…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Beschwerdeführerin (Bf.) in den o.a. Streitjahren über eine "feste Einrichtung" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 DBA Österreich-Ungarn verfügt hat. Die Bf. ist ungarische Staatsbürgerin mit Wohnsitz…
…es sei denn, dass die Arbeit in einem anderen Staat ausgeübt werde und die Einküfnte einer festen Einrichtung zuzurechnen seien die der natürlichen Person im anderen Staat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich zur Verfügung stehe. Die berufungsgegenständlichen Einnahmen seien daher mangels Vorliegens einer Betriebsstätte…
Was die vom Bw. für in den USA durchgeführten Fahrten geltend gemachten Betriebsausgaben betrifft, wird schlussendlich darauf hingewiesen, dass der VwGH mit Erkenntnis vom 26. September 1990, Zl. 86/13/0097, ausführte, dass für den Abgabepflichtigen in Fällen, in denen der abgabenrechtliche Sachverhalt von Auslandsbeziehungen…
…anderen Ländern geleisteten Arbeitstage haben zwischen einem und 13 betragen. In der Beilage wurde weiters der anwendbare Artikel des jeweiligen DBAs, das Erfordernis einer festen Einrichtung sowie die jeweilige Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Anrechnungs- oder Befreiungsmethode) angegeben. Diejenigen Einkünfte, die einen Staat betroffen haben…
…dieses Untersuchungszimmer als "feste Einrichtung" des Arztes anzusehen ist. Dies wäre aber nur dann der Fall, wenn dieses Zimmer dauernd in der Verfügungsmacht des Arztes steht. Bloße Mitbenutzungsrechte an Räumlichkeiten führen nach österreichischer Auffassung noch nicht zur Begründung einer Betriebstätte bzw. festen Einrichtung. Sollte auf…
…Konsulent eingesetzt, dann steht Österreich gemäß Art. 14 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Konsulentenhonoraren nur dann zu, wenn der Agraringenieur seine inländische Tätigkeit unter Nutzung einer ihm zur Verfügung stehenden inländischen "festen Einrichtung" ausgeübt hat. Hat der Agraringenieur während der begrenzten Inlandsaufenthalte…
…weil dem Bw. für die Ausübung seiner Tätigkeit in Indonesien einerseits eine feste Einrichtung nicht zur Verfügung stand und er sich andererseits während eines Zeitraumes von zwölf Monaten nicht länger als 90 Tage in Indonesien aufhielt. Laut Ermittlungen des Betriebsprüfers erfolgte in Indonesien keine Besteuerung…
…seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Er sei daher beschränkt steuerpflichtig. Er hätte keine Verfügungsmöglichkeiten über Büroräumlichkeiten in der Firma O1-G. inne gehabt , welche eine feste Einrichtung im Rahmen der selbständigen Einkünfte gem. Art. 14 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Liechtenstein (L…
Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland…
…die in einer "festen Einrichtung" (z.B. einem Arbeitszimmer) auf slowakischem Gebiet ausgeübt wird. Dieser Teil der Honorare ist korrespondierend auf österreichischer Seite (unter Progressionsvorbehalt) von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Solange einwandfrei feststeht, daß die den Honoraren zugrundeliegende Tätigkeit in einer solchen "festen Einrichtung" ausgeübt wurde…
…der Jugendbetreuung mitzuwirken. Werden ihm zu diesem Zweck von dem inländischen Tennisclub für die genannten Zeiten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, dann begründen diese keine zur inländischen Besteuerung führende "feste Einrichtung" im Sinn von Artikel 14 DBA-USA; dies wäre erst dann der Fall, wenn diese…
…die Baustellenbetreuung für die in dieser Sparte speziell tätige GesmbH 3 nicht eine bloße Nebenleistung darstellt sondern geradezu ihren Unternehmensgegenstand bildet, begründen jene örtlichen Einrichtungen, in denen diese Tätigkeit von der GesmbH 3 entfaltet wird, Repräsentanzen (Betriebstätten) im Sinn von Art. 4 DBA-UdSSR. 7…
…Vermögen der Personengesellschaft nach den hiefür maßgebenden Grundsätzen des Art. IV Umgründungssteuergesetz, dann stellt das inländische Anwaltsbüro fortan eine inländische "feste Einrichtung" (im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen) der zu der Personengesellschaft zusammengeschlossenen Anwälte dar. Die ausländische Personengesellschaft muss demgemäß in Österreich Erklärungen für…
…diesen über US-Server des US-Unternehmens erbracht wird, so ist zunächst zu prüfen, ob das US-Unternehmen in den Wohnungen seiner österreichischen Dienstnehmer dauerhaft über "feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen" verfügt. Es ist nicht auszuschließen, dass die berufliche Nutzung der Dienstnehmerwohnung für Zwecke des…
…des hoteleigenen Tennisplatzes eingeräumt wird, damit er dort auf selbständiger Basis den Hotelgästen ein Tennistraining vermitteln kann, und der diese Tätigkeit ohne inländische "feste Einrichtung" ausübt, unterliegt mit den aus dieser Tätigkeit zufließenden Einkünften in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner Einkommensbesteuerung. Die "Sportlerklausel"…
…tatsächliche Möglichkeit der Verfügung insoweit besteht, als die Verfügung für die Unternehmertätgikeit erforderlich ist, und wenn die Verfügungsmöglichkeit von anderen respektiert wird. Ähnliche Auffassungen werden zur festen Einrichtung iSd Art. 14 OECD-MA vertreten. Auch hier soll es nicht schaden, wenn eine unentgeltliche Überlassung vorliegt…
…und in den Räumen der Galerien keine örtlichen Einrichtungen in der Verfügungsmacht des Aquarellisten stehen, die für ihn als "ständige Einrichtung" im Sinn der genannten Abkommensbestimmung zu werten sind. Unter den gleichen Bedingungen (keine ständige bzw. feste Einrichtung) steht auch Italien sowie Frankreich kein Besteuerungsrecht…
…ein US-Unternehmen in Österreich Einrichtungen, denen nach § 29 BAO und nach § 4 KommStG, nicht aber nach Artikel II Abs. 1 lit. f des DBA-USA Betriebstätteneigenschaft zukommt, so wird durch das DBA-USA die Kommunalsteuerpflicht für die in der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer nicht beseitigt…
…1 Z 2 des DBA-Serbien insoweit eine wesentliche Abweichung, als länger als 183 Tage in einem (beweglichen) 12 Monatszeitraum andauernde Aufenthalte - auch ohne "feste Einrichtung" - ein serbisches Besteuerungsrecht begründen. Für die Fristenberechnung werden die von der OECD für die 183 Tage Frist der unselbständig…
…Philipp-Loukota-Jirousek, Z 14-52). Das inländische Besteuerungsrecht wird daher an den Betriebstättengewinnen durch Artikel 14 DBA-Frankreich abgesichert. Die in Artikel 14 genannte "feste Einrichtung" entspricht im Grunde der "Betriebstätte" im Sinn von Artikel 5 DBA-Frankreich (EAS 2805, EAS 2981). Für die…