3.8. Entgeltliche Gebäudeüberlassung (§ 2 Abs. 3 LVO) Rz 58: Unter § 2 Abs. 3 LVO fällt jede (unmittelbare oder mittelbare) Überlassung von Gebäuden, die nicht unter § 1 Abs. 2 Z 3 LVO fällt (Rz 77 ff). Im Hinblick auf die ähnlich gelagerten, eher starren Einnahmen…
…und Rz 134). Vermietet eine Kapitalgesellschaft ein Gebäude, ist der Sachverhalt in Bezug auf die Liebhabereibeurteilung im Rahmen des § 2 Abs. 3 LVO (entgeltliche Gebäudeüberlassung) zu beurteilen, ungeachtet des Umstandes, dass Einkünfte aus einer Vermietung bei einer Kapitalgesellschaft gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988 zu…
…1 LVO handelt (vgl zB VwGH 28.10.2009, 2008/15/0070). Die im gegenständlichen Fall vorliegende Vermietung von Gebäuden, die zum Betrieb zweier Hotels und eines Restaurant dienen, stellt eine entgeltliche Gebäudeüberlassung nach § 2 Abs 3 LVO dar (vgl Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG14, …
…dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen". Da es sich bei der gegenständlichen Vermietung des Gebäudes in 1170 Wien, K (im bisherigen Verfahren war dies immer unstrittig) um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung im Sinne des § 2 Abs. 3 LVO 1993 (sogenannte …
…der Bw. um eine steuerlich anzuerkennende Einkunftsquelle handelt oder ob Liebhaberei vorliegt, bleibt vorerst ausgeklammert. Hinsichtlich der vorläufigen Bescheiderlassung ist zunächst die Frage zu klären, ob ein Anwendungsfall des § 1 Abs. 1 LVO (entgeltliche Gebäudeüberlassung - sog. "große Vermietung") oder § 1 Abs. 2 LVO (sog. "kleine…
…die Werbungskosten zu erzielen, anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1 und 3 LVO) nachvollziehbar sein. Da es sich bei der gegenständlichen Verpachtung jedenfalls um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung im Sinne des § 2 Abs. 3 LVO handelt, ist das Vorliegen der Absicht im Sinne des § 1 Abs…
…als Betätigung iSd § 1 Abs. 2 Z 3 Liebhaberei-VO (so genannte "kleine Vermietung") zu qualifizieren. "Entgeltliche Gebäudeüberlassung" iSd § 2 Abs. 3 Liebhaberei-VO ("große Vermietung") liegt bei Überlassung von Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten vor, sofern es sich nicht um Wohnungseigentum oder (Mit-)eigentum…
…LVO ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten entstehen. Für unter § 1 Abs 2 LVO fallende entgeltliche Gebäudeüberlassungen sieht § 2 Abs 4 LVO (idF BGBl. II Nr. 15/1999) folgenden Modus zur Feststellung…
…Vermietung als Lagerraum erfordere keine Investitionen, bedürfe keiner Wasserversorgung und keiner Heizung; lediglich Lichtstrom sei erforderlich. Der steuerliche Charakter als Vermögensverwaltung bleibe unverändert. Es werde daher eine von Anbeginn an ausgeübte entgeltliche Gebäudeüberlassung beibehalten bzw. adaptiert - und nicht im rechtlichen Sinne geändert (vgl. Doralt, EStG…
…Unwägbarkeiten: Werde eine Betätigung, für die nach der Kriterienprüfung des § 1 Abs. 1 (Entgeltliche Gebäudeüberlassung) ein Gesamtüberschuss zu erwarten wäre, vor Erzielen des Gesamtüberschusses beendet, so sei für den abgeschlossenen Zeitraum nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten von Liebhaberei auszugehen, wenn die Betätigung nicht aufgrund von…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Zugrundeliegender Sachverhalt und Verfahrensgang Strittig ist die Rechtsmäßigkeit einer vorgenommenen Liebhabereiqualifizierung bei einer entgeltlichen Gebäudeüberlassung. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beschwerdeführerin erwarb folgende zwei Liegenschaften: 14.9.2004 Mietzinshaus mit 23 Wohneinheiten mit der Adresse Felberstraße x, 1150 Wien 1…
… 2 Abs. 2 der LVO relevant und es liegen für den Berufungszeitraum jedenfalls steuerlich relevante Einkünfte bzw. Anlaufverluste vor." Mit Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 02.10.2018 brachte die Beschwerdeführerin noch ergänzend vor: "Die Bestimmungen der Liebhaberei-Verordnung zur entgeltlichen Gebäudeüberlassung gern. § 2 Abs…
…Satz LVO ist die Gewinnerzielungsabsicht bei einer dem Bereich des § 1 Abs.1 LVO zuzuordnenden, entgeltlichen Gebäudeüberlassung somit ausschließlich nach dem Verhältnis des Zeitraumes der geplanten Gesamtgewinn-/Gesamtüberschusserzielung zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen. Eine Kriterienprüfung nach § 2 Abs.1 LVO hat nicht stattzufinden (z.B…
…innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen". Die Parteien des gegenständlichen Verfahrens gehen einvernehmlich vom Vorliegen einer entgeltlichen Gebäudeüberlassung ("große Vermietung") aus. Da es sich bei der gegenständlichen Vermietung jedenfalls um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung im Sinne des § 2 Abs…
…Abs. 2 EStG 1988 ist handelsrechtlich teils als sofort abzugsfähiger Aufwand, teils als "wesentliche Verbesserung" und damit Herstellungsaufwand zu qualifizieren. Da das öEStG mit dem Instandsetzungsaufwand eine eigenständige Abgrenzung trifft, lässt sich das Handelsrecht auf die entgeltliche Gebäudeüberlassung zu Wohnzwecken nach § 4 Abs. 7 bzw. …
…der "Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten" (§ 1 Abs. 2 Z 3 L-VO) einerseits und bei der "entgeltlichen Gebäudeüberlassung" (§ 2 Abs. 3 L-VO) andererseits ist dieser Zeitraum durch die L-VO bindend vorgegeben (20 bzw. 23 Jahre im ersteren Fall…
…2 Abs 3 L-VO II BGBl 1993/33 auf ihre Betätigung weiter anzuwenden ist, so wäre aus diesem Blickwinkel für die Berufung nichts gewonnen: Würde es sich bei der gegenständlichen Vermietung um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung iSd § 2 Abs 3 L-VO II 1993 handeln…
…dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen". Da es sich bei der gegenständlichen Vermietung des Gebäudes S. in Sp. um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung im Sinne des § 2 Abs. 3 LVO (sogenannte "große Vermietung") handelt, ist das Vorliegen der Absicht im…
…der durch die Novelle BGBl. II Nr. 358/1997 neu geschaffenen Z 3 fallen, konnte die entgeltliche Gebäudeüberlassung nach der Verwaltungspraxis je nach Art des bewirtschafteten Gebäudes als Betätigung gemäß Abs. 1 oder gemäß Abs. 2 zu werten sein (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke…
…Hinsichtlich der Umsatzsteuer sei nach aktueller Lehre und Rechtsprechung zu beurteilen, ob die Vermietung als sogenannte "große Vermietung" mit Annahme einer Einkunftsquelle oder als "kleine Vermietung" mit Annahme von Liebhaberei zu sehen sei. Entgeltliche Gebäudeüberlassung" iSd § 2 Abs. 3 LVO ("große Vermietung") liege bei Überlassung…