Schlussrechnung in Höhe von ATS 2 Millionen in Konkurs gegangen. Nachdem ein außergerichtlicher Ausgleich von den Gläubigem abgelehnt wurde, musste ich den Konkurs anmelden. Masseverwalter war Herr Dr. G aus K. Der Konkurs wurde letztlich glaublich mangels Vermögen abgewiesen. Die Kosten des Masseverwalters wurden aus dem Stammkapital gedeckt, da das Stammkapital nicht mehr zur Verfügung stand, habe ich damals bei der Raika St. Margarethen ein Darlehen in Höhe von ATS 1,000.000,- aufgenommen.
Einige Monate nach dem Konkurs hat mich mein Bruder J angesprochen und zwar dahingehend, ob ich nicht wieder einen Isolierbetrieb beginnen möchte. Ich habe ihm erklärt, dass ich keine Firma mehr machen kann, weil ich im Konkurs war und dass ich auch aus, physischen und psychischen Gründen nicht in der Lage war eine Firma zu gründen. Er hat dann den Vorschlag unterbreitet dass er eine Firma eröffnet, wenn ich mitarbeite und mein Wissen und meine Erfahrung entsprechend einbringe. Ich habe mir diesen Vorschlag überlegt und bin zum Schluss gekommen, dass ich ihm dabei helfe. Nachdem ich noch den Schlüssel für die L-Straße, in welcher meine GmbH seinerzeit untergebracht war, hatte, kamen wir überein, das Einzelunternehmen in diesen. Räumlichkeiten fortzuführen. Das Objekt L-Str. wurde seinerzeit von der W-GmbH um erinnerlich ca. ATS 1,8 Millionen erworben und von der Hypobank Graz finanziert. Besichert war das Darlehen mit dem Objekt selbst. Mein Bruder J hat anlässlich der Versteigerung der Fahrnisse aus der W-GmbH einen LKW Marke Mercedes, Werkzeug und lsoliermaterialien ersteigert. Mit dieser Ausstattung hat er sein Einzelunternehmen erinnerlich im Frühjahr 1985 begonnen.
Unterbrechung wegen Besuch 10:40 Uhr bis10:55 Uhr
Ergänzend möchte ich anführen, dass mein Bruder bereits in meiner GmbH mittätig war, ohne dass er jedoch Angestellter oder Arbeiter war oder Gesellschaftsanteile inne hatte. Mein Bruder war aber nicht ständig sondern fallweise bzw. sporadisch für meine Firma tätig, vor allem nur in jenen Zeiten, wo er nicht im Ausland war. Aus diesem Grund kannte er meine ehemaligen Mitarbeiter, weshalb er einige derselben über meine Empfehlung als Arbeiter in seinem Einzelunternehmen einstellte.
Meine Mitarbeit, dies war von Beginn an vereinbart, beruhte auf ein nichtselbständiges Arbeitsverhältnis. Mein Bruder hat im Einzelunternehmen sämtliche Bank- und Behördenwege durchgeführt und hat auch das Unternehmen geleitet. Wenn ich gefragt werde, wer damals die Buchführungsangelegenheiten und Schreibarbeiten gemacht hat, gebe ich an, dass ich mich daran nicht mehr erinnern kann. Auf die konkrete Frage ob Fr. H bereits im Einzelunternehmen tätig war, bejahe ich das.
Ca. im Frühjahr oder Sommer 1986 wurde das Objekt L-Straße von der Hypobank versteigert. Das Objekt war mir bis zu diesem Zeitpunkt frei zugänglich. Bereits vor dem Versteigerungstermin hat mein Bruder über die ... die Räumlichkeiten des ehemaligen Konsum in der A-Gasse angemietet. In dieser Zeit haben wir mit zwei Teams gearbeitet, wobei ein Team von meinem Bruder J und ein Team von mir geleitet wurde. Eine Montagepartie bestand aus zwei Arbeitern und dem Vorarbeiter. Nachdem sich die Auftragslage äußerst gut entwickelt hat und wir deshalb auch Arbeiter einstellen mussten bekamen wir in der A-Gasse (ca. 150 m2) Platzprobleme. Dies war glaublich 1990 oder 1991. Erinnerlich 1990 hatten wir eine größere Baustelle bei der ... in A. Diesen Auftrag haben wir nicht in Sub bekommen, sondern direkt vom Bauherrn. Dabei handelte es sich um eine Baustelle meines Bruders J und hat dabei sehr gut verdient. Auch Ich habe mit meiner Partie auf dieser Baustelle sehr viel gearbeitet. Durch den Ertrag auf dieser Baustelle konnte mein Bruder die ersten Mabimaschinen (Blechbearbeitungsmaschinen) kaufen.
Durch die Platzprobleme in der Arbeitergasse suchten wir beide nach einer neuen Betriebsstätte. In Z, H-Strasse fanden wir dann das Objekt ... . Mein Bruder hat das erfahren und habe ich mir die Liegenschaft in der Folge angeschaut und sie für passend befunden. Mit Herrn K habe ich im Beisein seines Rechtsanwaltes einen Mietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen. Mein Bruder J hat diesen Mietvertrag nicht unterfertigt. Auf die Frage warum er nicht unterfertigt hat, gebe ich an, dass ich mich an den Grund nicht erinnern kann.
Unterbrechung wegen Mittagspause von 11.45 Uhr bis 12.25 Uhr
Zurückkommend auf die Aufnahme weiterer Mitarbeiter unter darüber befragt, gebe ich an, dass grundsätzlich die zwei Arbeitspartien beibehalten wurden, nur hat sich die Anzahl der Mitarbeiter in jeder dieser Partien vergrößert. Erst später, erinnerlich 1993 bzw. 1994, wurden mehrere Arbeitsgruppen gebildet.
Wenn ich gefragt werde wer das Rechnungswesen und die finanziellen Belange im Zeitraum des Einzelunternehmens (1985 bis Anfang 1990) maßgeblich beeinflusst oder gestaltet hat, gebe ich an: Die Baustellenaufmasse haben jeweils J und ich für die von jedem einzelnen geführten Baustellen erstellt und an das Büro weitergeleitet. Welche Angestellte für die weitere Bearbeitung zuständig waren, weiß ich nicht mehr. Lohnauszahlungen wurden größtenteils in bar teilweise durch mich, aber hauptsächlich durch J durchgeführt. Wer die Berechnung der Löhne durchgeführt hat weiß ich heute nicht mehr. In jenen Fällen, wo ich die Gehälter ausbezahlt habe, habe ich die Grundlagen für die Auszahlung (Lohnsackerl, mit Empfangsbestätigung und Bargeld) von J erhalten. Frau H war zum damaligen Zeitpunkt nicht mir sondern J untergeordnet. Ob sie die Löhne errechnet hat, weiß ich nicht mehr. Über Befragen gebe ich weiters an, dass ich zum damaligen Zeitpunkt keine Bankvollmachten besaß, ob Frau H eine hatte, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls war mein Bruder J zeichnungsberechtigt. Dies hat sich geändert als ich Geschäftsführer in der W-GmbH wurde, wann das war weiß ich nicht genau. Warum es zur Gründung der GmbH kam, weiß ich heute nicht mehr. Die Änderung der Gesellschaftsform hat einzig und allein mein Bruder gemeinsam mit seinem damaligen Steuerberater, glaublich Dr. B, vorgenommen. Ich war bei diesen Umgründungsmaßnahmen nicht anwesend.
Frage: Entbinden Sie Dr. B und Dr. Sch von der Verschwiegenheitspflicht?
Antwort: Wenn dies zur Klärung des Sachverhaltes beiträgt entbinde ich sowohl Herrn Dr. B als auch Dr. Sch von der Verschwiegenheitspflicht und gestatte ich diesen zur Klärung der Gründungs- und Umgründungsvorgänge im Jahre 1990 und für jenen Zeitraum in denen sie die W-Firmen steuerlich vertreten haben der Finanzbehörde Auskunft zu erteilen.
Frage: Nach den vorliegenden Unterlagen wurde das Einzelunternehmen im Jahre 1990 in die neu gegründete W-GmbH & Co KG eingebracht. Welche Gründe lagen vor, dass dieses letztgenannte Unternehmen gegründet wurde und hat sich in der Folge in der Arbeitsaufteilung zwischen Ihnen und Ihrem Bruder etwas geändert? Wer hat ab diesem Zeitpunkt die Geschicke des Unternehmens geleitet?
Antwort: Warum die GmbH & Co KG gegründet wurde, weiß ich nicht mehr. Ich habe mich nie um die Führung des Unternehmens gekümmert. Für mich war die Arbeit auf der Baustelle wichtig und das habe ich vorangetrieben. Mein Bruder hat hingegen Vorstellungstermine, Besprechungen wahrgenommen und hat teilweise auch noch Baustellen geführt und kontrolliert. Investitionen wurden gemeinsam besprochen und wurde letztlich darüber gemeinsam die Entscheidung gefällt, welche Investitionen (Maschinen, Autos) durchgeführt werden. Die Löhne wurden nach Kollektivvertrag ausbezahlt.
Erinnerlich 1994 kam es zwischen meinem Bruder und mir zu Differenzen in folgender Form: Es gab Probleme mit dem Geld. J hat mir zu meinem Geschäftsführerbezug immer weniger zusätzliche Mittel gegeben. Die Höhe des Geschäftsführerbezuges weiß ich nicht mehr, er wurde mir meistens bar ausbezahlt. Zusätzlich zum Geschäftsführerbezug habe ich Sparbücher in Höhe von ATS 100.000,-- und 150.000,- ungefähr in Abständen von 1 bis 2 Monaten dazu bekommen. Diese Sparbücher habe ich auf jeden Fall in den Jahren 1993 und 1994 erhalten. Wenn ich nochmals zu den Sparbüchern gefragt werde, führe ich nochmals an, dass ich alle 1 bis 2 Monate Sparbücher mit den oben angeführten Einlageständen erhalten habe. Dabei hat mir J jeweils die Hand geschüttelt und sich immer bedankt für meinen Einsatz und für meine Arbeit.
Irgendwann 1994 bevor die Streiterei begann, erinnerlich im Sommer 1994, war immer weniger Geld vorhanden und habe ich auch nicht mehr so regelmäßig Sparbücher erhalten. Ich habe meinem Bruder angekündigt, dass ich aufhören werde, wenn das so weiter geht. Ich meine damit, dass ich immer weniger an zusätzlichen Entschädigungen bekommen habe, wobei ich im Gegensatz immer mehr gearbeitet habe und das Unternehmen auch immer besser florierte. Gleichzeitig hatte ich das Gefühl dass mein Bruder nicht mehr wollte und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr konnte. In der Folge gab es eine Besprechung zwischen meinem Bruder und mir in Anwesenheit des Mag. Z. Diese Besprechung fand in Z, in der Firma statt. Anlässlich dieser Besprechung, glaublich im Herbst 1994 hat J bekannt gegeben, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterarbeiten kann. Damit meine ich, was er bis jetzt gemacht hat. Er hat bis dahin Baustellen geführt, kontrolliert, abgemessen, Besprechungen mit Kunden, Auftraggebern und Technikern durchgeführt und war er auch im Büro. Dort hat er für seine Partie Arbeitseinteilungen durchgeführt. Dabei haben wir auch gemeinsam des öfteren Arbeitsplanungen durchgeführt und gegenseitig die Aufträge aufgeteilt.
Wenn ich gefragt werde, wer die Geschicke des Unternehmens im Zeitraum 1992 bis 1994 geleitet hat und mehr Einblick in die Geschäftsgebarungen hatte, gebe ich folgendes an:
Bis zum Ausscheiden hatte mein Bruder mehr Einblick in die Geschäftsgebarungen und in die finanziellen Belange als ich. Sukzessive sind diese Dinge auf mich übergegangen und habe ich mit dem Ausscheiden meines Bruders als Gesellschafter der W-GmbH mehr oder minder die volle Verantwortung übernommen. Wer die Gesellschaftsanteile meines Bruders übernommen hat, weiß ich heute nicht mehr. Ich kann mich erinnern, dass Frau H einmal Gesellschaftsanteile innehatte. Warum und weshalb sie solche hatte, weiß ich nicht mehr. Wenn ich gefragt werde, weshalb ich die Gesellschaftsanteile meines Bruders nicht übernommen habe, gebe ich an, dass ich das nicht weiß und ich auch nicht weiß für was das gut sein soll. Wer die Idee hatte, Frau H die Gesellschaftsanteile zu übertragen, weiß ich nicht mehr.
Ich kann mich genau erinnern, dass wir am 28.12.1994 von Z nach K, ..., nachdem wir dort einen Neubau in der Zeit von Oktober bis Dezember 1994 errichtet haben, gesiedelt sind.
Ich kann mich ebenso konkret erinnern, dass ab diesem Zeitpunkt, somit nach dem Ausscheiden des Jahres 1995 mein Bruder keine Agenden für die Firma ausgeübt hat und auch kein Mitbestimmungsrecht mehr hatte und dass er ab diesem Zeitraum nur mehr geringfügige Leistungen, in Form von gelegentlichen Aufmasserstellungen und Aushilfsfahrten durchgeführt hat. Er hat dafür von mir bar und ohne Beleg pro Tag einen Tausender manchmal zwei erhalten. Dieses Geld habe ich aus meiner eigenen Tasche erhalten. Ich meine damit, von meinem Geschäftsführerbezug in Höhe von ATS 60.000,- bis 100.000,-. Die Fahrtspesen wurden sowieso von der Firma bezahlt, d.h. er hat die Tankzettel, Tunnelkarten, Nächtigungen und Gasthauszettel mir übergeben. Ich habe diese Belege Fr. H weitergeleitet, habe von ihr dafür Bargeld aus der Kassa der Firma bekommen und ihm dieses bar übergeben.
Frage: Wer hat die Kommanditanteile oder das Kommanditkapital einbezahlt? In welcher Höhe? Wie wurde die Aufstockung der Kommanditeinlage in der W-GmbH & Co KG finanziert bzw. einbezahlt?
Antwort: Wer das Kapital einbezahlt hat, das weiß ich nicht mehr. Wer die Aufstockung finanziert hat weiß ich jetzt nicht mehr.
Aufgrund der Öffnungszeiten im Halbgesperre wird die Einvernahme um 14.20 Uhr unterbrochen.
Aufgrund der Öffnungszeiten des Halbgesperres war es dem Beschuldigten am 21.01.2002 nur mehr möglich, die erste Seite der Niederschrift zu lesen und zu unterfertigen. Die Seiten 2 bis einschl. 6 wurden zwar noch ausgedruckt wurden aber erst am 23.1.2002 vor Beginn der Fortsetzung der Einvernahme von Herrn W durchgelesen, Korrekturen angebracht und die inhaltlich richtige Aufnahme durch dessen Unterschrift bestätigt.
Forstsetzung der Niederschrift vom 21. Jänner 2002 mit W am 23. 01.2002 mit Beginn um 8:20 Uhr, aufgenommen im Halbgesperre des Landesgerichtes Leoben.
Meine bisherigen Aussagen ergänze ich wie folgt. In den Jahren 1986 bis 1990 oder 1991 habe ich neben meinen Lohneinkünften keine zusätzlichen Vergütungen erhalten. Überstunden habe ich nie verrechnet und daher auch keine ausbezahlt erhalten. Wenn ich gefragt werde ob ich Überstunden an Mitarbeiter im Zeitraum des Einzelunternehmens J ausbezahlt habe gebe ich an, dass ich mich daran nicht mehr erinnern kann. Ob und zu wurden sicherlich Überstunden von den Mitarbeitern geleistet. Wie diese bezahlt wurden weis ich nicht mehr. Ich weiß es auch nicht ob welche bezahlt und wenn ja in welcher ~.. ~ Form diese bezahlt wurden.
Zusätzliche Vergütungen habe ich erinnerlich erst ab 1991 erhalten. Ich habe das letzte Mal außer Protokoll erwähnt, dass meine Vergütungen im Zeitraum 1991 bis zum Ausscheiden auch S 10 Mio. betragen haben könnten. Ich habe nachgedacht und gebe nunmehr an, dass ich in diesem Zeitraum, damit meine ich von 1991 bis zum Ausscheiden meines Bruder als Gesellschafter zwischen S 6 und 10 MIO. Schilling erhalten haben dürfte. Wenn ich gefragt werde warum ich diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber nicht offengelegt habe gebe ich an, dass es keinen Grund dafür gab weil es schon versteuert war. Meiner Meinung nach war das Geld deswegen versteuert, weil es bereits einmal der Einkommenbesteuerung unterzogen wurde. Ich habe diese Gelder von meinem Bruder für meine Leistungen und meine Tätigkeit, wie bereits geschildert, erhalten. Diese wurde ausschließlich in Form von Sparbüchern übergeben. Und ich dachte mir damals, wenn mein Bruder dieses Geld schon hat, dann wird es auch Einkommen besteuert sein. Wenn ich gefragt werde, weshalb ich meine Geschäftsführerbezüge, welche ich im gleichen Zeitraum erhalten habe, dem Finanzamt nicht erklärt habe gebe ich folgendes an:
Dass kann ich mir selbst nicht erklären, ich habe dies alles meinem Steuerberater übergeben und habe ich die Einkommensteuer bis 1996 bezahlt. Wenn mir dazu vorgehalten wird, dass ich seit zumindest 1991 bis 2000 weder einen Schilling Einkommensteuer noch für Lohnsteuer It. den vorliegenden Unterlagen beim Finanzamt ... bezahlt habe bzw. bezahlt wurden gebe ich an, dass ich mir sicher bin, dass bis 1996 sämtliche Steuern vorgeschrieben und bezahlt waren. Unterlagen dazu habe ich keine.
Frage: Hat es zwischen Ihnen und der W-GmbH & Co KG einen Werkvertrag gegeben?
Antwort: Ich schwöre, dass weis ich nicht.
Wenn mir eine Zusatzvereinbarung zum Werkvertrag vom 5.1.96 vorgelegt wird dann gebe ich an:
Sie habe mich gefragt ob ich mit der GmbH u Co KG ein Werkvertrag hatten und habe mich nicht gefragt ob ich mit der GmbH ein Werkvertrag habe.
Frage: Hatten Sie mit der W-GmbH einen Werkvertrag? Das wusste ich nicht bis ich diesen Zettel gesehen habe. Darauf ist meine Unterschrift, es sind beide Unterschriften die darauf sind von mir. (Beilage 1) Ob es weitere Werkverträge gab oder nicht weiß ich nicht. "
3 Niederschriften mit anderen Personen
3.1 Niederschrift über die Einvernahme des Dr. Sch (ehemaliger steuerlicher Vertreter der W-GmbH u Co KG) durch das Finanzamt am 7. Februar 2001
"Ich bzw. mein Schwiegervater Dkfm. B haben erinnerlich die Firma J, damit meine ich zwei Einzelunternehmen des J, seinerzeit vertreten. Unterlagen habe ich nur mehr für das Espresso des J, das anfänglich als Einzelunternehmen geführt und 1990 in eine GmbH umgewandelt wurde. In dieser GmbH waren J und seine Gattin S Gesellschafter.
Das zweite Einzelunternehmen des J, nämlich der Isolierbetrieb wurde ebenfalls im Jahre 1990 in eine GmbH und Co KG eingebracht, weil W, welcher schon einmal im Konkurs war, wieder verstärkt im Unternehmen mitwirken wollte. Der Umgründung ist eine Besprechung im Finanzamt ... bei Hofr. Dr. D vorangegangen, mit dem Ziel, eine Abschlagzahlung der Verbindlichkeiten des W, resultierend aus dem Konkurs im Jahre 1985, zu erreichen. Dr. D hat dies mit der Begründung, dass W zu jung war, abgeschlagen.
Nachdem trotzdem der Wunsch da war, W in eine leitende Position zu bringen, wurde die GmbH & Co KG gegründet, weil damit zumindest ermöglicht wurde, dass W Geschäftsführer werden konnte. Hätte Dr. Denz die angebotene Abschlagzahlung von S 500.000.- angenommen, wäre die Gründung einer GmbH und Co KG, meiner Meinung nach nicht erforderlich gewesen. In diesem Fall hätte W meiner Meinung nach den Isolierbetrieb vermutlich zur Gänze von J übernommen und wäre vermutlich auch J bereits damals zur Gänze aus dem Isolierbetrieb ausgeschieden. Mit der Geschäftsführertätigkeit des W wurde zumindest eine zufriedenstellende Lösung gefunden.
Aus gesellschaftsrechtlichen Gründen wurde J 100%er Kommanditist, weil dies in diesem Fall nicht anders möglich war. Hätte W Anteile am Kommanditanteil gehabt, wären die Gläubiger mit Sicherhalt relativ schnell mit Forderungen zur Stelle gewesen. W war es meiner Meinung nach wichtig, dass er im Betrieb nach Außen hin wieder eine wichtigere Rolle gegenüber Lieferanten und Kunden einnehmen konnte und damit als Geschäftsführer in der Öffentlichkeit eine bessere Stellung innehatte. Ich meine damit, dass er nach außen hin auch der Chef sein wollte und nicht der "Konkursler". Befragt, ob im Zuge der Umgründung über die Form der Entschädigung des Geschäftsführers gesprochen wurden gebe ich an, dass meiner Erinnerung nach zumindest über einen Geschäftsführerbezug und auch über die Problematik der möglichen Pfändung des Geschäftsführerbezuges gesprochen wurde. Ich habe damals meine Klienten auch darauf verwiesen, dass der Geschäftsführerbezug in Hinblick auf die Finanzschulden des W pfändbar ist. Ob letztlich tatsächlich Geschäftsführerbezüge bezahlt wurden oder nicht kann ich mangels aufbewahrter Unterlagen nicht mehr angeben.
Nach Gründung der GmbH & Co KG hat meine Kanzlei zumindest über ein oder zwei Jahre die Bilanz, es war ein abweichendes Wirtschaftsjahr, erstellt. Wenn ich gefragt werde, wer zu meiner Zeit die Buchhaltungsarbeiten bzw. die Grundaufzeichnungen im Isolierbetrieb geführt hat gebe ich an, dass für die Grundaufzeichnungen immer Fr. H zuständig war. Sie war jene die sich buchhalterisch im Betrieb wirklich ausgekannt hat. Sie hat auch bei den Bilanzbesprechungen, an denen Sie neben J und W teilgenommen hat, als Einzige Auskunft geben können.
Wenn ich gefragt werde weshalb mir die Vollmacht als steuerlicher Vertreter im Jahre 1992 aufgekündigt wurde gebe ich an, dass W damals eine Halle bauen wollte. Bei der Anfrage um einen Kredit für den Hallenbau bei der Sparkasse K stellte Dir. A die Bedingung, dass W nur dann den Kredit erhält, wenn künftig die steuerliche Vertretung durch Mag. Z ausgeübt wird. Aus diesem Grund wurde mir die Vollmacht der GmbH & Co KG gekündigt. Ich war damals darüber sehr verärgert dass sich eine Bank, in einem für mich nicht nachvollziehbaren Verhalten, mit einem Steuerberater derart verbündet hat, dass letztlich die Vergabe eines Kredites von der steuerlichen Vertretung abhängig gemacht wird. Ich habe auch in anderen Fällen ähnliche Praktiken der S-Sparkasse festgestellt worüber ich aber nicht reden kann und möchte. Ergänzend möchte Ich anführen, dass ich hauptsächlich Kontakt mit Frau H hatte, mit Herrn J hauptsächlich betreffend seines ...-Espressos. Bezüglich des Isolierbetriebes haben sich die Kontakte auf Bilanzbesprechung mit Herrn J und Frau H reduziert. Mit Herrn W hatte ich hauptsächlich Kontakt betreffend der Abschlagszahlung.
Meine Angaben entsprechen der Wahrheit."
3.2 Niederschrift über die Einvernahme des AJ (Schwager des Bw.) durch das Finanzamt am 21. Jänner 2002
"Frage: In welchem Zeitraum waren Sie für die Firma W-GesmbH & Co KG tätig, wie sind Sie zu dieser Firma gekommen. welche Tätigkeiten haben Sie dort ausgeübt?
Antwort: Seit ca. 1989 war ich bei der Fa. W-GmbH & Co KG mit kurzen Unterbrechungen beschäftigt. Seit September 2001 bin ich selbständig tätig. Ich bin 48 % Gesellschafter - Geschäftsführer und gewerberechtlicher Geschäftsführer der Fa. J-KEG. I ist ebenfalls mit 48 % Gesellschafter und Kommanditist der Firma.
Anfangs war ich ganz normaler Arbeiter, ab ca. 1991/1992 war ich Bauleiter auf verschiedenen Baustellen vorwiegend im Großraum Wien.
Zur Firma W bin ich aber meine Schwester gekommen, die mit J verheiratet war und immer noch ist. Herr J hat sich darum gekümmert, dass ich schneller zu einer Arbeitsbewilligung kam. Da ich zum damaligen Zeitpunkt noch schlecht deutsch konnte, wurde der Kontakt über meine Schwester damit über J aufgebaut. Zum damaligen Zeitpunkt habe ich noch nicht gewusst, wer die Geschäfte der Firma führt. Hauptsächlich hat sich W zum damaligen Zeitpunkt um die Arbeiter gekümmert. J hatte meines Wissens keine Einfluss auf die Geschäfte der W-GmbH & Co KG gehabt. Es hat zum damaligen Zeitpunkt, glaublich 1991 einen Großauftrag - nämlich die Fernwärme ... - gegeben. Auf diesen Baustellen war Herr J öfters anwesend und hat Kontrollen und Messungen durchgeführt. Aber er ist immer wieder gegangen und gekommen. Auf dieser Baustelle war Herr W ganz selten. Glaublich Wi war der Baustellenleiter auf dieser Baustelle und war immer anwesend.
Wie hoch war Ihr Stundenlohn? Wie hoch war Ihr monatlicher Verdienst?
Antwort Anfangs habe ich meinen Lohn für zwei Monate nicht erhalten. Es war ausgemacht, dass ich ca. S 11.000,- netto monatlich erhalten soll. Die ersten zwei Monate habe ich aber nichts erhalten und hat mich meine Schwester finanziert. W hat mir nach diesen zwei Monaten in etwa S 35.000,- bar übergeben. Diese Summe stellte die Bezahlung für die beiden Monate dar: Der Überbetrag von ca. S 13.000,- stellte eine Art Prämie oder Entschuldigung für die Nichtbezahlung meines Lohnes dar.
Das Geld wurde in einem Lokal übergeben, ich habe etwas unterschrieben, aber was genau, dass weiß ich nicht mehr: Obwohl ausgemacht war, dass mein Monatslohn bei S 11.000,- netto liegen soll, hat mir Herr W immer wieder unterschiedlichste Beträge in bar übergeben. Erinnerlich lagen die Betrage zwischen S 14.000,- bis S 19.000,- netto monatlich. Ich habe nur von W Geld bekommen. Dass ich S 11.000,- erhalten soll, wurde mir von meiner Schwester gesagt. Sie war meine Dolmetscherin. Ein Stundenlohn war nicht vereinbart.
Ich habe immer für W gearbeitet habe aber nicht gewusst, dass ich immer wieder bei unterschiedlichen Firmen angemeldet war:
Frage: Haben Sie Überstunden geleistet? Wenn ja, wer hat Ihnen den Auftrag dazu erteilt? Haben Sie auch an Wochenenden oder in der Nacht gearbeitet? Wie hoch war die Entlohnung für Überstunden?
Antwort: Überstunden hat es viele gegeben. Wir haben auch Samstag und ab und zu auch Sonntag gearbeitet. Wenn W gute Laune hatte, hat er auch mehr bezahlt. Eine Extra-Entlohnung für die Überstunden hat es auf der Baustelle in G keine gegeben. Es hat auch Strafen dafür gegeben, wenn man etwas kaputt gemacht hatte. Ca. 4 Monate hat dies Baustelle in G für mich gedauert. Danach war ich in Wien. Dort habe ich ca. 15 -17.000, - netto erhalten. Auch in Wien habe ich keine Extra-Entlohnung für Überstunden erhalten. Lohnzettel habe von Herrn W für die monatliche Entlohnung nicht erhalten. Wenn ich es verlangt habe, habe ich aber schon einen Lohnzettel erhalten. Aber monatliche Lohnzettel habe ich nicht erhalten. Der Lohn war immer in einem Kuvert mit meinem Namen drauf. Bei der monatlichen Lohnzahlung ging es folgendermaßen vor sich:
Die Lohnauszahlung erfolgte bis zum Zeitpunkt als J nicht mehr Pächter des Lokales war, immer im ...-Cafe in K. Danach ab ca. 1993 erfolgte die Auszahlung am Firmensitz in Z. Es kamen dann immer 5-7 Arbeiter und seine Brüder, J und Wi. W und eine Frau sind an einem Tisch gesessen und Herr W hat jeden einzelnen hergerufen. Der Lohn wurde von der Frau in einem Papiersackerl vorbereitet, mit dem Namen des Arbeiters versehen und von W an den Arbeiter übergeben. Es mussten für die Übernahme des Geldes meistens 3 Unterschriften geleistet werden. Wofür, weiß ich nicht.
Im Büro in Zeitweg hatte Herr W ein eigenes Büro und es erfolgte die Lohnauszahlung auch mit Herrn W allein. Auch für diese Übergabe mussten immer mehrere Unterschriften geleistet werden.
Eine eigene Überstundenabrechnung hat es nicht gegeben. Es kann schon sein, dass andere Leute für ihre Oberstunden extra bezahlt wurden, aber ich nicht. Ich war eher ruhig in dieser Beziehung. Bis 1994 kann ich ganz sicher sagen, dass keine Extraentlohnung für Überstunden erfolgte. Aber ab ca. 1997/1998 wurden Überstunden auch extra entlohnt. Ich habe für mich eher auf meine Chance gewartet und jedesmal, wenn ich nach einem Austritt aus der Firma wieder eingetreten bin, habe ich immer mehr verdient. Nach der Firma H habe ich dann ca. 28.000,- netto monatlich erhalten. Urlaubs- und Weihnachtsgeld habe ich erst erhalten, nachdem ich von der Firma ... wieder zur Firma W gewechselt habe. Vorher habe ich von W weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld erhalten.
Ab ca. 1993 habe ich auf Baustellen in Wien selbständig Arbeiten durchführen müssen, weil mein damaliger Partieführer ... von der Firma weggegangen ist. Wenn mir gesagt wird, dass ... auch 1994 noch bei der Fa. W beschäftigt war, gebe ich an, dass mich das sehr verwundert, weil ich mit ihm höchstens zweieinhalb bis drei Jahre zusammen gearbeitet habe. Ob er auf anderen Baustellen tätig war, kann ich nicht angeben. Jedenfalls ist er aus Wien weggegangen.
Frage: Kennen Sie Herrn J? Welche Aufgaben hatte er in der Firma zu erfüllen?
Antwort. Ja, er Ist der Mann meiner Schwester S. J hat nicht wie sein Bruder Wi gearbeitet, sondern ist hin und wieder auf der Baustelle in Graz vorbeigekommen. In Wien habe ich ihn und Wi nicht mehr gesehen. Erst in letzter Zeit ist O auf der Baustelle N in Wien aufgetaucht. 1995 ist O auch auf Wiener Baustellen vorbeigekommen.
Zu der Zeit, bis ca. 1991 hat sich J vorwiegend um seine Gaststätten gekümmert. Er hatte das ....-Espresso in K und einen Würstelstand ... . Nach seinem Unfall war er Pensionist. W war der Chef und hat die Geschicke der Firma geleitet.
Wenn mir gesagt wird, dass J bei der Fa. W-GmbH & Co KG beteiligt gewesen sein soll, gebe ich an, dass dies für mich ganz neu ist und ich bis zu diesem Zeitpunkt davon nichts wusste. Ich bin sehr verwundert darüber.
Dass J in der Firma etwas zu sagen gehabt hatte, kann ich verneinen. W hat die Firma geleitet und mir gegenüber gesagt was geschieht. Er war es auch von dem ich meinen Lohn erhalten habe und von dem ich auch geldmäßig abhängig war. Er hat bestimmt, wie hoch mein monatlicher Lohn ausfallen würde.
Wenn ich gefragt werde, ob der Lohn den ich monatlich erhalten habe, mit der Summe auf den Lohnzettein übereingestimmt hat, gebe ich an, dass, ab dem Zeitpunkt ais ich von der Fa. Wa wieder zur Firma W gewechselt bin, auf den Lohnzetteln immer weniger darauf gestanden ist, als ich erhalten habe.
Die Differenz resultierte daraus, dass ich auch immer bzw. meistens eine Prämie ausbezahlt erhalten habe, weIche nicht auf den Lohnzetteln angemerkt war. W hat diesen Betrag zu dem mir zustehenden Lohn auf einen Extrazettel addiert.
Für mich steht außer Zweifel fest, dass J mit der W-GesmbH & Co KG nichts zu tun hatte, auch wenn mir gesagt wurde, dass er an dieser Firma beteiligt gewesen sein soll."
Niederschrift über die Einvernahme der MP (Buchhalterin der W-GmbH u Co KG) durch das Finanzamt am 21. Jänner 2002
"Frage: In welchem Zeitraum waren Sie für die Firma W-GesmbH & Co KG tätig, wie sind Sie zu dieser Firma gekommen, welche Tätigkeiten haben Sie dort ausgeübt?
Antwort: Ich war von September 1992 bis Oktober 1996 bei der Fa. W-GesmbH & Co KG beschäftigt. Durch das Arbeitsamt bekam ich den Hinweis, dass die Fa. W Büroangestellte sucht. Meine Tätigkeiten umfassten allgemeine Bürotätigkeiten. Für die Buchhaltung war ich nicht zuständig.
Frage: Mit wem haben Sie ein Einstellungsgespräch geführt? Wer war ihr Ansprechpartner in Ihrer Firma? Wer war der Chef dieser Firma?
Antwort Als erstes habe ich mit Frau P gesprochen, ich hatte mein Vorstellungsgespräch bei ihr. Es war dies meine erste fixe Arbeitsstelle nach der Matura. Ob mir Fr. P gesagt hat, ob ich am nächsten Montag bei der Firma beginnen kann, oder ob ich telefonisch kontaktiert wurde, kann ich heute nicht mehr angeben, da ich zum damaligen Zeitpunkt zahlreiche Vorstellungsgespräche gefühlt habe. Frau P hat mir mitgeteilt, dass ich allgemeine Bürotätigkeiten zu erledigen hätte. Am darauffolgenden Montag bin ich in der Firma erschienen und haben mich Fr. P und Fr. F eingewiesen. An diesem Vormittag wurde ich Henn W vorgestellt Er hat mit mir kurz über die Entlohnung gesprochen.
Herr W wurde mir als Chef der Fa. W-GesmbH & Co KG vorgestellt. Meine unmittelbare Vorgesetzte war Fr. P. Meine Tätigkeit umfasste das erstellen von Rechnungen, allgemeiner Schriftverkehr, Telefonverkehr. Mir wurden auch Schreiben betreffend Baustellen diktiert. Dies anfangs von Fr. P und später als das Büro nach K verlegt wurde auch von W.
Frage: Wie hoch war Ihr Stundenlohn? Wie hoch war Ihr monatlicher Verdienst? Haben Sie Kilometergelder oder Ersatzleistungen für Fahrten mit dem PKW erhalten?
Antwort Mein monatlicher Verdienst lag anfangs ca. bei S 8.000,- netto.
Es handelte sich dabei um die KoIlektivvertragsentlohnung. Die Entlohnung war monatlich immer gleich hoch. Neben meiner Entlohnung habe ich keine weiteren Gelder erhalten. Ich habe zwar ab und zu Unterlagen zum Steuerberater nach J gebracht und diese Fahrten mit meinem eigenen Pkw durchgeführt, aber ich habe dafür nichts erhalten. Um diese Fahrten hat mich Fr. H gebeten. Ich habe diese Fahrten meistens damit verbunden, dass ich danach das Mittagsessen eingenommen habe.
Frage: Haben Sie Überstunden geleistet? Wenn ja. wer hat Ihnen den Auftrag dazu erteilt? Haben Sie auch an Wochenenden oder in der Nacht gearbeitet? Wie hoch war die Entlohnung für Überstunden?
Antwort: Meine Wochendienstzeit betrug wöchentlich 40 Stunden. Überstunden sind keine angefallen.
Frage: Wie haben Sie Ihren monatlichen Gehalt erhalten? Hat es auch Barauszahlungen gegeben? Wer hat diese ausbezahlt und gab es darüber Bestätigungen?
Antwort: Meinen Gehalt habe ich bar in einer "Lohntüte" von Fr. H erhalten. Auf einem Lohnzettel habe ich den Erhalt mit meiner Unterschrift bestätigt. Der A4 Zettel ist in der Firma verblieben. Die Auszahlung erfolgte am Monatsletzten immer durch Fr. H.
Frage: Welche Tätigkeiten hat Herr W ausgeführt, hatte er eigenes Büro in der Firma?
Antwort: Herr W war in allen "Chefangelegenheiten" mein Ansprechpartner. Z.B. wenn ein Fax über eine Baustelle einlangte, frage ich ihn um die weitere Vorgangsweise. In der Firma gab es ein Großraumbüro, wo die Baustellen bearbeitet wurden, ein Buchhaltungsbüro, ein Rechnungsbüro, mein Büro welches sich vor dem Büro von W befand und noch zwei bis drei Büros, wobei ich nicht mehr sagen kann wer sich in den Büros befand. Das waren die Büros in K.
Personen die zu Herrn W wollten, wurden meistens aber mein Büro in das Büro von Herrn W geleitet. Ich erhielt den Anruf vom Empfang und habe ich Herrn W darüber informiert, wer kommt. Ich hatte aber kein Interesse, wer die Personen waren, die zu Herrn W kamen. Wenn ich gefragt werde, ob ich Termine für Herrn W koordiniert habe, gebe ich an, dass ich ab und zu welche vereinbart habe, aber hauptsächlich wurden die Agenden vom Empfang wahrgenommen. Ich war nicht die Chefsekretärin.
Frage: Welche Aufgaben hatte Herr J in der Firma zu erfüllen?
Antwort Ich kannte Herrn J zwar, aber was er für die Firma W-GesmbH & Co KG gemacht hat, kann ich nicht angeben.
Er kam ab und zu zu Herrn W. Ich habe Herrn J immer genauso bei Herrn W angemeldet, wie die anderen Besucher. Es kann auch durchaus so gewesen sein, dass Herr J warten musste, weil der Chef gerade eine Besprechung hatte oder keine Zeit hatte. Es war jedenfalls so, dass ich gegenüber Henn W weisungsgebunden war. Gegenaber Herrn J war ich nicht weisungsgebunden. Er hat mir auch nie irgendwelche Aufträge gegeben. Ich habe mit ihm eher Förmlichkeiten ausgetauscht, aber über Firmenbelange haben wir nie miteinander gesprochen.
Ich bin mir ganz sicher, dass Herr J mit mir nie über Firmenbelange gesprochen hat und dass er mir auch nie Aufträge jeglicher Art erteilt hat.
Nach meinem Wissensstand war Herr W der Chef der Fa. W-GesmbH & Co KG.
Ob Herr J in der Firmenhierarchie über W gestanden hat, kann ich nichts angeben, W war für mich jedenfalls der Chef:
Wenn ich gefragt werde, ob ich über das Verhältnis zwischen Herrn W und Frau H bescheid weis, gebe ich an, dass sie eine gemeinsame Tochter haben.
Wenn ich gefragt werde, ob Frau H eine gewichtige Person in der Firma war, gebe ich an, dass sie für die Buchhaltung zuständig war und bei speziellen Bürofragen zu kontaktieren war. Bei diesen Bürofragen stand sie über Frau P. Ich bin meistens zu Frau H mit meinen Fragen gegangen.
Ob Herr J in der Firmenhierarchie über Frau H gestanden hat, kann ich nicht angeben. Für mich war sie jedenfalls wichtiger als Herr J.
Frage: Kennen Sie die V-Stiftung?
Antwort: Nein. Wenn ich gefragt werde, wer Kommanditist bzw. Komplementär der W-GmbH & Co KG war, gebe ich an, dass ich darüber nicht Bescheid weis. Wenn mir gesagt wird, dass ab 05.10.1995 die V-Stiftung Kommanditist dieser Gesellschaft war, gebe ich an, dass mir dies neu ist, aber dass sich an meiner Arbeitssituation und am Verhältnis zu Herrn W nichts geändert hat. Ich habe auch nicht gewusst, dass sich der Firmenaufbau geändert hat."
Niederschrift über die Einvernahme des OO (Arbeiter der W-GmbH u Co KG) durch das Finanzamt am 25. Jänner 2002
"Fraqe: In welchem Zeitraum waren Sie für die Firma W-GesmbH & Co KG tätig, wie sind Sie zu dieser Firma gekommen, welche Tätigkeiten haben Sie dort ausgeübt?
Antwort: Meine Tätigkeit in der Fa. W ist das Aufmessen, dass zu den Abrechnungen der Baustellen dient. Wenn die Baustellen fertig sind, messe ich auf und aufgrund dieser Messdaten wird die Rechnung erstellt. Beschäftigt wer ich glaublich ab 1993 bis 1998. Eingestellt wurde ich damals von W, mit dem ich auch das Einstellungsgespräch führte. Mit ihm wurde auch die Entlohnung vereinbart. Ich war einmal als Arbeiter, dann wieder als Angestellter angemeldet, obwohl meine Tätigkeit über den gesamten Zeitraum dieselbe war. Wenn ich gefragt werde, warum dies so war, gebe ich an, dass ich das nicht weiß, und es war mir zum damaligen Zeitpunkt auch nicht bewusst, dass ich Angestellter war. Dies wurde mir erst im Zuge eines Streites mit W über meinen Lohn klar, als ich mich in diesem Zusammenhang an die Arbeiterkammer wandte. Soweit ich mich erinnern kann, hat es auf meine Entlohnung keine Auswirkung gehabt, ob ich als Angestellter oder als Arbeiter geführt war.
Ich bin von meiner Ausbildung her Maurerpolier. Da ich mich verändern wollte, habe ich eine andere Arbeit gesucht. Für die Aufmessarbeiten wurde ich von W eingeschult. Die Einschulungszeit hat ungefähr zwei Monate gedauert, wobei ich anfangs mit W mitgefahren bin und er mir erklärt hat, worauf es beim Aufmessen ankommt. Aufmassarbeiten wurden nicht nur von mir, sondern auch von anderen Personen durchgeführt. Erinnerlich waren wir fünf Personen die diese Tätigkeit durchgeführt haben. Dies waren Herr NI, Herr NJ, Herr Ing. HM und Herr BA und ich.
De Baustellen wurden im Büro eingeteilt und habe ich die Aufträge am Sonntag noch geholt und bin ab Montag auf den Baustellen gewesen.
Anfangs bin ich mit meinem eigenen Auto gefahren, danach habe ich ein Firmenfahrzeug erhalten. Das Firmenfahrzeug war mir dauernd zur Verfügung gestellt worden, auch an Wochenenden und Feiertagen. Ich durfte das Fahrzeug auch privat nutzen. Das Fahrzeug wurde mir von W zugewiesen. Kilometeraufzeichnungen habe ich nur zu Beginn geführt, danach nicht mehr. Benzin, Service und sonstige Aufwändungen wurden von der Firma ersetzt. Nachdem ich das Firmenfahrzeug erhalten habe, bin ich mit meinem PrivatPkw so gut wie gar nicht mehr gefahren. Für die Firma sowieso nicht.
Anfangs erhielt ich S 18.000,- brutto und 1 % von der Auftragssumme jener Baustellen, die . ich aufgemessen habe. Diese 1 % erhielt ich nur wenn der Auftraggeber meine Aufmasse mit Unterschrift bestätigt hat. Es kam ab und zu vor, das der Auftraggeber nicht sofort Zeit hatte um zu unterschreiben, dann wurde die Unterschrift etwas später erbracht. Es wurden alle Aufmassaufstellungen unterschrieben.
Wenn ich gefragt werde, ob ich die Abrechnung der 1 % Provision kontrolliert habe gebe ich an, dass mir das Aufgrund der fehlenden Abrechnungssummen nicht möglich war: Ich habe mich darauf verlassen, dass die Abrechnung stimmt.
Mein Monatslohn wurde mir monatlich auf mein Bankkonto bei der Sparkasse K überwiesen. Soviel ich weiß, auch die Provisionen. Ich nehme es an.
Erinnerlich wurde mir zu Beginn meiner Tätigkeit der Lohn wöchentlich in bar in der Firma von W persönlich, ausbezahlt. Dafür habe ich schon Lohnzettel unterschrieben, aber ich selbst habe keinen erhalten.
Wenn ich gefragt werde, ob ich nur einen Lohnzettel unterschreiben musste, gebe ich an, dass ich auch noch weitere Zettel, glaublich mit Diätenabrechnungen, unterschrieben habe. Es kann auch sein, dass auf diesen Diätenabrechnungszetteln Kilometergeldabrechnungen aufgeschienen sind. Ich bin mir aber nicht sicher.
Auch aIs ich meine Entlohnung auf mein Bankkonto erhalten habe, musste ich sowohl den monatlichen Lohnzettel, als auch die Diätenabrechnung unterschreiben.
Wenn ich gefragt werde, ob die Nettosumme auf dem Lohnzettel mit dem Überweisungsbetrag auf mein Bankkonto übereingestimmt hat, gebe ich an, dass es auch möglich ist, dass ich auf das Bankkonto einen höheren Betrag überwiesen bekam als auf dem Lohnzettel ausgewiesen war.
Wenn ich gefragt werde, wie oft und wie hoch die Summe der Beträge war, die ich bar von W erhalten habe, gebe ich, dass dies eher am Anfang üblich war, in den Jahren 1993/1994. Es waren dies Summen für Wochenendarbeit, aber auch wenn ich in Ausland fuhr. Die Summe für die Jahre 1993/1994 betrug ca. S 20. -30.000,- jährlich. Auch für diese Betrage habe ich unterschrieben.
Ich habe auch in den Folgejahren immer wieder Barbeträge erhalten. Wenn W gut aufgelegt war, hat er mir Extrabeträge in bar überreicht, wenn er eher schlecht aufgelegt war, hat es keine zusätzlichen Zahlungen gegeben, sondern nur die Überweisung auf mein Bankkonto. Er gab mir ab und zu S 5.000,- dies bis zuletzt, jedoch wurden diese Zahlungen im letzten Jahr seltener. Anfangs waren diese Zahlungen ziemlich regelmäßig.
Frage: Kennen Sie Herrn J? Welche Aufgaben hatte er in der Firma zu erfüllen?
Antwort Ja, ich kannte Herrn J, einerseits vom ...-Cafe andererseits von der Firma. Ich hatte gehört, dass J das Gewerbe zur Verfügung gestellt hätte. Für mich war aber W der Chef, weil er auch die Lohnauszahlungen durchführte und mein Ansprechpartner in der Firma war.
Ich war Herrn J gegenüber nicht weisungsgebunden. Ich habe ihn schon auf Baustellen gesehen, möglicherweise hat er Kontrollen durchgeführt. Meistens ist er gut gekleidet erschienen. Ich habe auch einmal gesehen, dass er Aufmessarbeiten durchgeführt hat, aber ob er dafür eingestellt wurde, kann ich nicht angeben.
Frage: Welche Aufgaben hatte Frau H in der Firma zu erfüllen?
Antwort: Frau H war auch für die Baustelleneinteilungen verantwortlich. Sie war auch bei Barauszahlungen anwesend."
Niederschrift über die Einvernahme der MA (Schwägerin des Bw.) durch das Finanzamt am 25. Jänner 2002
"Frage: Welches Verhältnis hatten Sie zu Ihrem Schwager J, wie sind Sie zur Firma W-GesmbH & Co KG gekommen?
Antwort: Als wir 1992 aus Kroatien nach Österreich geflohen sind, haben wir einige Monate bei meiner Schwester gewohnt, danach sind wir in die K-Straße gezogen. Im Jahre 1995 hat wollte ich arbeiten gehen und hat J gesagt, er werde fragen, ob ich in der Firma aushelfen könne. Im Jahre 1995 habe ich als Büroaushilfe begonnen.
J hat mich angerufen, und gesagt, dass ich mich am nächsten Tag bei W vorstellen soll. W hat mir dann am nächsten Tag gesagt, dass er mir eine Chance geben würde und haben wir eine Probezeit von drei Monaten ausgemacht.
Zum damaligen Zeitpunkt, waren meine Kenntnisse noch nicht so groß, aber ich habe Mathematik und Physik studiert gehabt und so konnte ich die mir erteilten Aufgaben doch zur Zufriedenheit von W erfüllen. Frau H wurde mir als Büroleiterin und unmittelbare Vorgesetzte vorgestellt. Ich habe öfter auch Aufmassaufstellungen von J zu bearbeiten gehabt. Ich habe sie an seiner Schrift erkannt und über meine Schwester habe ich auch erfahren, dass sie sich öfters in Wien aufgehalten haben, wo J diese Aufmasse erstellt hat.
J hat nur komplizierte Baustellen aufgemessen. Als Herr Ing. H in die Firma eingetreten ist, habe ich von J keine Aufmassaufstellungen mehr gesehen.
Glaublich im Jahre 1997 habe ich dann im Zuge eines Gesprächs mit meinem Schwager das erste mal gehört, dass er die Konzession für die Firma hat, und auch an der Firma beteiligt gewesen ist. Ich fand es eigenartig, dass J genauso wie alle anderen Arbeiter immer gewartet hat, bis W ihn ins Büro gerufen hat und ich konnte es zuerst gar nicht glauben, dass er so eine wichtige Person für die Firma gewesen sein soll. Ich habe ihn darauf angesprochen, warum er sich dann von W so behandeln ließe, wenn er doch eine wichtige Person für die Firma gewesen sei. J sagte mir, dass es sich dabei nur um eine Formalität gehandelt hätte und er W nur helfen wollte, weil dieser sonst die Firma nicht führen hätte können. Er hat dann aber gemeint, dass W nicht dankbar sei und dass er mit ihm geschäftlich nichts mehr zu tun haben möchte.
Für uns alle in der Firma war W der Chef. Ende 1999 hat mir meine Schwester erzählt, dass sie, damit meinte sie J, einen Erlagschein vom Finanzamt erhalten hätten, wo sie ein paar Millionen Schilling an Steuern zu zahlen gehabt hätten. Sie war ziemlich schockiert und hat mir auch gesagt, dass sie nicht wisse, wofür sie das zu bezahlen hätten.
Normen und Schlagworte
- § 213 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 215 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 216 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 1438 ABGB, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
- Geschäftszahl
- RV/0002-G/04
- Stammnummer
- 9888
- Gültig
- 21.04.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF