…handelt, die inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten. Das Nichtvorliegen von entsprechenden Vereinbarungen oder unklare Vertragsgestaltungen werden als Anhaltspunkte dafür angesehen, dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt, wobei einem eventuell bestehenden Missverhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital keine entscheidende Bedeutung mehr zukommt (z. B. VwGH…
…1992 bis 1995 war daher stattzugeben. Nur der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass den Ausführungen der Betriebsprüfung betreffend die zentralen Finanzplanung von Konzernen ganz offensichtlich der handelsrechtliche Begriff des "Eigenkapitalersetzenden Darlehens" zugrunde liegt, der sich mit dem Begriff des "verdeckten Eigenkapitals" im Steuerrecht nicht deckt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.,, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1998 bis 2000 sowie Kapitalertragsteuerhaftung für die Jahre 1998 bis 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…über Rückzahlung bzw. Verzinsung, seien Anhaltspunkte dafür, dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliege, wobei in diesem Fall nicht relevant sei, ob nach betriebswirtschaftlichen Gründen die Zufuhr von Eigenkapital geboten gewesen sein würde (VwGH 28.4.1999, 97/13/0068). Ersetze ein Darlehen…
…Kapitalertragsteuer (KESt) in Anspruch zu nehmen. Alle Bescheide ergingen an die [Z-Stiftung]. Die Höhe der unentgeltlichen Zuwendung an die Stifterin und Alleinbegünstigte errechnete das Finanzamt mit dem Mittelwert zwischen der Summe der angefallenen Abschreibungen für Abnutzung inkl. einer Verzinsung (EUR 124.282,40 p…
…den durch die Angehörigenjudikatur vorgegebenen Rahmenbedingungen für steuerlich anzuerkennende Rechtsgeschäfte zwischen einer Privatstiftung und deren Stifter. In der Gesamtbetrachtung dieser Umstände liegen deshalb aufgrund der fehlenden bzw. unklaren Gestaltung weder Mietvorauszahlungen noch Darlehen, sondern eigenkapitalersetzende Zuwendungen vor (vgl. VwGH 24.6.2010, 2006/15/0172…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Herbert F. Maier, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1015 Wien, Walfischgasse 5, vom 28. Februar 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14/Purkersdorf vom 22. Jänner 2002 betreffend einheitliche und…
…Wäre die Geldhingabe durch den Bw. an die Gesellschaft als eigenkapitalersetzende Zuwendung gewertet worden, wären die jedenfalls geflossenen Zinsen als verdeckte Ausschüttung anzusetzen gewesen. Die Betriebsprüfung habe - nachdem diese Überlegungen sowohl mit dem Geschäftsführer der GmbH als auch mit dem damaligen steuerlichen Vertreter erörtert worden…
…sind Anhaltspunkte dafür, dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt (VwGH 28.4.1999, 97/13/0068). Rz 509: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Anteilsinhabern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen…
…dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung - somit Eigenkapital - vorliegt. Verträge zwischen GmbHs und ihren Gesellschaftern finden allerdings nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie • nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, • einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und • auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen…
…4.250.000 € im Jahre 2004, als auch bei den Zuwendungen durch die Großmuttergesellschaft in den Jahren 2005 und 2006 i.H.v. 5.650.000 € eigenkapitalersetzende Zuwendungen vorlägen, hätten die über das Verrechnungskonto verbuchten Zinsaufwendungen steuerlich nicht anerkannt werden können. Veranlagungsjahr 2008…
…bzw. Verzinsung, sind Anhaltspunkte dafür, dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt, wobei in diesem Fall nicht relevant ist, ob nach betriebswirtschaftlichen Gründen die Zufuhr von Eigenkapital geboten war (VwGH 28.4.1999, 97/13/0068). Rz 531: Ersetzt ein Darlehen Eigenkapital, wird…
…Rückzahlung bzw. Verzinsung sowie das Fehlen von Sicherheiten, spreche dafür, dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliege, wobei nach näher angeführter Rechtsprechung der Umstand, dass im Rahmen des Jahresabschlusses Zinsen verbucht würden, keinen Beweis für den Abschluss eines Darlehens oder Kreditvertrages darstelle. Die…
…als notwendige Zufuhr von Eigenmitteln zu beurteilen. Es sei auch aus der Tatsache, dass die Zuwendungen von Familienangehörigen des Gesellschafters FS stammen würden keine andere rechtliche Beurteilung abzuleiten. Auch die unklare Vertragsgestaltung sei Anhaltspunkt dafür, dass eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliege. Da zwischen Gesellschafter (FS) und…
…Verzinsung, sind Anhaltspunkte dafür, dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt (VwGH 28.4.1999, 97/13/0068). Das Fehlen von Sicherheiten wird insbesondere bei wirtschaftlich riskanten Darlehen als fremdunüblich angesehen BFG 17.05.2023, RV/7101521/2021. Die Beschwerdeführerin bzw deren operative…
…beurteilende Fall ist allerdings anders gelagert. Hier releviert der Bf selbst eine Umdeutung der zwischen ihm und den beiden Gesellschaften AM und AH primär im Jahre 2013 abgeschlossenen und fremdüblich ausgestalteten Darlehensvereinbarungen in eigenkapitalersetzende Zuwendungen und damit in Eigenkapital der Darlehensnehmerinnen; dies im Wesentlichen aufgrund…
…vorliegen, auch wenn diese in zivilrechtliche Darlehensgeschäfte gekleidet worden sei. Eine unklare Vertragsgestaltung liefere Anhaltspunkte dafür, dass keine echte Darlehensvereinbarung, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliege. Nach einer Gesamtbetrachtung wäre bei der Finanzierung von ***N.Ib.*** über die Bf. als Zwischenholding ein Eigenkapitalersatz an die Bf…
…Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Eine unklare Vertragsgestaltung liefere Anhaltspunkte dafür, dass keine echte Darlehensvereinbarung, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliege. Bei der Beurteilung der Frage, ob dem Darlehensgeber die Position eines Fremdkapitalgebers vermittelt werde, komme es auf eine Gesamtbetrachtung des Sachverhalts unter…
…(Raab/Renner in Lachmayer/ Strimitzer/Vock, Körperschaftsteuer 32, Rz. 159 zu § 8 KStG 1988 mwN) Eine unklare Vertragsgestaltung ist Indiz dafür, dass kein Gesellschafterdarlehen sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt. (Raab/Renner in Lachmayer/ Strimitzer/Vock, Körperschaftsteuer 32, Rz. 155 zu § 8 KStG 1988 mwN) Eine…
…Summe EUR 970.000,-) abgabenrechtlich nicht um Darlehen, sondern um eigenkapitalersetzende Zuwendungen und damit um verdecktes Eigenkapital. Die Rückzahlungen dieser Beträge durch Bf stellen erfolgsneutrale Einlagenrückzahlungen …, entsprechende Zinszahlungen für diese Zuwendungen stellen folglich verdeckte Ausschüttungen an A dar. Die Zahlung der Bf an Hr…