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UFSL FSRV/0011-L/05Verdacht der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei, der Abgabenhinterziehung und des (versuchten) vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.03.2005

…lit.a) FinStrG begangen worden war, in Tschechien durch Kauf an sich gebracht sowie b) unter Verletzung der im § 119 BAO normierten abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs-und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Tabaksteuer in Höhe von € 401,66 dadurch bewirkt hat, dass er es den im …

BFG RV/5300025/2017Abgabenrechtliche Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht hinsichtlich nichtselbständiger, aus einer Lehrtätigkeit bezogener Einkünfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2018

…einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt (Zur Bewirkung der Abgabenverküzung vgl. Abs. 3 lit. a). Gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich (lediglich) einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige…

UFSS FSRV/0022-S/10Verletzung der Verpflichtung, einerseits selbst zu berechnende Abgaben fristgerecht zu entrichten oder abzuführen, andererseits Abgabenerklärungen unter Einhaltung der abgabenrechtlich normierten Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht innerhalb der allgemeinen oder im Einzelfall erstreckten Frist abzugeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012

…ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Eine der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten ist jene zur Abgabe von Steuererklärungen. Die Einreichung der (vollständigen und wahrheitsgemäßen) Abgabenerklärungen muss innerhalb der allgemeinen oder im Einzelfall…

UFSW FSRV/0031-W/03Beschwerde gegen Einleitung, faktische Wahrnehmung durch Vater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.08.2003

…dieser als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma S-GmbH im Bereich des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Jahressteuererklärungen bzw. dass Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nicht entrichtet wurden…

BFG RV/4100313/2020Verlängerung Verjährung wegen hinterzogener Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2023Teil 2/2

… 33 Abs 2 lit. b FinStrG erfassten - verfahrensgegenständlichen - Abgaben sind Selbstberechnungsabgaben, für die deshalb keine Erklärungspflicht besteht. Da es sich bei der Führung von Lohnkonten um keine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht handelt, kann der Tatbestand des § 33 Abs 1 FinStrG durch Defizite beim Lohnkonto…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

bis zum Zweifachen des verkürzten Betrages, höchstens 50.000 Euro | bis zu sechs Wochen | Fahrlässige Verkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht | bis zum Einfachen des verkürzten Betrages, höchstens 25.000 Euro | bis zu drei Wochen | Vorsätzliche Nichtentrichtung…

BFG RV/7300019/2018Abgabenhinterziehung statt § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, Verfahrensfehler, mündliche Verhandlung mit Schriftführerin erforderlich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2018

…gesprochen, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum 03/2013 bis 03/2014 ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt und dadurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach …

BFG RV/1100147/2015Wiederaufnahme der Verfahren - korrekte Ermessensübung, Anwendung der verlängerten Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.06.2015Teil 2/2

Zum objektiven Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und 2 FinStrG gehört neben der Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [nach § 119 BAO sind die für den Bestand und den Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften vollständig und…

BFG RV/1300015/2013Verjährungseintritt und Verfahrenseinstellung infolge mißlungenem Nachweises einer vorsätzlichen Begehungsweise
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.09.2014Teil 2/2

… § 33 Abs. 3 FinStrG gilt entsprechend. Im Falle dass jemand, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt, indem er beispielsweise die Einreichung bzw. Übersendung von Steuererklärungen an die Abgabenbehörde unterlässt, hat er subsidiär Finanzordnungswidrigkeiten nach…

UFSG FSRV/0019-G/05Finanzordnungswidrigkeit (Nichtabgabe von Abgabenerklärungen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)31.07.2006

…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Das angefochtene Erkenntnis wird wie folgt abgeändert: Der Berufungswerber ist schuldig, als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Graz-Stadt, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO in Verbindung mit …

UFSI FSRV/0022-I/05mangelnde Tatumschreibung im Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.08.2005

…als er seine Grundaufzeichnungen grob mangelhaft geführt, in der Folge unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht, hiedurch seine abgabenrechtliche Anzeige-, Wahrheits- und Offenlegungspflichten verletzt und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Die Begründung dieses Bescheides lautet wie folgt: "Die Verkürzungsbeträge ergeben sich aus dem…

UFSG FSRV/0017-G/03Nichtabgabe von Abgabenerklärungen in eigener Sache sowie Nichterfassung von Provisionseinkünften beim Lebensgefährten druch eine Buchhalterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)06.08.2003

…ist schuldig, vorsätzlich, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, durch die Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 und 2000, eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht nach § 119 BAO in Verbindung mit § 42 EStG 1988 verletzt zu haben. II. Im Übrigen wird…

BFG RV/3300010/2022Ein Beschuldigter, welcher Abgabenerklärungen für sich sowie betreffend Unternehmen, für deren Gebarung er verantwortlich zeichnet, nicht oder nicht rechtzeitig einreicht, verwirklicht bei entsprechendem Vorsatz das Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 2/2

…Prüfung der Abgabenpflicht bzw. des Umfanges der Abgabenpflicht ermöglichen müssen (VwGH 15.6.1962, 280/62). Täter, Tathandlung und "Tatobjekt" a. In erster Linie trifft eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht den Abgabepflichtigen. Wer Abgabepflichtiger im Sinn des FinStrG ist, ergibt sich aus § 77 Abs…

BFG RV/2101054/2020Prüfung der Voraussetzungen für die Annahme der verlängerten Verjährungsfrist infolge Vorliegens von vorsätzlicher Abgabenverkürzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.10.2023Teil 2/2

…möglich hält und sich mit ihr abfindet. … § 33 FinstrG (1) Der Abgabenhinterziehung macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. (2) … (3) Eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 ist bewirkt, a) mit Bekanntgabe des…

BFG RV/7501344/2014Hinterziehung von Kommunalsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2015

…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Adresse1, wegen des Verdachts der Hinterziehung von Kommunalsteuer (Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, Pflicht zur Führung von Lohnkonten für die den Dienstnehmern der in Wien gelegenen Betriebsstätte gewährten Arbeitslöhne…

UFSL FSRV/0030-L/11Nichteinreichung einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung innerhalb der gesetzlichen Abgabenerklärungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.06.2012

…kurz: Bf) gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes, er habe vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Einkommensteuerjahreserklärung 2008 verletzt, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen. Er habe hiermit ein Finanzvergehen…

UFSW FSRV/0128-W/06Einleitung nach Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.07.2008

…dass diese im Amtsbereich des Finanzamtes Baden Mödling vorsätzlich 1) durch Abgabe einer unrichtigen Einkommensteuererklärung, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Einkommensteuer 1997 in Höhe von € 12.568,33 (S 172.944,00) bewirkt und hiermit ein Finanzvergehen…

UFSW FSRV/0042-W/03Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, Beschwerde, Zurückweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.07.2003

…Thaya vorsätzlich als Verantwortlicher für die steuerlichen Obliegenheiten der Firma K.S. und Mitbes. unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten (durch die Nichtabgabe der Abgabenerklärungen für die Jahre 1999 und 2000) Abgabenverkürzungen an Umsatzsteuer für das Jahr 1999 in Höhe von S 7.800…

BFG RV/7300022/2025Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten, eigenständige Schätzung des objektiven Tatbestandes im Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2025Teil 1/2

…erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: Hinsichtlich der Anlastungen, der Beschuldigte habe vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe einer Umsatz- und einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 eine Verkürzung von Umsatzsteuer…

BFG RV/3300006/2022Eine Beschuldigte, welche Abgabenerklärungen für sich sowie betreffend Unternehmen, für deren Gebarung sie verantwortlich zeichnet, nicht oder nicht rechtzeitig einreicht, verwirklicht bei entsprechendem Vorsatz das Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 2/2

…Verbandes (zum Minderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 6 VbVG beim jeweiligen Verband) zu ändern vermag. Täter, Tathandlung und "Tatobjekt" a. In erster Linie trifft eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht den Abgabepflichtigen. Wer Abgabepflichtiger im Sinn des FinStrG ist, ergibt sich aus § 77 Abs…