…Zur "Zweckmäßigkeit" iSd § 20 BAO gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (zB Ritz, ÖStZ 1996, 70). Bei der Ermessensübung ist auch das, ua aus Art 126b B-VG ableitbare (zB VfGH 10.12.1966, G 22/66, Slg 5421) Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit…
…Mitbetreuer in der Folge zu entrichten wären bzw. wie Angestellte bezahlt werden sollten, hätte er welche. Auch stelle sich die Zweckmäßigkeit der Forderungspfändung deswegen, weil er nicht wüsste, ob er überhaupt noch Klienten aufnehmen könne oder sich strafbar mache, wenn er diesen nicht mitteilen würde…
…darauf hin, dass jedes Jahr gesondert zu betrachten sei. Für die im Jahr 2012 angefallenen Prozesskosten gehe er nach der Replik des rechtsfreundlichen Vertreters von deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit aus. Außerdem führte er aus, die Verordnung über außergewöhnliche Belastungen solle eine Verwaltungsvereinfachung darstellen, es bestehe…
…in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Gemäß § 273 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, idgF in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl…
…Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen ist. Da der Zweck der gegenständlichen Haftungsnorm in der Besicherung der Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft liege, sei wesentliches Ermessenskriterium für den…
…nicht gerechnet hat und ihr das Erkennen einer möglichen Haftungsinanspruchnahme nicht zumutbar war. Unter der einer Ermessensentscheidung innewohnenden Abwägung von Billigkeit und Zweckmäßigkeit und unter Berücksichtigung der mittlerweile verstrichenen Zeit und der Höhe des haftungsgegenständlichen Abgabenbetrages war in vorliegendem Fall den berechtigten Interessen der Bw…
…in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Ermessensentscheidungen müssen sohin mit dem im § 20 BAO programmatisch zu normativem Ausdruck gebrachten Sinn des Gesetzes im…
…und der Höhe nach im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde. Das Ermessen ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu üben. Bei der Ermessensübung sind im Falle der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, der Grad des Verschuldens und die Höhe der…
…geborenen Bw. nicht zu erwarten ist. In Hinblick auf die am Abgabenkonto des Bw. aushaftenden Abgabenschuldigkeiten erscheint somit die Bevorzugung der Zweckmäßigkeitserwägungen als keineswegs begründet und mit dem Sinn des Gesetzes im Einklang stehend, zumal es auch eine wichtige Obliegenheit der behördlichen Ermessensübung bildet, den…
…halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Ermessensentscheidungen müssen sohin mit dem im § 20 BAO programmatisch zu normativem Ausdruck gebrachten Sinn des Gesetzes im Einklang stehen. Dieser…
…Verlegung des Familienwohnsitzes ausschließlich Zweckmäßigkeitsüberlegungen ins Treffen geführt werden. Mit Erkenntnis vom 18.5.1995, 93/15/0244, hat der VwGH entschieden, dass aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen nicht der Werbungskostencharakter von Aufwendungen aus einer doppelten Haushaltsführung folge; denn dieser hängt nicht von der Zweckmäßigkeit bestimmter Aufwendungen unter…
…Eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stellt jedenfalls ein bei der Ermessensübung zu berücksichtigendes Zweckmäßigkeitselement dar. Die nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erfolgende Festsetzung der Kapitalertragsteuer gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge kann keine Verletzung berechtigter Interessen des Gesellschafters…
…Änderungen eingetreten sind, die eine verschiedentliche Beurteilung in diesem Erbschaftssteuerverfahren rechtfertigen würden. Die Behörde habe in ihrer Ermessensentscheidung nicht dargetan, aus welchen Gründen sie bei der vorzunehmenden Interessensabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber der Billigkeit den Vorzug einräumte. Die Behörde habe jede Begründung, dass die…
…eine Ermessensentscheidung zu treffen und in dieser bescheidmäßig auszusprechen hat, ob und in welchem Ausmaß Zahlungserleichterungen gewährt werden. Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründe unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Da sich der Bf. bei Anspannung seiner finanziellen Möglichkeiten bemüht…
…Gemeinschaftsrecht geboten sei. Insofern stelle die Nichtaufhebung der Umsatzsteuerbescheide und damit die Nichtanerkennung des vollen Vorsteuerabzuges der jeweiligen Jahre eine Ermessenswidrigkeit dar. Innerhalb der Grenzen des Ermessens seien Entscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Selbst wenn davon…
… 299 Tz 22ff). Weiters ist bei der Ermessensübung das ua. aus Art. 126b B-VG ableitbare Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten, wobei eine Geringfügigkeit der Auswirkung gegen eine Bescheidaufhebung spricht (Ritz, aaO, § 20 Tz 9 und § 299 Tz 23). Im…
…vom 13. September 2004 (= Postaufgabedatum) beantragt die Bw. die Aufhebung des Haftungsbescheides und führt dazu begründend aus, dass die Abgabenbehörde aus nachstehenden Gründen von Haftungsinanspruchnahmen Abstand zu nehmen habe: - Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung (vgl. z.B. Art. 126b Abs. 5…
…E 224). Bei der Ermessensübung geht der erkennende Senat daher davon aus, dass die Billigkeit und Zweckmäßigkeit überwiegend für die Verfügung der Aufhebung sprechen und somit der Berufung stattzugeben ist. Darüber hinaus trägt die getroffene Entscheidung dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes Rechnung und ermöglicht eine effiziente…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen CP, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Martin Friedl, wegen Beigabe eines Verteidigers gemäß § 77 Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 12. Mai 2003 der Bf. gegen den Bescheid vom 14…