…August 2000 unterzeichneten Abkommens aber weitere Voraussetzung wäre, dass die Aktivitäten über eine bloß unterstützende Hilfsfunktion in Bezug auf die Vertriebsaktivitäten des deutschen Unternehmens hinausgehen; keine unterstützende Hilfstätigkeit liegt mehr vor, wenn die Verkaufsverhandlungen in diesen Räumlichkeiten geführt werden (mag dies mit oder ohne Abschlussvollmacht…
…Merkmalen einer Betriebsstätte gehöre auch, dass sich die feste Geschäftseinrichtung dauerhaft in der Verfügungsmacht des Unternehmers befinde. Die bloße Mitbenützung einer Geschäftseinrichtung (zB die bloßen Mitbenützungsrechte an einem Schreibtisch oder einem Büroraum, würden für die Annahme einer Betriebsstätte nicht ausreichen (vgl. VwGH 25.11.1992…
…Liegenschaft. 31. Auch die Tätigkeit der beauftragten inländischen Hausverwaltung würde demnach zu keinem anderen Ergebnis führen, da es sich einerseits beim eingesetzten Personal nicht um eigenes Personal der Beschwerdeführerin handelt und andererseits ohnehin bloß unterstützende, verwaltungstechnische Aufgaben von der Hausverwaltung durchgeführt werden. 4.3…
Unterhält ein japanisches Bankunternehmen in Österreich eine Repräsentanz, der im Rahmen der Unternehmenstätigkeit eine bloß unterstützende Hilfsfunktion zukommt, so stellt ein derartiger Hilfsstützpunkt gemäß Artikel IV Abs. 3 lit. e DBA-Japan keine inländische Betriebstätte dar, so dass weder eine inländische Einkommensbesteuerung noch eine…
…Leistungen eine bloß unterstützende Hilfsfunktion bei der Produktvermarktung in Österreich zukommt. Der Umstand, dass ein Lagerraum mit Kleinteilen für Reparaturzwecke geführt wird, sonach der Umstand, dass offenbar auch Kundenreklamationen vor Ort in Österreich bearbeitet werden, spricht ebenfalls nicht für eine den Betriebstättencharakter beseitigende bloße Unterstützungsfunktion…
…Sinn des Art. 5 DBA-Italien begründet wird, hängt davon ab, ob dieser österreichischen Einrichtung in Bezug auf die betriebliche Aktivität des italienischen Unternehmens eine bloß unterstützende Funktion zukommt. Dies wäre der Fall, wenn in diesem Zentrum ausschließlich wissenschaftliche Forschung betrieben wird. Dies wäre aber…
…ist es unerheblich, ob den in dieser Geschäftsstelle tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten nur eine bloß unterstützende Hilfsfunktion zukommt oder nicht. Für Zwecke der Gewinnzurechnung wird davon auszugehen sein, dass die Leistungen der Geschäftsstelle von der US-Gesellschaft durch fremdübliche Verrechnungspreise abzugelten sind. Können für Tätigkeiten der…
…wird, so stellt dieser Arbeitsraum eine inländische Betriebstätte der deutschen Gesellschaft dar. Da in dieser inländischen Betriebstätte aber keine die Geschäftstätigkeit des deutschen Unternehmens bloß unterstützenden Funktionen mit reinem Hilfscharakter ausgeübt werden, sondern von hier aus der für den Warenvertrieb wesentlichste Vorgang gesetzt wird, nämlich…
…Es ist nicht erforderlich zu untersuchen, ob die in diesem Kontaktbüro erbrachten Tätigkeiten bloß unterstützender Art sind, da solche unternehmerischen Hilfsstützpunkte - anders als in den moderneren auf dem OECD-Musterabkommen beruhenden Abkommen - im DBA-Frankreich noch als Betriebstätte gewertet werden. Anders wird die Rechtslage nach…
…Bundesministeriums für Finanzen nicht dazu, dass hiedurch eine inländische "DBA-Betriebstätte" der ausländischen Konzerngesellschaften begründet wird, solange sich der Tätigkeitsbereich der inländischen Einkaufsgesellschaft im Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfsfunktion für die osteuropäischen Konzerngesellschaften bewegt. Dies wäre nicht mehr der Fall, wenn die österreichische Gesellschaft Aufgaben…
…des Umstandes Österreich zu, ob ein Dienstverhältnis oder ein Werkvertrag abgeschlossen wurde; doch kommt diese Bestimmung nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht zur Anwendung, da alle den künstlerischen Auftritt bloß unterstützenden Aktivitäten, wie z.B. die Tätigkeit des Regisseurs, des Ballettmeisters, des Bühnen- und…
…Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA-Liechtenstein begründet wurde. Dies selbst dann, wenn die Tätigkeit des Mitarbeiters - gemessen am Tätigkeitsbereich der Stiftung - einen bloß unterstützenden Hilfscharakter aufweisen sollte; denn Einrichtungen mit bloßer Hilfsfunktion sind im DBA-Liechtenstein (anders als in Art. 5 Abs…
…dann, wenn über dieses Büro keine Warenverkäufe in Österreich getätigt werden. Betriebstättencharakter wäre in einem solchen Fall dann gegeben, wenn die Aktivitäten des Büros über den Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfsfunktion für das französische Unternehmen hinausgehen: z.B. wenn österreichische Kunden die Möglichkeit erlangen, über…
…die Wohnung nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 3 DBA-Schweiz für das schweizerische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründen: es dürfte diesfalls Art und Umfang der Tätigkeit des Sales Managers in dieser Wohnung nicht über den Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit hinausgehen. (Art. 5 Abs…
…Österreich dar, der zu beschränkter Steuerpflicht führt. Ob dieser inländische Besteuerungsanspruch auch im Geltungsbereich des DBA-Niederlande aufrechterhalten werden kann, hängt davon ab, ob die in diesem Büroraum ausgeübten Tätigkeiten von bloß unterstützender Natur sind. Zutreffendenfalls würde nach Art. 5 Abs. 3 lit. e DBA…
…und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Ob die in diesem Zusammenhang ausgeübten Funktionen den Rahmen der bloß unterstützenden Hilfsfunktionen im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des OECD-MA überschreiten oder nicht bedarf im Verhältnis zu Deutschland keiner näheren Prüfung, da - anders…
…Representative" anlangt, zu dessen Aufgaben die Förderung des Vertrauens der Kunden zur US-Gesellschaft und zu ihren Produkten anlangt, so ist es durchaus möglich, dass darin eine bloß unterstützende Hilfsfunktion im Sinn des Artikels 5 Abs. 4 lit. e DBA-USA gesehen wird. Allerdings ist…
…in Österreich liegt. Die Beurteilung, ob aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice für den ausländischen Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Sinne von Art. 5 OECD-MA in Österreich begründet wird oder es sich hierbei um eine bloß unterstützende Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 5 Abs. 4 lit…
…wird auch zu untersuchen sein, ob dann, wenn eine Betriebstätte als bestehend angenommen wird, dieser Betriebstätte über eine bloß unterstützende Hilfsfunktion (im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland) hinausgehende Aufgaben zukommen und ob sonach nicht nur nach inländischem Recht, sondern auch nach Abkommensrecht…
…Sinn des DBA) liegt vor, wenn Art und Umfang der Tätigkeit eines Sales Managers für Ost-Europa in seiner Wohnung nicht über den Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit für den schweizerischen Arbeitgeber hinausgeht (EAS 849). Eine inländische Wohnung könnte aber nach § 29 BAO als Betriebstätte…