…66; UFS 11.1.2006, RV2068-W/04 bzw 23.7.2009, RV/1400-L/07 zu Mietobjekten; EStR 2000 Rz 4346). (15) Nicht einkommensteuerbar sind insbesondere einerseits niemals entfaltete Betätigungen (zB. bloße Absichtserklärungen; VwGH 30.10.1996, 94/13/0165, zu bloßem Eigentumsrecht an…
…Pkt. 6). In diesem Falle hätte die Bw. selbst somit zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Betätigung entfaltet, sondern aus privater Motivation sich jedweder Möglichkeit begeben, jemals Einnahmen zu erzielen. (15) Zusammengefasst ist somit davon auszugehen, dass unter Heranziehung des bereits 12 Jahre andauernden Zeitraums seit…
…einer Betätigung in einer der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten erwirtschaftet würden. Eine nicht entfaltete Betätigung entziehe sich der Beurteilung auf ihre konkreten Ertragsaussichten ebenso wie die Untersuchung darauf hin, ob sie durch die Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinns veranlasst sei. Eine solche dem Abgabepflichtigen zurechenbare Betätigung…
…Bescheiden vom 16. April 2004 sowie vom 5. Oktober 2004 wurde die vom Bw. unter dem Titel der Land- und Forstwirtschaft entfaltete Betätigung (Obstanbau zum Zwecke der Schnapserzeugung) als solche gemäß § 1 Abs. 2 LVO 1993 eingestuft und den daraus resultierenden Verlusten bzw. Vorsteuerüberhängen (wie…
…Wurzel nicht im-nicht entfalteten- Gewerbebetrieb. Lag daher eine dem Bf. zurechenbare Betätigung in einem Gewerbebetrieb in den Streitjahren nicht vor, dann war das steuerliche Anliegen des Bf. schon im Vorfeld einer Liebhabereiprüfung zum Scheitern verurteilt. Denn eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Untersuchung…
…und Literaturaussagen zielen bei diesem Untersuchungsgrundsatz zwar vornehmlich auf (von vornherein) "nicht entfaltete" Betätigungen ab (vgl. hiezu aus Sicht der Verwaltungspraxis auch Pkt. 2.1.1 zweiter Satz der Liebhabereirichtlinien 1997), also auf Sachverhaltskonstellationen, bei denen zwar negative Ergebnisse erklärt werden, eine tatsächliche Betätigung iSd…
…Fragen, ob im Fall der Berufungswerberin eine Betätigung vorliegt. Nicht Einkommenserzielung sondern Einkommensverwendung liegt nämlich bei nicht einkommensteuerbaren Vorgängen vor (siehe Doralt/Renner in Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar8, Rz 324 f zu § 2 (LVO) samt Nachweisen). Dazu zählen auch nicht entfaltete Betätigungen. Die Berufungswerberin hat die…
…Bw. schon im Vorfeld einer allfälligen Liebhabereiprüfung zum Scheitern verurteilt. Denn eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Beurteilung ihrer konkreten Ertragsaussichten ebenso wie einer Untersuchung dahingehend, ob sie durch die Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes veranlasst ist (VwGH 96/13/0031 vom 25. April…
…steuerliche Anliegen des Bw. schon im Vorfeld einer allfälligen Liebhabereiprüfung zum Scheitern verurteilt. Denn eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Beurteilung ihrer konkreten Ertragsaussichten ebenso wie einer Untersuchung dahingehend, ob sie durch die Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes veranlasst ist (vgl. VwGH 30.10…
…S 985) ist nichts anderes abzuleiten. Demnach muss vorab geklärt werden, ob überhaupt eine "entfaltete" Betätigung vorliegt, wobei bei bloß "vagen" Absichtserklärungen noch keine einkommensteuerbar relevante Betätigung vorliegt. Somit liegt im Beschwerdezeitraum selbst dann, wenn man eine Vermietungsabsicht annehmen würde, keine Einkunftsquelle vor. Es war…
…das Finanzamt, der Ansicht der Prüferin folgend, die Auffassung, dass die vom Berufungswerber (Bw) neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit - er ist Dienstnehmer in einem Gewerbebetrieb - als Schlagersänger entfaltete Betätigung ("....-Imitator") keine Einkunftsquelle darstellt, sondern mangels objektiver Ertragsaussichten als steuerlich unbeachtliche (typische)Liebhaberei nach § 1 Abs. 2…
…Beteiligung entfalteten Aktivitäten als steuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei einzustufen sei, nicht nachvollzogen werden könne. Dieselben seien nämlich durch die Absicht veranlasst, einen Gesamtüberschuss zu erzielen und demnach als solche im Sinne des § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, BGBl. 33/1993, einzustufen. Nun lägen bei derartigen Betätigungen zum…
…gesicherte Möglichkeit zur Vermietung besteht somit erst acht Jahre nach Anschaffung der Wohnung. Liegt aber eine Betätigung nicht vor, dann ist das steuerliche Anliegen der beschwerdeführenden Parteien schon im Vorfeld der Liebhabereiprüfung zum Scheitern verurteilt. Denn eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Untersuchung daraufhin…
… 12 UStG in Verbindung mit § 20 EStG nicht möglich. Eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich somit einer Beurteilung auf konkrete Ertragsaussichten ebenso wie einer Untersuchung daraufhin, ob sie durch die Absicht auf Erzielung eines Gewinnes veranlasst ist. Es wird derzeit keine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt die…
…und Verpachtung beurteilt werden. Auf das Berufungsvorbringen zur Liebhaberei brauche daher nicht näher eingegangen werden, weil eine nicht entfaltete Betätigung nicht darauf untersucht werden könne, ob sie durch die Absicht der Erzielung eines Gesamtgewinnes veranlasst sei. e) Vorlageantrag Mit Schreiben vom 14. November 2002 (Akt…
…den streitgegenständlichen Jahren weder eine ertragsteuerlich beachtliche Betätigung noch eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des UStG vorliegt. Damit war aber das steuerliche Anliegen des Bw. schon im Vorfeld einer allfälligen Liebhabereiprüfung zum Scheitern verurteilt. Denn eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Beurteilung ihrer konkreten…
…eine dem Bw. zurechenbare Betätigung im Betrieb eines Vieh- und Fleischhandels aber in den Streitjahren nicht vor, so erübrigt sich eine nähere Auseinandersetzung mit der Liebhabereiverordnung schon allein deshalb, weil sich eine nicht entfaltete Betätigung einer Beurteilung ihrer konkreten Ertragsaussichten ebenso entzieht, wie einer Untersuchung…
…vorliegen, aufgrund derer mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht, dass eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet wird. Eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Beurteilung ihrer konkreten Ertragsaussichten ebenso wie einer Untersuchung daraufhin, ob sie durch die Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes veranlasst ist (VwGH 5.6.2003, 99…
…14/0082). Kann der sich Betätigende keine Betätigungsabsicht nachweisen, so hat die Abgabenbehörde den (negativen) Einkünften bzw. dem Vorsteuerabzug die steuerliche Anerkennung zu versagen, ohne eine Liebhabereibeurteilung vornehmen zu müssen. Denn eine mangels Betätigungsabsicht nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Beurteilung ihrer konkreten Ertragsaussichten ebenso…
…ob eine Betätigung auf Grund permanenter Verluste bzw. Werbungskostenüberschüsse eine Einkunftsquelle ist oder ob Liebhaberei vorliegt, vorgelagert ist eine Untersuchung dahingehend, ob überhaupt ein einkommensteuerbarer Vorgang vorliegt. Die zu dieser Thematik bestehende Judikatur- und Literaturaussagen zielen zwar vornehmlich auf (von vornherein) "nicht entfaltete" Betätigungen ab…