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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/0855-W/08

Vorsteuermissbrauch in der Bauwirtschaft, mangelhaft bezeichnete Wiederaufnahmsgründe, relative Geringfügigkeit der Wiederaufnahme

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0855-W/08vom 15.06.2010Teil 4 von 4
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Auf Grund grob mangelhafter Bezeichnung der Wiederaufnahmsgründe durch den Prüfer der Großbetriebsprüfung waren die Wiederaufnahmsbescheide aufzuheben. Dem UFS als zweiter Instanz war es verwehrt, die Wiederaufnahmsgründe richtig zu bezeichnen. Wien, am 15. Juni 2010

Normen und Schlagworte

Wiederaufnahmsgründeabsolute und relative GeringfügigkeitVorsteuernBauwirtschaftSubunternehmer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0855-W/08
Stammnummer
47719
Gültig
15.06.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF