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UFSG RV/0460-G/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2005

…zur Pädagogischen Akademie in Graz sowie die Fahrzeiten von der Wohnung in der Hgasse in Kapfenberg zum Bahnhof Kapfenberg nicht als Fahrzeiten angerechnet werden können. Darüber hinaus ist das zeitlich günstigste Verkehrsmittel heranzuziehen. Dies ist bei den vom Berufungswerber übermittelten Fahrzeiten nicht immer der Fall…

UFSS RV/0160-S/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2005

…wirtschaftliche Gehalt zugrunde zu legen sei, weil ausschließlich dieser Grundsatz die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleiste, dass darauf bereits in zwei UFS- Entscheidungen hingewiesen worden sei, dass der Begriff "günstigstes" Verkehrsmittel nicht automatisch die "schnellste" Verbindung zwischen zwei Hauptbahnhöfen bedeute, weil günstig nicht nach schematisierten Kriterien…

UFSW RV/4297-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSW RV/1349-W/04Auswärtige Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSW RV/1604-W/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…die innerhalb einer Entfernung von 80 km liegen, würden dann nicht als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn die Fahrzeit vom Wohnungsort zum Ausbildungsort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel betrage. Für die Nachweisführung der Fahrtstrecke sei maßgebend…

UFSW RV/0459-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2004

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSW RV/4223-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2003

… 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 die Fahrzeit länger als eine Stunde beträgt. "Im konkreten Fall dauert die Hin- und Rückfahrt vom Wohnort zur Ausbildungsstätte bei Benutzung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel jeweils länger als eine Stunde, sodass die Zumutbarkeit nicht gegeben ist. Deshalb beantrage ich aufgrund…

BFG RV/6100464/2019Pauschbetrag für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2025

…Sachverhalt dargestellten) Postbusverbindungen (eine pro Fahrtrichtung), deren Fahrtzeit jeweils unter einer Stunde liegt, dürften aufgrund mehrstündiger Wartezeit nicht als das günstigste Verkehrsmittel herangezogen werden, kann der Bf die obigen Ausführungen und die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 08.07.2009, 2007/15/0306) entgegengehalten werden. …

UFSW RV/1480-W/05Berücksichtigung von Werbungskosten und Mitwirkungspflicht im Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2006

…wurde. Betreffend Pendlerpauschale wurde der Bw. ersucht seine Arbeitszeiten sowie den Dienstort anzugeben und zu erklären, warum ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benützt werden könne (Aufstellung über günstigstes Verkehrsmittel, Wegzeiten einschließlich Wartezeiten, kürzeste Straßenverbindung). Das Finanzamt setzte eine Frist zur Beantwortung des Ergänzungsersuchens bis zum 21…

UFSW RV/1225-W/04Auswärtige Berufsausbildung von Kindern (teilweise Verordnungsgemeinde, teilweise keine Verordnungsgemeinde) in den Jahren 2001 bis 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid19.07.2005

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSW RV/0666-W/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2001 und 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.03.2006

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSW RV/0858-W/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2006

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSI RV/0001-I/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2004

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSW RV/4519-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2003

…erbracht werden kann, dass die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter der Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt und die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort daher zeitlich nicht zumutbar ist. Weiters wird angeführt, dass keine Bedenken…

UFSW RV/0845-W/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes im Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSW RV/0415-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2004

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

BFG RV/2100016/2017Auswärtige Berufsausbildung: Günstigstes öffentliches Verkehrsmittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.04.2017

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

BFG RV/3100021/2021Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (günstigstes öffentliches Verkehrsmittel)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.03.2021

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSG RV/0684-G/09Beim "günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel" iSd § 2 Abs. 1 der Verordnung BGBL. Nr. 624/1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 handelt es sich um ein solches, welches während des Tages Verkehrsverbindungen mit einer Fahrtdauer von höchstens einer Stunde sicherstellt. Auf in die Nachtstunden hineinreichende Lehrveranstaltungen ist nicht Bedacht zu nehmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSL RV/0305-L/07Außergewöhnliche Belastung wegen auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes - Vorliegen einer Ausbildungsstätte im Einzugsbereich des Wohnortes (keine "Verordnungsgemeinde"); Art der Berechnung der Fahrzeit mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

…nach der zitierten VO des BM für Finanzen jedoch dann außerhalb des Einzugsbereiches gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels mehr als je eine Stunde betrage. Bei der Berechnung der Fahrzeiten seien Wartezeiten vor Beginn des Unterrichtes bzw.…