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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/1253-W/04

Eine vorübergehende Nutzung im Ausmaß von 66 Tagen begründet keine feste Einrichtung iSd Art 14 DBA Österreich-USA.

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1253-W/04vom 18.12.2008Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Was die vom Bw. für in den USA durchgeführten Fahrten geltend gemachten Betriebsausgaben betrifft, wird schlussendlich darauf hingewiesen, dass der VwGH mit Erkenntnis vom 26. September 1990, Zl. 86/13/0097, ausführte, dass für den Abgabepflichtigen in Fällen, in denen der abgabenrechtliche Sachverhalt von Auslandsbeziehungen gekennzeichnet ist, eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Wahrheitsfindung besteht. Kommt der Abgabepflichtige dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nach, so hat er die Folgen, die sich aus der Nichtanerkennung unbewiesen gebliebener Fakten ergeben können, selbst zu tragen. Fahrt- und Reisekosten gesamt (USA und Europa): Das Vorbringen des steuerlichen Vertreters in der Berufungsverhandlung wonach die mehrfach zu Tage getretenen o. e. Differenzen zwischen den in der Einnahmen/Ausgabenrechnung aufscheinenden Fahrt- und Reisekosten und den in im Zuge des Berufungsverfahrens diesbezüglich genannten Beträgen - diese werden der Berufungsentscheidung zu Grunde gelegt - auf Fehlleistungen der ursprünglich mit diesen Agenden betrauten (ehemaligen) Mitarbeiterin der steuerlichen Vertretung des Bw. zurückzuführen seien, erscheint durchaus glaubhaft. Dies bereits deshalb, da diese, w. o. erwähnt, die vom Bw. in den USA erzielten Einkünfte in der Einkommensteuererklärung des Jahes 2002 doppelt erfasst hat. Eine solche Vorgangsweise spricht für sich und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Berechnung Kilometergeld, Tagesgeld und Nächtigungsaufwand: | | Kilometergeld | Tagesgelder | Nächtigungsaufwand | Laut mod. Reise- Kostenabrechung | 6.104,15 | 4.612,06 | 3.943,99 | - Aufwand USA lt. mod. Reisekosten- abrechnung | -1.552,00 | -3.451,80 | -3.088,83 | Europäischer Aufwand | 4.552,15 | 1.160,26*) | 855,16*) | + Aufwand USA laut Berufungsentscheidung | 555,00 | 1.815,60 | 1.560,40 | Gesamt | 5.107,15 | 2.975,86 | 2.415,56 *) Hinsichtlich des in Europa entstandenen Aufwandes für Tagesgelder und Nächtigungsgelder wird auf die diesbezüglichen obigen Ausführungen auf Seite 7 verwiesen. Somit ergibt sich folgende Berechnung der vom Bw. im Jahre 2002 erzielten Einkünfte aus selbständiger Arbeit in €: | Einnahmen laut Einnahmen/Ausgabenrechnung 2002 | | 28.710,70 | Betriebsausgaben | | | Materialeinsatz lt. Einnahmen/Ausgabenrechnung | 589,62 | | Raumkosten lt. Einnahmen/Ausgabenrechnung | 240,01 | | Sonstiger Einsatz lt. Einnahmen/Ausgabenrechnung | 3.254,44 | | Fahrtkosten: (KM-Geld 5.107,15 Öffentliche Verkehrsmittel 779,70 Taxi 361,80) laut Berufungsentscheidung | 6.248,65 | | Allgemeine Kosten lt. Einnahmen/Ausgabenrechnung | 1.860,56 | | Reisekosten (Tagesgeld 2.975,86, Nächtigungsaufwand 2.415,56, Reisemittel 339,90) laut Berufungsentscheidung | 5.731,32 | | Abschreibungen lt. Einnahmen/Ausgabenrechnung | 342,07 | | Steuern und Abgaben lt. Einnahmen/Ausgabenrechnung | 151,37 | | Betriebsausgaben gesamt | 18.418,04 | -18.418,04 | Gewinn aus selbständiger Arbeit 2002 laut Berufungsentscheidung | | 10.292,66 Es war daher spruchgemäß zu entscheiden Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 18. Dezember 2008

Normen und Schlagworte

feste EinrichtungBetriebsstätteTagesgelderNächtigungsgelderKilometergeld

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/1253-W/04
Stammnummer
38304
Gültig
18.12.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF