…der Investitionsfreibetrag gewinnerhöhend aufzulösen, wenn Wirtschaftsgüter, für die er gewinnmindernd oder durch bestimmungsgemäße Verwendung einer Investitionsrücklage geltend gemacht worden ist, vor Ablauf der Frist von vier Wirtschaftsjahren (Abs. 1) aus dem Betriebsvermögen ausscheiden oder in eine ausländische Betriebsstätte verbracht werden. Die gewinnerhöhende Auflösung hat im…
…Hinblick auf KFZ-Kosten sind daher wie erklärt festzusetzen. Diesbezüglich ergibt sich keine Änderung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Auflösung IFB im Jahr 2001 Gemäß § 10 Abs. 9 EStG 1988 ist ein Investitionsfreibetrag gewinnerhöhend aufzulösen, wenn Wirtschaftsgüter, für die er gewinnmindernd geltend gemacht worden ist…
…eine gewinnerhöhende Auflösung des IFB wegen Ausscheidens vor Ablauf der Behaltefrist sei nicht erfolgt usw. Aufgrund dieser Feststellungen der Betriebsprüfung ergaben sich in den Streitjahren folgende erfolgsmäßige Auswirkungen: | | 1994 | 1995 | Anlagevermögen | -1.870,00 | -159.116,00 | IFB…
…weshalb ja auch mit dem "Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen" ein sach- und nicht ein personenbezogenes Kriterium zur gewinnerhöhenden Auflösung führe und mit "höherer Gewalt oder behördlichem Eingriff" gleichfalls ein sachbezogenes Kriterium als Ausnahme von dieser Anordnung vom Gesetzgeber festgelegt worden sei. Wenn der Gesetzgeber den…
…39f zu § 12) § 10 Abs. 9 EStG 1988 letzter Satz normiere: Im Falle des Ausscheidens eines Wirtschaftsgutes infolge höherer Gewalt oder behördlichen Eingriffs unterbleibe die gewinnerhöhende Auflösung des Investitionsfreibetrages. Nach Ansicht von Doralt (a.a.O., Rz 29 zu § 10) dürfte die Erweiterung in § 12…
…Mai 1994 wurde mit Schreiben vom 30. September 1994 Berufung eingelegt: Im Hinblick auf das 3. AbgÄG 1987 habe die Finanzverwaltung die Energieförderungsrücklage 1987 als Investitionsrücklage 1988 behandelt und deren Auflösung gegen die IFB 1988, 1989 und 1990 vorgenommen. Das bezeichnete Gesetz sei durch den…
…auch erst im Frühjahr 1996, somit jedenfalls erst nach Ablauf der gesetzlichen Behaltefristaus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sind. Die gewinnerhöhende Auflösung (Nachversteuerung) der dafür geltend gemachten Investitionsfreibeträge (1995: S 4.394,00) ist daher zu Unrecht erfolgt. ad 2) AfA-Korrekturen (Frankiermaschine, Teppich): Gemäß § 7 Abs…
…dem Haus in der Fasangartengasse , in dem sich sowohl die Rechtsanwaltspraxis als auch die Privatwohnung befinden, sowie die zweimalige gewinnerhöhend gebuchte Verwendung von Investitionsrücklagen (IRL) 1992 und 1993 im Zusammenhang mit der Dotierung des Investitionsfreibetrages (IFB) 1994. In der Abgabenerklärung gem. § 10 Grunderwerbsteuergesetz 1987 vom…
90/14/0124). Strittig ist der Zeitpunkt der gewinnerhöhenden Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzung in den Folgejahren. Laut Angaben der Bw. ist als primäre Gegenleistung für die Unterstützung die Errichtung des Firmengebäudes nach den Auflagen der Firma M. samt Fertigstellungstermin anzusehen. Sekundär wurde die Auszahlungsmodalität an…
…9: "Der IFB ist gewinnerhöhend aufzulösen, wenn Wirtschaftsgüter, für die er gewinnmindernd geltend gemacht worden ist, vor Ablauf der Frist von 4 Wirtschaftsjahren (Abs. 1 Behaltefrist im Betrieb) - aus dem Betriebsvermögen ausscheiden ... Die gewinnerhöhende Auflösung hat im Jahr des Ausscheidens zu erfolgen." Ein IFB kann…
…der Bw. erworbene Neufahrzeug. Nach Ansicht der Betriebsprüfung sei dieser Zuschuss wegen des Auszahlungsmodus von einer Abnahmeverpflichtung abhängig und daher nach dem Zuflussprinzip erfolgswirksam aufzulösen. Es erfolge 1994 eine zusätzliche gewinnerhöhende Auflösung von 486.310,00 S. Die Bw. sei von der M. Austria GmbH…
…| | IFB 12 % von 439.535 S laut Berufung | | -52.744,20 S | | Vorsteuerkorrektur AUE gasse laut Berufung und laut Bedenkenvorhalt vom 16.4.2007 | | | + 34.693 S | Korrektur der gewinnerhöhenden Auflösung des IFB laut Punkt…
…ob die Betriebsprüfung zu Recht § 162 BAO angewendet und folglich den Abzug von Betriebsausgaben verweigert hat und ob die Auflösung des IFB im Jahr 1999 gewinnerhöhend zu Recht erfolgte. Folgender Sachverhalt wurde als erwiesen angenommen: Die Bw. hatte im Veranlagungsjahr 1997 Provisionszahlungen in Höhe von…
…S | Kürzung Ausgaben Diäten und Km-Gelder (um 50%) | 88.448,00 S | 41.581,00 S | Auflösung IFB 2001 | | 13.508,00 S | Summe | 93.911,00 S | 62.557,00 S Mit Bescheiden vom…
…Prüfer stellte die Korrekturen tabellarisch dar.) Tz. 24 Auflösung IFB: Für die nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter kann kein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden. Von der Betriebsprüfung werden daher die geltend gemachten IFB betreffend diese Wirtschaftsgüter gewinnerhöhend aufgelöst. (Der Prüfer stellte die Korrekturen tabellarisch dar.…
…einer gewinnerhöhenden Auflösungvon Verpflichtungen sollte nicht nur die rechtliche Beurteilung (Ablauf von Verjährungsfristen), sondern auch die Übereinstimmung mit der Geschäftspolitik bezüglich der tatsächlichen Geltendmachung der Verjährung überprüft werden (Kofler, Handbuch zur Bilanzierung und Abschlussprüfung, § 224 Abs. 3). Ein Geschäftsführer würde daher mit der gewinnerhöhenden Auflösung…
…Abweichungen, jedoch keine (gewinnmindernde) Berücksichtigung der durch die Bp. für 1992 erfolgten gewinnerhöhenden Auflösung der Wertberichtigung zu Kundenforderungen zu erkennen sei. Es werde daher der Eventualantrag auf Anpassung der Steuerbescheide für das Jahr 1993 gestellt. Bp.: In der Stellungnahme zu diesem Berufungspunkt wird ausgeführt, es…
…V. Paul übergeben. Die in der Zusammenschlussbilanz der KG übernommene Abfertigungsrückstellung für die Ehegatten V. iHv. 160.527,00 S ist im Jahr 2001 bei der KG gewinnerhöhend aufzulösen. Lt. Literatur ist davon auszugehen, dass die Übernehmer auf ihre Abfertigungsansprüche in Folge der erfolgten Schenkung…
…1.579.042,98 | -297.156,10 | -365.563,69 | Nicht ausglf. IFB-Verluste | | | 297.156,09 | 365.563,69 | Endbest. Kapitalerträge | | 11.766,68 | 5.652,64 | 5.652,64 Die im…
…die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes erfolgten Auflösung des Passivpostens (Sonderposten für Investitionszuschüsse des Anlagevermögens) kann daher nicht gesprochen werden. Für das Berufungsjahr 2000 hat eine erklärungsgemäße Veranlagung zu erfolgen. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb betragen -9,671.650 S, die nichtausgleichsfähigen IFB-Verluste 4,598.077 S…