…BAO sind die Abgabenbehörden verpflichtet, über Anbringen (§ 85) der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Werden Bescheide der Abgabenbehörden erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekannt gegeben (§ 97)…
…3) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs…
…2004, seine Entscheidungspflicht verletzen. Ein ein Anbringen iSd § 85 BAO ergänzender Schriftsatz ist kein selbständiges Anbringen und damit nicht selbständig devolvierbar. Den Wiederaufnahmsantrag bezüglich Umsatzsteuer für das Jahr 1999 vom 6.7.2004 hat der Dw jedoch nicht im Devolutionsantrag angeführt. Darüber hinaus wird bemerkt…
…ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich…
…1961) sind die Abgabenbehörden verpflichtet, über Anbringen (§ 85 BAO) der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Werden Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§97)…
…Rechtsansicht. Auch aus diesem Grund erweist sich der Devolutionsantrag als unzulässig. Wäre im Devolutionsantrag zutreffend der Antrag auf einen Verweigerungsbescheid gemäß § 4 APG als säumige Entscheidung bezeichnet und wäre ein solches Anbringen nach der VwGH-Rechtsprechung devolvierbar, erwiese sich der Devolutionsantrag dennoch als unzulässig, weil…
…explizit auf § 299 BAO gestützt. Auf welche Norm sie den Aufhebungsantrag nun aber gründet, enthüllt sie auch in verfahrensgegenständlicher Berufung nicht. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, 3. überarbeitete Auflage…
…§ 299,Tz 59, mit Hinweis auf Mang (SWI 2004,491). Daher kann es auch keine Verletzung der Entscheidungspflicht geben. Wenn es aber auch kein devolvierbares Anbringen gibt sowie eine amtswegige Aufhebungspflicht (Ermessensentscheidung der Abgabenbehörde) nicht existiert, kann auch keine Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde I. Instanz begründet…
…Finanzsenat bereits besitzt, kann nicht auf Antrag auf ihn übergehen, weshalb bei offenen Berufungen ein Devolutionsantrag ins Leere geht. Eine Berufung ist daher zwar ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 BAO, jedoch kein devolvierbares Anbringen iSd § 311 Abs. 1 BAO. Wien, am 16…
…Juni 2004 langen die Einkommensteuererklärung samt Erklärungsbeilagen, Vorhalt und Reaktion des Dw darauf beim unabhängigen Finanzsenat ein. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Außer Streit steht, dass die Einkommensteuererklärung 2002 ein devolvierbares Anbringen ist. Gemäß § 311 Abs. 4 BAO geht die Zuständigkeit zur Entscheidung erst dann…
…I. Instanz lediglich eine Berechtigung zur Berufungserledigung mit Berufungsvorentscheidung eingeräumt ist (§ 276 Abs. 1 HS 2 BAO). Eine Berufung ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 BAO, jedoch aufgrund obiger Ausführungen zu § 260 BAO kein devolvierbares Anbringen iSd § 311 Abs. 1 BAO. Auch…
…Finanzsenat bereits besitzt, kann nicht auf Antrag auf ihn übergehen, weshalb bei offenen Berufungen ein Devolutionsantrag ins Leere geht. Eine Berufung ist daher zwar ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 BAO, jedoch kein devolvierbares Anbringen iSd § 311 Abs. 1 BAO. Wien, am 9…
…bereits besitzt, kann nicht auf Antrag auf ihn übergehen, weshalb bei offenen Berufungen ein Devolutionsantrag ins Leere geht. Eine Berufung ist daher zwar ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 BAO, jedoch kein devolvierbares Anbringen iSd § 311 Abs. 1 BAO. Schließlich wird bemerkt, dass…
…Anbringen im Sinne des § 85 BAO auf amtswegige Bescheidaufhebung des Zurückweisungsbescheides vom 17. August 1998 hinsichtlich Einkommensteuer 1989 vom 29. März 1995 liegt im gegenständlichen Fall nicht vor. Auch die steuerliche Vertretung beruft sich nicht auf ein konkretes Anbringen. Wenn es aber kein devolvierbares Anbringen…
…27.03.1996, 95/13/0264 jeweils mwN) und kann daher für sich allein nicht Gegenstand einer Säumnisbeschwerde sei. Dass ein ergänzender Schriftsatz kein selbständiges, gesondert devolvierbares Anbringen darstellt, hat auch bereits der unabhängige Finanzsenat wiederholt entschieden (vgl UFS 24.02.2006, RD/0077-W…
…Leere gegangenen Bescheide auch nicht zugestellt werden konnten. Ein Anbringen iSd § 85 auf Erlassung von endgültigen Feststellungsbescheiden oder auf Endgültigerklärung der vorläufigen Feststellungsbescheide vom 10. August 2001 für die Jahre 1997 und 1998 liegt im gegenständlichen Fall nicht vor. Liegt aber kein devolvierbares Anbringen vor…
…Leere gegangenen Bescheide auch nicht zugestellt werden konnten. Ein Anbringen iSd § 85 auf Erlassung von endgültigen Feststellungsbescheiden oder auf Endgültigerklärung der vorläufigen Feststellungsbescheide vom 10. August 2001 für die Jahre 1997 und 1998 liegt im gegenständlichen Fall nicht vor. Liegt aber kein devolvierbares Anbringen vor…
…ein devolvierbares Anbringen iSd § 85 Abs. 1 BAO bedingt. Fehlt jedoch ein solches Anbringen, so kann die Entscheidungspflicht nur verletzt werden, sofern am amtswegige Pflichten zur Bescheiderlassung (z.B. Anpassung abgeleiteter Bescheide wegen nachträglicher Änderung von Grundlagenbescheiden gem. § 295 Abs. 1 BAO) bestehen. Kein Anbringen…
…dass § 311 Abs. 2 BAO seit 1.1.2003 für sämtliche devolvierbaren Anbringen einschließlich Steuererklärungen eine einheitliche Frist von sechs Monaten vorsehe. Diese Rechtsauskunft überzeugte den Dw nicht. Das Finanzamt hat nun - wie bereits erwähnt - die Umsatzsteuervoranmeldungen unerledigt gelassen, jedoch zu den Anträgen auf Umsatzsteuerfestsetzungen…
…gestützten Antrag auf Umsatzsteuerfestsetzung beilegt. § 311 BAO idF des AbgRmRefG hat die Entscheidungsfrist ohnehin für sämtliche devolvierbaren Anbringen auf sechs Monate vereinheitlicht. Für vor dem 1.1.2003 liegende Umsatzsteuervoranmeldungen hat die FLD für Wien, NÖ und Burgenland mit Berufungsentscheidung vom 11. Oktober 2000, RV…