…Berufungsschrift wird ausgeführt, dass anlässlich einer Vorsprache des Geschäftsführers und dessen steuerlicher Vertreter beim Finanzamt am 12.7.2002 die Zusicherung gegeben wurde, die Frage der Steuerpflicht inaktiver Gesellschaften zu prüfen und bei einer für die Bw. ungünstigen Rechtsauffassung neuerlich Kontakt aufzunehmen. Diese Zusage sei…
…es handle sich um eine wirtschaftlich inaktive Gesellschaft (BFH 17. 10. 2001, I R 19/01, BFH/NV 2002, 609; BFH 16. 7. 2003; I B 163/02, BFH/NV 2004, 4), besteht diese Annahme für Gesellschaften mit Sitz in Liechtenstein oder der Schweiz (vgl…
…kein Informationsdefizit oder Risiko für Behörden bestanden habe, sowie zwei zeitgleich gegründete, inaktive Gesellschaften identisch betroffen seien, sei die Verhängung einer Zwangsstrafe in voller Höhe unverhältnismäßig. Nach der ständigen Rechtsprechung sei bei Fehlen eines groben Verschuldens sowie bei bloß geringfügiger Bedeutung der Pflichtverletzung von der…
…bestehenden Pflicht zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer an die Registerbehörde befreit. § 6 Abs. 1 WiEReG sieht keine Befreiung von der Meldepflicht für eine inaktive Gesellschaft vor. Da die Bf. ihrer gemäß § 5 WiEReG bestehenden Meldepflicht trotz behördlicher Erinnerung zur Nachholung dieser Meldung unter Androhung einer…
…bestehenden Pflicht zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer an die Registerbehörde befreit. § 6 Abs. 1 WiEReG sieht keine Befreiung von der Meldepflicht für eine inaktive Gesellschaft vor. Da die Bf. ihrer gemäß § 5 WiEReG bestehenden Meldepflicht trotz behördlicher Erinnerung zur Nachholung dieser Meldung unter Androhung einer…
…steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in der Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (€ 35.000 für Gesellschaften mit beschränkter Haftung) zu entrichten ist. Gegen diese beiden Bescheide erhob die Bw.…
…Einkommensteuerverfahren des Beschwerdeführers vorzunehmen. Am 19. Oktober 2023 ergänzte der Beschwerdeführer sein Vorbringen und erklärte, dass der Beschwerdeführer die Geschäftsführungsfunktion in der ***1*** GmbH & Co KG, deren Gesellschaftsvertrag dem Regelstatut des UGB (Unternehmensgesetzbuch, dRGBl. S 219/1897) entspreche, in Form der Geschäftsführung für die Komplementär…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G als Erbin nach I, vertreten durch Martin Unger, Geschäftsführer-Gesellschafter der UNGER WTH GmbH, Steuerberatungskanzlei, 1220 Wien, Hirschstettner Straße 19-21, vom 10. Mai 2003 gegen die Bescheide vom 26. März 2003 des Finanzamtes für…
…Abschlusses einer vertraglichen Vereinbarung frühestens ab 4.9.01 steuerlich anerkannt werden. Die im Mai 01 vereinbarte Geschäftsführervergütung ist nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen in Bezug auf eine zunächst inaktive Kapitalgesellschaft zu beurteilen, die Erhöhung der Bezüge infolge der intensiveren Beschäftigung für den von der…
…deshalb im vorliegenden Fall nicht erforderlich, weil weder in der Berufung noch im Vorlageantrag eine mündliche Berufungsverhandlung gemäß § 284 Abs 1 Z 1 BAO beantragt worden ist. Die Bw wurde durch Gesellschaftsvertrag und Zusammenschlussvertrag vom 25. September 2002 gegründet, worin die Übernahme des Betriebes des…
… Eine inaktive Bewirtschaftungsform kann eine Änderung der Bewirtschaftung sein, (vgl. DKMZ ESTG , 20. Auflage, LVO § 2 TZ 477) wenn es vorher eine aktive Bewirtschaftungsform gegeben hat. Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Das wirtschaftliche Engagement der Bf und ihrer Gesellschafter war vielmehr in…
…deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Bw war, direkt an den Bw wurde ausgeführt, dass aufgrund verschiedener Feststellungen davon auszugehen sei, dass die GmbH 1 keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübte, da ihre Adresse an der Adresse einer anderen AG war, sei sie daher als wirtschaftlich inaktive Domizilgesellschaft…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an welcher im Streitzeitraum A zu 49% und B zu 51% beteiligt waren. Ersterer fungierte im Streitzeitraum auch als…
…und ist von ihr auch in der Folge nicht wieder aufgenommen worden. Die Bw besteht firmenbuchrechtlich weiter, hat allerdings den seit Abschluss (Neufassung) des Gesellschaftsvertrages im Jahr 2006 neu definierten satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand: Waggonwerkstätte, Umbau und Vertrieb von Schienenfahrzeugen und technischen Ausrüstungsgegenständen, Nutzung von Verwertungsrechten etc.…
…dass die - bisher inaktive - OEG schon seit dem Jahr 1991 im Firmenbuch registriert war und Herr York künftige Geschäfte über eine seit langen Jahren bestehende protokollierte Gesellschaft führen wollte. Bei Kreditaufnahmen etc. ist bei Bankinstituten immer die erste Frage, wie lange die Gesellschaft bereits existiert…
…der ***A*** gegebene Kombination - Eintragung eines Ausländers -- als Alleingesellschafter und -geschäftsführer -- der bereits für die Prüferin nicht mehr greifbar war - substanzlose oder völlig substanzlose bzw. bei Abtretung inaktive GmbH - Eröffnung des Konkurses und Löschung der Firma wiederholte sich allen 17 (!) eingeschaltet gewesenen GmbHs (näheres vgl…
…in ***Bundesstaat***, USA, bereits ab dem Jahr 2010 inaktiv ist und daher eine Leistungserbringung an diese Gesellschaft nicht hat erfolgen können und daher auch nicht erfolgt ist. Das Bundesfinanzgericht geht in freier Beweiswürdigung davon aus, dass die Bf. entsprechende Lieferungen oder sonstige Leistungen zwar erbracht…
…Betriebsausgaben geltend gemachten Provisionsaufwand wurde nach einem gemäß § 138 Abs. 1 BAO durchgeführten Erhebungsverfahren, in deren Verlauf sowohl der Bf. als auch der (Allein)Gesellschafter eingeladen wurden, die in Streit stehenden Aufwendungen, nämlich Provisionszahlungen in die Türkei, u.zw. namentlich an Herrn B.H. bzw…
…gestellten Fragen wurden vom geprüften Unternehmen an die Firma Me***** weitergeleitet. Von dieser wurde geantwortet, dass die Zahlungen der C***** in den Geldkreislauf der Gesellschaft einfließen und für betriebliche Zwecke eingesetzt würden. Welche betrieblichen Zwecke dies sind wurde nicht näher erläutert, sondern nur darauf hingewiesen…
…die Hauptgesellschafterin mangels Geschäftsführerbestellung heranzuziehen wäre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8. Juli 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Gesellschaft selbst inaktiv und vermögenslos wäre, sodass eine Einbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin nicht gegeben wäre. Unbestritten wäre, dass der Bw…