…Firmen langjährige Auftragnehmer gewesen, die zur Zufriedenheit gearbeitet hätten. Des Weiteren müsse der Behauptung energisch widersprochen werden, die Bw. habe auf einem relativ kleinen Markt agiert und habe eine enge Verknüpfung mit den Auftragnehmern gehabt. Das Gegenteil sei richtig. Es stimme zwar, dass als Generalunternehmer…
…Es werde auf eine Rechtsprechung des VwGH verwiesen, wonach man auf die Adresse laut Firmenbuch vertrauen könne und es dem FA obliege zu beweisen, dass die Adresse laut Firmenbuch nicht mehr aufrecht sei. Betreffend des Nettobetrages € 96.711,23 als Betriebsausgabe bei der Körperschaftsteuer…
…der Vorsteuern, 0,04% der Umsatzsteuer-Zahllast und 0,053% der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausmacht ist vor diesem Hintergrund als bei weitem relativ geringfügig einzustufen. Bei dieser bei weitem überwiegenden relativen Geringfügigkeit ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2002 nicht ermessenskonform (§ 20…
Auf Grund grob mangelhafter Bezeichnung der Wiederaufnahmsgründe durch den Prüfer der Großbetriebsprüfung waren die Wiederaufnahmsbescheide aufzuheben. Dem UFS als zweiter Instanz war es verwehrt, die Wiederaufnahmsgründe richtig zu bezeichnen. Wien, am 15. Juni 2010
…und auf das Erkenntnis des VwGH 11.12.1996, 94/13/0070, verwies). Weiters seien bei der Ermessensübung die steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe zu beachten, d. h. gegen eine amtswegige Wiederaufnahme spreche insbesondere die (absolute und relative) Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung (wobei der steuerliche…
…hat der VwGH im Erkenntnis 12.4.1994, 90/14/0044 die absolute und relative Geringfügigkeit als ermessensrelevant bezeichnet. Eine der Wiederaufnahme entgegenstehende Geringfügigkeit ist daher dann nicht gegeben, wenn die steuerliche Auswirkung absolut betrachtet nicht geringfügig ist. Es wäre auch mit den bei Ausübung…
…doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten wurden im Jahr 2011 von Ihnen beantragt, obwohl bereits im Jahr 2009 die Verlegung des Wohnsitzes erfolgt ist. Die Rechtsrichtigkeit war somit herzustellen. Gegen die Verfügung einer Wiederaufnahme kann ua eine (absolute und relative) Geringfügigkeit der Auswirkungen sprechen. Die Geringfügigkeit ist…
…Steuererhöhung von 1.010,15 € und einer Gewinnerhöhung von 29.234,90 S (Änderung der Einkünfte um mehr als 2 %) führen, als weder absolut noch relativ geringfügig beurteilt. Dass bei den im Prüfungsbericht dargestellten steuerlichen Auswirkungen von einer Geringfügigkeit nicht die Rede sein kann…
…hat der VwGH im Erkenntnis 12.4.1994, 90/14/0044 die absolute und relative Geringfügigkeit als ermessensrelevant bezeichnet. Eine der Wiederaufnahme entgegenstehende Geringfügigkeit ist daher dann nicht gegeben, wenn die steuerliche Auswirkung absolut betrachtet nicht geringfügig ist. Es wäre auch mit den bei Ausübung…
…hat der VwGH im Erkenntnis 12.4.1994, 90/14/0044 die absolute und relative Geringfügigkeit als ermessensrelevant bezeichnet. Eine der Wiederaufnahme entgegenstehende Geringfügigkeit ist daher dann nicht gegeben, wenn die steuerliche Auswirkung absolut betrachtet nicht geringfügig ist. Es wäre auch mit den bei Ausübung…
…der Verfahrensvorschriften (zB Parteiengehör, Begründung des Schätzungsergebnisses) abgewickelt wurde und die Einhebung der Abgabenforderung nicht im Sinn des § 236 BAO unbillig (zB wegen Existenzgefährdung) ist. Gegen die Verfügung einer Wiederaufnahme können ua sprechen: (absolute und relative) Geringfügigkeit der Auswirkungen (vgl. zB VwGH 12.4.1994…
…Unbeschadet der generellen Ermessenskriterien im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Verfahrens (im gegebenem Zusammenhang vor allem absolute und relative Geringfügigkeit der Auswirkungen) werde bei der Ermessensentscheidung auch das steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen sein. Auf eine amtswegige Maßnahme bestehe jedoch nach ständiger Rechtsprechung des…
…den absoluten Zahlen anders gestalten müsse. Weiters sei die Ermessensübung unter Berücksichtigung jener Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates (UFS) erfolgt, wonach für die Beurteilung der Geringfügigkeit eine Grenze von 1% relativer Höhe maßgeblich gewesen sei. Die Amtspartei habe damit auch dem Grundsatz der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit…
…des Kriteriums der Geringfügigkeit sowohl die absolute als auch die relative Komponente berücksichtigt werden. Die sich aus der Geltendmachung dieser Vorsteuern zugunsten der Bw. ergebende steuerliche Auswirkung beträgt S 36.397,34 (€ 2.645,10). Ob der betreffende Vorsteuerbetrag in absoluter Hinsicht als geringfügig…
…Sie darf somit (aus Ermessensüberlegungen) nur ausnahmsweise - insbesondere bei absoluter und relativer Geringfügigkeit der Auswirkungen, bei Vortäuschung von Aktiva in Gläubigerschädigungsabsicht, wiederholter vorsätzlicher Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten, als Folge des Grundsatzes von Treu und Glauben oder bei Uneinbringlichkeit der aus ihr resultierenden Nachforderung - unterbleiben.“ Angewendet auf…
…steuerlichen Auswirkungen absolut bzw. relativ bloß geringfügig sind. Eine Interessensabwägung im Sinne des § 20 BAO verbietet bei (absoluter bzw. relativer) Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht…
…BAO unter Bedachtnahme auf Billigkeit und Zweckmäßigkeit (Stoll, Ermessen im Steuerrecht2, 286f). Die Ermessensübung hat dann zugunsten der Rechtsbeständigkeit auszufallen, wenn die Abänderung des wiederaufzunehmenden Bescheides sowohl absolut als auch relativ geringfügig ausfallen würde. Die absolute Geringfügigkeit stellt auf die absolute Höhe des infolge der…
…worden sei und die steuerliche Behandlung durch die Bf. nicht der Rechtslage entsprochen habe. Hinsichtlich der in der Beschwerde angesprochenen Geringfügigkeit der Auswirkungen der Feststellungen TZ 1 und Tz 2 des BP-Berichts sei festzuhalten, dass sowohl die absolute als auch die relative Geringfügigkeit gegeben…
…Steuererhöhung von 1.010,15 Euro und einer Gewinnerhöhung von 29.234,90 ATS [2.124,00 Euro] im Jahr 1999 (Änderung der Einkünfte um mehr als 2 % in einem Jahr) hat das Höchstgericht weder eine absolute noch relative Geringfügigkeit gesehen (VwGH 22.04.2009…
…verfügen sein, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß absolut und relativ geringfügig sind (vgl dazu VwGH 25. 3. 1992, 90/13/0238; 12. 4. 1994, 90/14/0044; 28. 5. 1997, 94/13/0032). Für die Frage, ob eine absolute oder relative Geringfügigkeit vorliegt, sind die…